Diskussionsforum der stw-boerse: Sonstiges: Datenschutz und Horrorvisionen
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Archivierte Beiträge bis 26. August 2006 20    26.8. - 10:39

prof - Donnerstag, 14. September 2006 - 08:04
Ab 2008 kann nicht nur Vater Staat, sondern auch "Hinz und Kunz" ermitteln, wer, wann wo entlanggelaufen ist. Damit wird der Freiraum der Bürger weiter eingeschränkt.
Niemand kann mehr unbehelligt auf eine Demo oder vielleicht sogar auf ein Dixi gehen, ohne registriet zu werden! Der Bürger findet das natürlich alles ganz toll: "Ich habe nichts zu verbergen!"
:-( Prof


Elektronischer Ausweis ab 2008
Verwaltung soll modernisiert werden.

Nach dem elektronischen Reisepass kommt vom Jahr 2008 an auch der elektronische Personalausweis. Die Einführung des Ausweises ist Teil des vom Bundeskabinett heute in Berlin beschlossenen umfassenden Programms zur Modernisierung der Bundesverwaltung.
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Der Staat will nach Worten von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) seinen Bürgern einen besseren Service bieten und Vorreiter für eine sichere Internetkommunikation sein.

Der neue Ausweis enthält nach Angaben des Innenministeriums einen Chip zur elektronische Identifizierung. In Verbindung mit einer elektronischen Signatur würden Online-Banking und andere Internetgeschäfte einfacher und sicherer. Bisherige Verfahren über Identifikations- und Transaktionsnummern (PIN und TAN) könnten dadurch ersetzt werden. Wirtschaft und Bürger sollen bis 2010 alle Online-Dienstleistungen des Staates elektronisch nutzen können, also etwa heruntergeladene Formulare auch online einreichen können. „Internet und moderne Technologien ermöglichen neue Formen der Zusammenarbeit und Aufgabenteilung“, sagte Schäuble.

Von innovativen Lösungen verspricht sich die Regierung auch einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung und den Abbau überflüssiger Bürokratie. Das neue Internetportal www.verwaltung-innovativ.de, das Innenstaatssekretär Hans Bernhard Beus freischaltete, informiert über die Modernisierungsstrategie.

Die Verwaltungsmodernisierung führt das Programm „BundOnline 2005“ fort. Bis Ende 2005 wurden bereits mehr als 440 Dienstleistungen der Bundesverwaltung online gestellt. Die dadurch erreichte jährliche Einsparung liege bei 350 Millionen Euro. Die Bundesverwaltungen sollen sich künftig auf ihre Kernaufgaben konzentrieren und sonstige Arbeiten an andere Stellen übertragen. Als Beispiel führte das Innenministerium die Beihilfeanträge für die Krankheitskosten der Bundesbeamten an. Seit das Bundesverwaltungsamt zentral dafür zuständig sei, hätten sich die Kosten der Bearbeitung halbiert. Mit dem Projekt „Deutschland Online“ wollen Bund, Länder und Gemeinen die elektronische Verwaltung (E-Government) ausbauen. Der Bund will das Meldewesen, für das er seit der Föderalismusreform zuständig ist, neu strukturieren. Außerdem sollen die Kfz-Zulassung vereinfacht und das bislang manuell geführte Personenstandsregister auf Elektronik umgestellt werden.

chinaman - Freitag, 15. September 2006 - 04:41
Heft 8/2006, Seite 112

http://www.manager-magazin.de/magazin/ar...,427726,00.html


STEUERFAHNDUNG


Auf der Flucht


Von Jonas Hetzer


Seit der Fiskus die Konten der Bürger durchleuchten darf, hat die Kapitalflucht eine neue Qualität erreicht: Immer mehr Deutsche ziehen ihr Geld ab, weil sie es vor der Neugier des Staates schützen wollen.


Im Prinzip ist Michael Martens (Name von der Redaktion geändert) ein cleverer Geschäftsmann. Der einstige Partner einer Unternehmensberatung kauft marode Mittelständler, saniert die Firmen und schlägt sie anschließend wieder los - mit zum Teil enormen Gewinnen. Heuschrecken werden Leute wie Martens heute gemeinhin genannt.

Als sich vor gut zwei Jahren die Betriebsprüfer des Finanzamts in seine Buchhaltung vertieften, ahnte er nicht, dass er schon bald mit Leuten aneinander geraten würde, die noch weit mehr als er selbst an die gefräßigen Plagegeister erinnern: deutsche Steuerbeamte.

Beim Zahlenstudium sollten die Kontrolleure auf eine Transaktion stoßen, die ihnen wohl schon wegen des enormen Gewinns verdächtig vorkam und die sie in ihrem Bericht an das zuständige Finanzamt nicht unerwähnt lassen wollten. 1996 hatte Martens gemeinsam mit seiner Frau, seinem Bruder und einigen anderen Geschäftspartnern einen maroden Hersteller von Druckluftgeräten für knapp vier Millionen Mark übernommen.

Innerhalb von zwei Jahren führten die neuen Eigentümer das badische Unternehmen zuerst in die Gewinnzone zurück, um die Firma anschließend an einen französischen Investor weiterzureichen - für rund 200 Millionen Mark.

Das Finanzamt allerdings ging bei dem Deal mit der sagenhaften Rendite von fast 5000 Prozent leer aus. Da keiner der Firmeneigner mehr als 25 Prozent gehalten hatte, blieb der Gewinn steuerfrei. Das dachten zumindest Martens' Steuerberater, die das Geschäft bis ins Detail geprüft hatten.

Die Finanzbeamten indes beurteilten den Fall ganz anders. Ohne bei Martens oder seinen Beratern Erläuterungen eingeholt zu haben, fällten sie ihr Urteil: Steuerhinterziehung. Martens' Frau und sein Bruder, so die Ansicht der Staatsdiener, waren als Strohleute aufgetreten, um den Anteil des Ex-Consultants künstlich niedrig zu halten, damit der den Verkaufserlös steuerfrei würde kassieren können. Nach Ansicht der Finanzbeamten hatte der Firmensanierer insgesamt 34 Prozent der Firma gehalten, der Gewinn wäre daher steuerpflichtig gewesen.

Im September 2005 erhielt Martens einen Steuerbescheid, der ihm eine Steuerschuld in Höhe von 15 Millionen Euro attestiert. Im Bewusstsein, nichts Unrechtes getan zu haben, verweigerte er die Zahlung.

Wenig später erhöhten die Steuereintreiber den Druck. Mit einer Kontenabfrage bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verschafften sie sich einen detaillierten Überblick, bei welchen Banken Martens, seine Frau und sein Bruder Kontoverbindungen unterhielten. Sämtliche Guthaben wurden gepfändet, woraufhin Martens' Banken Kreditlinien kündigten, EC- und Kreditkarten sperrten.

Noch ist das Verfahren nicht abgeschlossen, noch ist unklar, ob Martens tatsächlich hätte Steuern zahlen müssen. Seine Lehre aus der überfallartigen Attacke des Fiskus hat er jedoch bereits gezogen. Er wickelt seine Geschäfte nicht mehr über deutsche Konten ab - sämtliche Deals laufen nun über seine Bankkonten in Zürich. Völlig legal und weitestgehend sicher vor dem Zugriff der deutschen Finanzbehörden.

Aktion - Reaktion. Mit immer rabiateren Methoden versucht der Steuerstaat, sich Zugriff auf das Geld der Bürger zu verschaffen. Und die antworten auf die Attacken mit der Flucht ins Ausland. Die Angst, plötzlich wie Michael Martens vor gesperrten Konten zu stehen, führt dazu, dass die Leute ihr Vermögen über die Grenze schaffen.

"Anders als bei den großen Fluchtbewegungen der Vergangenheit geht es den meisten nicht darum, ihre Steuerzahlungen zu reduzieren", sagt der Hamburger Steueranwalt Ulrich Gerken: "Die meisten geben ihre ausländischen Konten ganz offen bei der Steuererklärung an. Ihnen geht es darum, kein gläserner Bürger zu sein und ihr Geld vor unberechtigten Zugriffen zu schützen."

Solche Befürchtungen scheinen keineswegs unbegründet zu sein. Seit April 2005 können die Finanzämter bei der BaFin abfragen, bei welchen Banken ein Steuerzahler Konten oder Depots unterhält. Seither bleibt kein inländisches Konto mehr unentdeckt, können die staatlichen Geldeintreiber beinahe unbegrenzt zuschlagen.

Im vergangenen Jahr machten die Behörden 62.000-mal von ihrer neuen Waffe Gebrauch. Nur allzu oft aber haben sich die Beamten beim Spitzeln nicht an die Regeln gehalten. Neun von zehn Kontenabfragen, das ergaben etwa Stichproben in Nordrhein-Westfalen, wurden nicht hinreichend begründet.

Trotz erwiesener amtlicher Schlamperei fordert Finanzminister Peer Steinbrück von seiner Truppe, ihre Bemühungen beim Aufspüren verdächtiger Konten weiter zu verstärken. Bis Sommer 2007 sollen die Ämter technisch in der Lage sein, täglich 5000 Konten abzufragen - und zwar pro Kreditinstitut.

Angesichts der ausufernden Kontenspionage und des immer aggressiveren Auftretens der Steuerbeamten ist in den vergangenen Monaten eine neue Kapitalfluchtwelle ins Rollen gekommen. Deutsche Banker schlagen bereits Alarm. Stephan Götzl etwa, Präsident des Genossenschaftsverbandes Bayern, klagt, dass die "bürokratische Schnüffelvollmacht" allein bei den Volks- und Raiffeisenbanken im Freistaat von Ende 2004 bis Anfang dieses Jahres zu einem Abfluss von mehr als 430 Millionen Euro geführt habe. Bundesweit und bei allen Instituten dürften bereits Milliarden verschwunden sein.

Der monetäre Exodus ist von ganz neuer Qualität. Denn es sind nicht mehr Schwarzgeldmilliarden, die in den Steuersparparadiesen Schweiz und Liechtenstein vor dem deutschen Fiskus versteckt werden sollen. Heute strömt korrekt versteuertes "weißes" Geld aus dem Land. Nicht um dem Fiskus ein Schnippchen zu schlagen, sondern zum Schutz vor staatlichen Drohgebärden.

Eine Überreaktion der Anleger hier zu Lande? Keineswegs, für den Drang nach draußen gibt es gute Gründe. Das Risiko, durch die Fiskalschnüffelei in Konflikt mit dem Finanzamt zu geraten, ist höher denn je. Bei einer Forsa-Befragung von 1000 Steuerberatern gaben 55 Prozent zu Protokoll, dass die Finanzbeamten in den vergangenen Jahren kleinlicher geworden seien. Eine Tendenz mit gefährlichen Nebenwirkungen.

Denn selbst bei unklarer Rechtslage schalten die Bürokraten neuerdings immer öfter auf Angriff: "Noch vor wenigen Jahren waren die Beamten bereit, strittige Punkte zu klären, bevor Steuern gefordert wurden. Heute aber ergeht häufig sofort ein Bescheid", sagt der Münchener Steuerstrafrechtler Jan Olaf Leisner. "Und um den Druck zu erhöhen, leitet die Behörde meist gleich noch ein Strafverfahren ein."

Erschreckend ist die Unverfrorenheit, mit der die Steuerfahndung dabei mitunter auftritt. Besonders krass geriet der Auftritt zweier Ermittler beim Hamburger Steueranwalt Ulrich Gerken. Ohne große Umschweife erklärten die Beamten dem Anwalt, dass sie zwar gegen einen seiner Mandanten nichts in der Hand hätten, dass sie aber dennoch sicher seien, dass Gerkens Klient Steuern hinterzogen habe.


Nachdem die Steuerpolizisten dem Anwalt zu verstehen gegeben hatten, dass sie den Fall bei einer Nachzahlung von 10.000 Euro zu den Akten legen würden, wies er ihnen die Tür. Wenig später wurde das Verfahren eingestellt. "Jeder von uns", fasst Gerken seine Erfahrungen zusammen, "ist für die Steuerbeamten zunächst ein Betrüger, und zwar so lange, bis das Gegenteil bewiesen ist."


Doch selbst der Beweis der Unschuld reicht manchmal nicht. Bei einer Firma, die mit Vitaminpillen und Mineraldrinks handelte, gaben sich die Finanzbeamten nicht mit den für Lebensmittel üblichen 7 Prozent Umsatzsteuer zufrieden. Sie verlangten 16 Prozent und pfändeten rund 2,5 Millionen Euro - nicht nur von den Firmenkonten, sondern auch aus dem Privatvermögen des Geschäftsführers. Mit ihrem Übereifer verschafften die Beamten der Staatskasse letztlich keinen Cent, stattdessen handelten sie sich einen schweren Rüffel von den zuständigen Finanzrichtern ein.

Ganz gleich, wie ein Streit mit dem Finanzamt aber juristisch ausgeht, die sich meist über Jahre hinziehenden Auseinandersetzungen bergen kaum abschätzbare Risiken. So wurde etwa eine Firma aus der Nähe Hamburgs durch die Anschuldigungen eines übereifrigen Finanzbeamten mit Kontenpfändungen lahm gelegt.

Und bei den Hausdurchsuchungen sollen die Steuerfahnder die Kinder des Firmeninhabers Torsten Werlin (Name von der Redaktion geändert) massiv eingeschüchtert haben: "Der Papa", soll ein Beamter feixend getönt haben, "kommt wohl bald ins Gefängnis." Den Druck der Staatsmacht und das Getuschel ihrer Nachbarn über das Strafverfahren konnte Werlins Frau schon bald nicht mehr ertragen, sie reichte die Scheidung ein.

Als die Richter dem Unternehmer nach jahrelangen Gerichtsverfahren bescheinigten, dass die Steuerforderungen in zweistelliger Millionenhöhe nicht rechtens gewesen waren, hatte die Firma längst Insolvenz angemeldet.

Es sind Horrorgeschichten wie diese, Geschichten, weitergetragen von Nachbarn und Freunden, die den Abzug von Vermögensteilen ins Ausland als Sicherheitspolster so attraktiv erscheinen lassen. Die von Rot-Grün durchgedrückte Kontenabfrage wirkt nur noch als zusätzlicher Auslöser.

Schon bevor die Regelung wirksam wurde, freuten sich die Banker in den Alpenrepubliken über den anschwellenden Kundenstrom aus dem Norden. Heute, ein gutes Jahr später, verzeichnet Dirk Drechsler, Mitinhaber der renommierten deutschen Privatbank Hauck & Aufhäuser, bei seiner Kundschaft "einen zunehmend stärker werdenden Wunsch, Teile des Vermögens im Ausland anzulegen".

Wie viele deutsche Geldhäuser unterhält Hauck & Aufhäuser Tochterbanken in Luxemburg, in der Schweiz und bald auch in Österreich. Gemeinsam mit dem Fürstentum Liechtenstein bilden diese drei Finanzplätze die klassischen Fluchtburgen. Ihr zentraler Vorteil: das Bankgeheimnis. Von keinem dieser Länder können die Behörden zwischen Stralsund und Konstanz Kontrollmitteilungen über Konten deutscher Anleger erwarten.

Für das Privileg, ihren Kunden weiterhin ein Höchstmaß an Diskretion gegenüber den heimischen Finanzbehörden garantieren zu können, zahlten die Geldhäuser in Luxemburg und Genf, in Salzburg und Vaduz jedoch einen hohen Preis. Seit dem 1. Juli 2005 führen die Banken für ihre EU-Kunden Quellensteuer auf Kapitalerträge ab, die zu drei Vierteln in die Heimatländer der Kunden fließt. Die Zinsmaut beträgt aktuell 15 Prozent. Bis zum Jahr 2011 soll die Abgabe auf 35 Prozent steigen.

Experten fürchten jedoch, dass sich die Finanzminister von Hochsteuerländern wie Deutschland oder Frankreich mit dem Quellensteuer-Kompromiss nicht lange zufrieden geben werden. Die bislang aus Österreich, Liechtenstein, Luxemburg oder der Schweiz überwiesenen Summen bewegten sich in vernachlässigbaren Größenordnungen. Die Schweiz etwa lieferte gerade einmal 15,4 Millionen Euro in Berlin ab. Der Grund: Die Liste der Kapitalanlagen, auf die kein Abschlag fällig wird, ist lang - von speziellen Anleihen über Zertifikate bis hin zu komplizierten Konstruktionen wie luxemburgischen Lebensversicherungen.

Die Schweizer haben sich deshalb längst darauf eingerichtet, dass ihr Bankgeheimnis weiter unter dem Druck der internationalen Koalition aus Fiskalisten und Geldwäschebekämpfern stehen wird. Raymond Bär, Chef der Privatbank Julius Bär, beklagt sich hinter verschlossenen Türen lauthals über die Unberechenbarkeit der europäischen Politik und will sein Geldhaus deshalb bis zum Jahr 2011 weitgehend unabhängig von der Schweizer Heimat machen.

Schon heute kümmert sich eine Bär-Tochtergesellschaft in der Steueroase Singapur hauptsächlich um europäische Kunden. Die Vermögensverwalter in dem asiatischen Stadtstaat arbeiten nach mitteleuropäischer Uhrzeit und fliegen einmal im Monat zu Kundengesprächen nach Athen, Madrid oder München. Ein Service, den inzwischen viele eidgenössische Banken anbieten.

Der Wunsch nach einem sicheren Geldhafen hat längst auch unseriöse Anbieter auf den Plan gerufen. Sie werben mit Fantasiezinsen und dem diskreten Ruf der Fluchtburgen, um deutschen Anlegern ihr Erspartes abzuknöpfen. Investments, die häufig herbe Verluste bringen.

Die Abzocker spekulieren darauf, dass die Anleger Schwarzgeld bunkern wollen. Wer das Finanzamt fürchtet, der wird, so das Kalkül der Finanzhaie, keinen Schadensersatzprozess führen, bei dem er Gefahr läuft, die Steuerbehörden auf sich aufmerksam zu machen.

Denn über eines müssen sich Kapitalflüchtlinge im Klaren sein: Egal ob Luxemburg oder Singapur, ganz gleich ob Quellensteuer abgeführt werden muss oder nicht, ausländische Kapitalerträge müssen ebenso in Deutschland versteuert werden wie die Zinserträge auf dem Tagesgeldkonto bei der Sparkasse in Oer-Erkenschwick.

Viele der neuen Kapitalflüchtlinge tun dies auch. Doch bei jedem, der sein Geld auf ein Auslandskonto überweist, wird der Fiskus besonders misstrauisch. Vor allem Topverdiener werden dann von den Steuerbehörden unter Rechtfertigungsdruck gesetzt. Auf sie richten die Sachbearbeiter in den Finanzämtern ihr besonderes Augenmerk.

Bei 70 Prozent der Steuererklärungen mit einem deklarierten Jahreseinkommen von über 200.000 Euro sollen die Beamten laut einer internen Dienstanweisung nicht einfach Häkchen machen, sondern ganz genau hinschauen. Geringe Dividenden- oder Zinseinnahmen gelten per se als verdächtig. Ergibt im nächsten Schritt eine Kontenabfrage, dass Depots aufgelöst wurden, verlangen die Beamten plausible Erklärungen über den Verbleib des Geldes.

Leitet die Steuerfahndung gar ein Ermittlungsverfahren ein, können die Staatsdiener, ganz gleich wie fadenscheinig die Begründungen auch ausfallen mögen, zusätzliche Informationen über Kontobewegungen einfordern. Spätestens dann fliegen nicht deklarierte Überweisungen ins Ausland auf.

Sind die Finanzgeschäfte erst einmal aktenkundig, nutzt den Betroffenen auch das Bankgeheimnis im Fluchtstaat nichts mehr. Nach Paragraf 90, Absatz 2 der deutschen Abgabenordnung besteht bei Auslandssachverhalten eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Steuerzahlers.

In der Praxis heißt das: "Nicht das Finanzamt muss Belege für eine Steuerhinterziehung vorlegen, sondern der Depotinhaber muss beweisen, dass alles sauber ist", erklärt der Hamburger Steuerrechtler Gunter Kramper. Und dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, ob das Auslandskonto stets beim Finanzamt gemeldet war oder ob es erst durch Recherchen der Fahnder ans Tageslicht kam.

Wer sein Geld ins Ausland schafft und so den Fahndern den ungestörten Blick auf den Kontoauszug erschwert, darf die Hartnäckigkeit des Fiskus nicht unterschätzen. Vorwürfe, Unterstellungen und Drohungen von Seiten der Finanzbehörden sind dann keine Seltenheit. So sahen sich auch die Erben eines Apothekers aus Bayern massiven Verdächtigungen ausgesetzt. Die vier Geschwister hatten von ihrem verstorbenen Vater unter anderem ein Konto in der Schweiz geerbt und es korrekt mitsamt dem übrigen Nachlass dem Finanzamt gemeldet.

Allein die Beamten glaubten nicht daran, dass die Erben wirklich alles angegeben hatten. Wie die Steuerfahnder vom Augsburger Grundbuchamt erfuhren, hatte der alte Herr kurz vor seinem Tod noch ein Haus für rund vier Millionen Euro verkauft. Geld, das nirgendwo auftauchte und das die Finanzbeamten nun im Ausland vermuteten.

Die Fahnder forderten die Erben unter Hinweis auf ihre gesetzlichen Auskunftspflichten auf, konkrete Angaben über den Verbleib der verschwundenen Millionen zu machen. Weil das Geschwister-Quartett sich dazu außer Stande sah, wurde die Steuer auf das vermeintlich unterschlagene Erbe geschätzt und ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet.

Erst nach fünf Jahren sprachen die zuständigen Gerichte die Erben vom Vorwurf der Steuerhinterziehung frei und annullierten die überhöhten Steuerbescheide.

Überhöhte Forderungen, ungehemmte Schnüffelei, haltlose Anschuldigungen und massive Drohungen - obwohl ihr Vermögen im Ausland vor dem Zugriff des deutschen Fiskus geschützt ist, sehen sich die Anleger mitunter weiterhin den Zugriffsversuchen der Finanzbeamten ausgesetzt.

Experten rechnen daher nicht allein mit einem weiter anschwellenden Kapitalstrom ins Ausland. Ab 2007 verzichtet die Schweiz auf fast jegliche Beschränkung des Zuzugs von Deutschen. Dann dürften, so der Dortmunder Steuerrechtler Ingo Flore, "viele Menschen ihrem Geld nachziehen".


Freie Auswahl

Mit welchen Investments Anleger keine Quellensteuer zahlen

Seit Juli 2005 kassieren Banken in Belgien, Luxemburg, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz von EU-Bürgern Quellensteuer auf Zinseinkünfte. Die Abgabe ist jedoch leicht zu umgehen:

Anleihen: Zinsen auf Papiere, die vor dem 1. März 2001 begeben und nach dem 1. März 2002 nicht aufgestockt wurden, so genannte Grandfathered Bonds, sind bis Ende 2010 steuerfrei.

Zertifikate: Wird den Anlegern keine Kapitalgarantie eingeräumt, ist auf die Erträge keine Zinsmaut fällig.

Fonds: Investiert das Management nur bis zu 40 Prozent in Anleihen, werden keine Abzüge fällig, vorausgesetzt, die Erträge bleiben im Fonds und werden neu angelegt. Schüttet der Fonds seine Zinseinkünfte aus, darf der Rentenanteil des Depots nicht über 15 Prozent liegen. Fonds, die nur in Grandfathered Bonds oder ausschließlich in Aktien investieren, bleiben ohne Abschläge.

Lebensversicherungsmäntel: In Luxemburg und Liechtenstein können Anleger große Wertpapierdepots in eine Lebensversicherung umwandeln. Auf Zinsen ist dann keine Quellensteuer zu zahlen.

Gesellschaften und Stiftungen: Millionenvermögen lassen sich leicht von der Zinssteuer befreien. Denn die Abgabe wird nur von so genannten natürlichen Personen einbehalten, also von Anlegern aus Fleisch und Blut. Gehören die Kapitalanlagen aber einer vermögensverwaltenden Gesellschaft oder einer Stiftung, geht der Fiskus leer aus. Wem wiederum die Erträge der Gesellschaft oder Stiftung zustehen, ist unerheblich.

prof - Sonntag, 15. Oktober 2006 - 02:10
Aus der FTD:
Fahndungsgeräte, mit denen eingeschaltete Handys gefunden werden können, sind weiterhin erlaubt. Damit sollen Verbrecher schneller gefunden werden. Auch Unschuldige werden damit erfasst.
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Das Bundesverfassungsgericht gab am Freitag bekannt, dass der Einsatz der Geräte, mit denen die Kartennummer und der Standort eines Handys ermittelt werden können, mit dem Grundgesetz vereinbar sei In der Kammerentscheidung heißt es, der Einsatz verstoße weder gegen den Schutz des Fernmeldegeheimnisses, noch gegen die informationelle Selbstbestimmung. Die von der Humanistischen Union eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz der so genannten IMSI-Catcher wurde nicht angenommen.

Bei IMSI-Catchern werden in einem bestimmten Umkreis alle Empfangs- und Sendesignale von Handys auf den Catcher umgeleitet. Die Technik macht sich zu Nutze, dass alle eingeschalteten Handys in kurzen Abständen Signale an die Basisstation senden und der Catcher die Basisstation simuliert. Dadurch können die Karten- und Telefonnummer des Handys, aber auch der Standort des verdächtigten Nutzers ermittelt werden.

Unschuldige werden auch geortet

Nach der Strafprozessordnung dürfen die Catcher zur Vorbereitung von Telefonüberwachungen, aber auch zur Positionsbestimmung eines Beschuldigten eingesetzt werden. Die Daten Unverdächtiger, die sich im Einzugsbereich des Catchers finden, werden jedoch ebenfalls erfasst. Nach einem anonymen Abgleichung der ermittelten Nummer werden sie aber wieder gelöscht.

Dem Gesetzgeber wurde aber aufgegeben, angesichts der rasanten technischen Entwicklung die Datenerfassung zu beobachten und gegebenenfalls eine nachträgliche Benachrichtigungspflicht jener Personen einzuführen, die als Unverdächtige von eine IMSI-Catcher Erfassung betroffen waren.

prof - Samstag, 21. Oktober 2006 - 12:49
BIG BROTHER AWARDS 2006
Kultus- und Innenminister räumen ab


Von Holger Dambeck (Spiegel Online)

Für Ihr Vorhaben, eine bundesweite Schülerdatenbank aufzubauen, haben die Kultusminister heute einen Big Brother Award bekommen. Weitere Datenschutz-Negativpreise gingen an die Innenministerkonferenz und Philips.
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Der Datenschutz gerät zunehmend ins Hintertreffen. Nicht nur, weil sich Menschen in Nachmittagstalkshows und in Weblogs schamlos ausbreiten - und das eigentlich Private öffentlich machen. Vor allem die immer umfassenderen technischen Möglichkeiten, die natürlich auch genutzt werden wollen, machen den Hütern der Privatsphäre Sorgen. Beim Telefonieren, Einkaufen, Surfen - überall hinterlässt der Mensch heutzutage Datenspuren, die sich speichern, sammeln und auswerten lassen.

Datenschutz-Negativpreis: "Pisa-gleiches Desaster"
Großbildansicht

Datenschutz-Negativpreis: "Pisa-gleiches Desaster"
Für Unternehmen wie auch Behörden ist das verlockend: Wenn die Daten oder eine Erfassungstechnik schon mal da sind, dann könnte man sie ja auch noch für ganz andere Zwecke nutzen - siehe Beispiel TollCollect. Die Kameras über der Autobahn, eigentlich zum Überwachen von Lkws gedacht, sollen künftig auch Pkws erfassen - so wünscht man es sich zumindest in deutschen Innenministerien. Wer wann wo auf der Autobahn fährt, wäre dann kein Geheimnis mehr.

Der Bielefelder Verein FoeBuD klopft solchen Datensammlern schon seit Jahren auf die Finger. Die heute verliehenen Big Brother Awards - der Datenschutz-Negativpreis für Deutschland -, haben sich zu einer festen Institution entwickelt - zum Glück. Denn an dreisten Datenhortern und unsensiblen bis ignoranten Politikern herrscht kein Mangel: Von der Payback-Rabattkarte über das Fußball-WM-Organisationskomitee bis zum ehemaligen Innenminister Otto Schily - die bisherigen Preisträger sind nicht irgendwelche unseriöse Kleinunternehmen oder Politiker aus der zweiten Reihe.

Erfasst: Deutschlands Schüler

Das zeigt sich auch in diesem Jahr. Den Vogel haben zweifellos die Kultusminister der Länder abgeschossen, die lebenslang gültige Schüler- IDs einführen wollen. Jeder Schüler soll in einer Datenbank erfasst werden mit Angaben zu Geschlecht, Geburtsdatum, Muttersprache, Staatsangehörigkeit, Konfession, Schule, Förderschwerpunkten (also auffälligen Defizite in bestimmten Lernbereichen) und der Herkunft (Spätaussiedler oder Migrant). Mit dieser nationalen Bildungsdatenbank wollen die Minister die Schulbildung verbessern - Stichwort Pisa.

Die Big-Brother-Award-Jury kritisierte diese Datenerfassung, weil diese weder an feste Zwecke gebunden noch vor Missbrauch und unberechtigtem Zugriff geschützt sei. "Ob Statistiken über individuelle Schülerlaufbahnen die Bildungsmisere beseitigen, sei dahingestellt", heißt es in der Begründung für den Preis in der Kategorie "Behörden und Verwaltung".

"Müssen wir in Zukunft befürchten, dass wir mit 30 in Bremen keinen Kredit, keine Lebensversicherung oder Job mehr bekommen, weil wir zwischen 12 und 18 in München drei Klassen wiederholt haben?", fragte Karin Schuler in der Laudatio. Es handle sich um "ein Pisa-gleiches Desaster in Sachen Datenschutz und Demokratieverständnis". Schuler schloss ihren Vortrag mit "Herzlichen Glückwunsch, Kultusministerkonferenz! Setzen: Sechs."

Verdachtsdatei und verdachtsunabhängige Tonaufzeichnung

Auch die Innenministerkonferenz bekam einen Big Brother Award in der Kategorie "Politik" - für ihren Beschluss, eine zentrale Anti-Terror-Datei zu errichten, die, so die Jury, "zu einer 'sicherheitspolitischen Wiedervereinigung' von Polizei und Geheimdiensten führt". Fast 40 Sicherheitsbehörden von BND, MAD und Verfassungsschutz über Bundespolizei und Landeskriminalämter bis hin zum Zollkriminalamt sollten personenbezogene Daten von Terrorverdächtigen und deren Kontaktpersonen einspeichern und darauf Zugriff erhalten.

Mit dieser "gemeinsamen Verdachtsdatei" werde eine wichtige demokratische Lehre aus der deutschen Geschichte weitgehend entsorgt: die strikte Trennung von Polizei und Geheimdiensten, mit der eine unkontrollierbare Machtkonzentration der Sicherheitsapparate verhindert werden sollte.

Ein weiterer Preis in der Kategorie "Politik" ging an die Mitglieder des 4. Landtags von Mecklenburg-Vorpommern für die "gesetzliche Erlaubnis zur verdachtsunabhängigen Tonaufzeichnung" in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen in ihrer Umgebung sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. "Gerade vom Landtag eines der neuen Bundesländer hätte man 17 Jahre nach der Auflösung der DDR auch historisch eine andere Sensibilität erwarten können", sagte Laudator Alvar Freude.

Verräterrische Rohlinge

Die übrigen drei Big Brother Awards gingen an Philips, den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und die Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT).

Philips bekam den Preis in der Kategorie "Technik", weil CD-Brenner des Unternehmens eindeutige Seriennummern auf Rohlinge schreiben, die eine Rückverfolgung von Datenträgern zum Brenner ermöglichen. Begründet wird dies mit der Notwendigkeit, Raubkopierer ermitteln zu wollen. Dabei sei es in Deutschland nicht strafbar, Musik-CDs oder Filme für den privaten Gebrauch zu brennen, betonte die Jury. Lediglich ein technisch wirksamer Kopierschutz dürfe nicht umgangen werden.

Der Versicherungswirtschaft warf die Jury vor, eine zweifelhafte Warndatei mit Daten von Millionen Bürgern zu betreiben, und zwar "ohne rechtliche Grundlage und ohne Wissen der Betroffenen". Die Datei "Unwagnis" dient nach Aussagen des Verbands GDV der Aufdeckung von Versicherungsbetrug. "Tatsächlich ist sie eine schwarze Liste, in der alle Personen landen, die irgendeine angeschlossene Versicherung für ein 'schlechtes Risiko' - also nicht so lukrative Kunden -, hält", sagte Foebud-Sprecherin Rena Tangens in der Würdigung.

Sie sind ein Unwagnis!

Etwa zehn Millionen Einträge seien in der Uniwagnis-Datei. Man könne schneller in der Datenbank landen als einem lieb sei. Wer in einen Auto-Unfall verwickelt werde, aber nicht das eigene Auto gefahren habe, sei schon verdächtig. Wer zudem noch Student sei oder das Auto eines WG-Freundes benutzt habe, sammle zusätzliche Negativpunkte auf einer "geheimen Skala" des versicherungseigenen Scoring-Systems.

"Sobald Sie 60 Punkte überschritten haben - egal aus welchen Gründen - gelten Sie bei Ihrer Kfz-Haftpflicht plötzlich als 'verdächtige Kundin' und landen in der Warndatei der GDV", sagte Tangens. "Und weil Sie als verdächtig eingestuft werden, gilt das Gleiche auch für alle an Ihrem Unfall Beteiligten: die Halterin des Fahrzeugs, der freundliche Zeuge und der Sachverständige, der Ihren Schaden begutachtet hat."

SWIFT-Europa wurde wegen der Übermittlung von Überweisungsdaten an US-Behörden kritisiert. Die Gesellschaft stelle den US-Behörden seit fast fünf Jahren über ihr US-amerikanisches Operation-Center die Daten internationaler Banktransaktionen zur Verfügung. Dabei werden nicht nur die Daten weitergegeben, bei denen Konten in den USA betroffen sind, sondern SWIFT spiegle auch seine innereuropäischen Daten zur Sicherung auf die Server von SWIFT-USA. Stellvertretend wurde der Preis Roland Böff, Senior Vice President der Bayrischen Hypo- und Vereinsbank und Wolfgang Gaertner (CIO, Deutsche Bank) verliehen.

Apropos verliehen: Abgeholt haben sich den Preis in den vergangenen Jahren - er wurde heute bereits zum sechsten Mal verliehen -, nur die wenigsten. Am mutigsten zeigte sich Microsoft. Das Unternehmen, 2002 wegen seines Digitalen Rechtemanagements (DRM) "geehrt", schickte immerhin seinen Datenschutzbeauftragte Sascha Hanke nach Bielefeld, um den Preis persönlich in Empfang zu nehmen. Man sei nicht erfreut über den Preis, erklärte Hanke, akzeptiere aber das Urteil der Jury. Der Preis zeige, dass die Kommunikation über Technik Windows Media Player und des DRM nicht optimal gelaufen sei.

prof - Samstag, 28. Oktober 2006 - 21:03
NEUES TELEDIENSTEGESETZ
Diensteanbieter sollen Kundendaten offenlegen

Die Anbieter von Internet-Dienstleistungen sollen ihre Daten und Informationen über sich und ihre Kunden offen legen - völlig unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten. Das sieht ein aktueller Gesetzesentwurf vor, der demnächst im Bundestag verhandelt werden soll.

Beim geplanten Versuch, die Vorschriften für so genannte Telemedien gesetzlich zu vereinheitlichen, drohen einmal mehr Bürgerrechte unter die Räder zu kommen, berichtet der IT- Newsdienst Heise. So soll auf Drängen der Länder in den Entwurf für ein Telemediengesetz ein Passus aufgenommen werden, der Anbieter von Internetdiensten verpflichten soll, zu Kriminalitäts-Präventionszwecken Bestands- und Nutzungsdaten zwecks Erfassung herauszugeben. Im Klartext: Die Kundendatenbank soll zum Mittel der Verbrechensprävention werden.

Kritiker sehen hier die Gefahr, dass die Bestrebungen hin zu einer verdachtsunabhängigen Überwachung von Internetnutzern weiter vorangetrieben werden. Die Bundesregierung hat ihre Zustimmung zu den Vorstellungen der Länder bereits signalisiert. Das entsprechende Begehren der Länderchefs zur präventiven Erfassung von Kundendaten beantwortete die Bundesregierung mit einem lakonischen "Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag zu".

ZUM THEMA IM INTERNET

*
Heise: Bundesregierung will Kundendaten für vorbeugende Straftatenbekämpfung
*
PDF- Download: Antwort der Bundesregierung zur Stellungnahme der Länderkammer zum TMG
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Entwurf des Telemediengesetzes (Pdf)
SPIEGEL ONLINE ist nicht verantwortlich für die Inhalte externer Internetseiten.

Ursprünglich war nur angedacht worden, Provider wie Webdienstebetreiber "für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum" zur Offenlegung ihrer Kundendatenbestände zu verpflichten. Das soll nun dahingehend erweitert werden, dass unabhängig von Verdachtsmomenten, die in die aufgezählte Richtung gehen, alle Daten jederzeit offen gelegt werden, wenn dies verlangt wird. Begründet wird das damit, dass sich im Internet auch "Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen, Blankoformulare für Dienstausweise der Polizei oder Zugangsberechtigungen für einen bestimmten Flughafen angeboten werden" fänden - was man im Vorfeld verhindern, gegebenenfalls beobachten müsse.

Sowohl Lobbyorganisationen der IT-Industrie wie der Branchenverband eco als auch Datenschützer meldeten ihren Protest an. Nachdem sich nun Bundesrat und Regierung über den Gesetzesentwurf ausgetauscht haben, soll dieser in die Diskussion des Bundestages eingebracht werden.

prof - Freitag, 1. Dezember 2006 - 11:58
E-Mail-Konto nur noch gegen Personalausweis?
von Heise Onine

Der inzwischen verfügbare Referentenentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung aus dem Bundesjustizministerium fordert eine Identifizierungspflicht von E-Mail-Nutzern und eine Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten bei Anonymisierungsservern. Auch "wer einen Anomymisierungsdienst betreibt und hierbei die Ausgangskennung des Telekommunikationsnutzers durch eine andere ersetzt", betreibe einen Telekommunikationsdienst für die Öffentlichkeit und unterliege damit den gleichzeitig vorgeschlagenen Verpflichtungen zur verdachtsunabhängigen Speicherung von Verbindungsdaten für sechs Monate. Und die Anbieter von E-Mail-Konten müssen nach dem Entwurf Kundendaten erheben und ihre Nutzer so eindeutig identifizieren. Die rasche Eröffnung eines Accounts ohne Vorlage eines Personalausweises bei einem deutschen Webmail-Dienst dürfte damit passé sein.

Darüber hinaus öffnet der Entwuf eine Hintertür zur Protokollierungspflicht von erfolglosen oder unbeantwortet bleibenden Anrufen sowie die Möglichkeit der Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten "in Echtzeit". Die "zur Erfüllung der Speicherungspflichten erforderlichen Investitionen" und gegebenenfalls gesteigerten Betriebskosten bei Providern tut das Papier als Peanuts ab und erwartet kaum Auswirkungen auf die Verbraucherpreise. Den Aufwand der betroffenen Unternehmen für das Beantworten von Verkehrsdatenabfragen will das Ministerium mit den niedrigen Sätzen zur Entschädigung von Zeugenaussagen abgegolten wissen.

Insgesamt geht der Entwurf davon aus, dass trotz gravierender Grundrechtseingriffe vor allem durch die geplante verdachtslose sechsmonatige Speicherung von "Verkehrsdaten" nicht ins Blaue hinein überwacht werde und das öffentliche Interesse "der Gewährleistung einer wirksamen Strafverfolgung" überwiege. Für den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und sieben weitere Bürgerrechtsorganisation sind die Pläne dagegen ein weiteres Anzeichen dafür, dass die von Justizministerin Brigitte Zypries vorangetriebene "Totalspeicherung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung vollkommen unverhältnismäßig" sei. Mit einer Videobotschaft an Bundeskanzlerin Angela Merkel fordert er einen Stopp der Umsetzung der EU-Vorgaben zur Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten.

prof - Sonntag, 10. Dezember 2006 - 13:25
Die Schlinge zieht sich weiter zu, natürlich wird die PKW-Maut kommen. Und es wird sich auch irgendein Amokläufer finden, der die Speicherung und Auswertung der Mautdaten legitimiert!
:-( Prof

Tiefensee sperrt sich gegen Pkw-Maut

Führende Politiker aller Regierungsparteien setzen sich lautstark für die Einführung einer Maut für Personenwagen auf deutschen Autobahnen ein. Verkehrsminister Tiefensee hält davon nichts.

Berlin - Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) lehnt den neuen Vorstoß zur Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland ab: "Die Pkw-Maut ist für mich kein Thema", erklärte Tiefensee in Berlin. Er argumentierte, durch eine Pkw-Maut würden bei gleichzeitiger Senkung der Mineralölsteuer keine Mehreinnahmen für den Straßenbau erzielt. Wenn aber das Finanzvolumen vergrößert werden solle, "wird es für die Autofahrer teurer", warnte der Minister. Und diese seien in Deutschland bereits hoch belastet.

Tiefensee: Keine Maut für Pkw
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DDP

Tiefensee: Keine Maut für Pkw
Tiefensee wies zudem darauf hin, dass eine solche Maut auf Autobahnen zu "dramatischem Ausweichverkehr" führen würde. "Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf den nachgeordneten Straßen und bei der Verkehrssicherheit." Auch das Argument, ausländische Pkw-Fahrer sollten in Deutschland stärker zur Kostendeckung herangezogen werden, wollte der SPD-Politiker nicht gelten lassen: Der Anteil ausländischer Autofahrer liege bei nur rund fünf Prozent. Damit ließen sich gerade die Verwaltungskosten für ein Vignettensystem finanzieren.

Führende Politiker der Union und der SPD hatten die Einführung gefordert. CSU-Generalsekretär Markus Söder sagte der Zeitung "Bild am Sonntag", seine Partei werde einen entsprechenden neuen Vorstoß machen. Eine Pkw-Maut sei gerecht, da in zahlreichen anderen europäischen Ländern Autofahrer zur Kasse gebeten würden. Um eine stärkere finanzielle Belastung deutscher Autofahrer zu vermeiden, müssten Mineralöl- oder Ökosteuer deutlich gesenkt werden, forderte Söder.

Der CDU-Politiker Matthias Wissmann stimmte dem Ansinnen grundsätzlich zu. Eine elektronische Pkw-Maut wäre aus seiner Sicht vertretbar, sagte er ebenfalls der Zeitung. Voraussetzung sei indes, dass die Kfz-Steuer völlig wegfalle.

Auch der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rainer Wend, sagte der Zeitung, er würde sich der Idee nicht verschließen. Er halte sie allerdings in dieser Legislaturperiode noch nicht für realisierbar.

Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) trifft der "BamS" zufolge Vorbereitungen für eine Jahresvignette, die 100 Euro kosten soll. Nach einem Vorstandsbeschluss der CSU könnte sich die Große Koalition bereits Anfang nächsten Jahres mit der Pkw-Maut befassen.

Das Magazin "Focus" berichtet in seiner jüngsten Ausgabe, mit der Lkw-Maut werde in diesem Jahr ein Einnahmerekord erzielt. Schon im November hätten sich die Jahreseinnahmen auf mehr als 2,8 Milliarden Euro summiert, bis zum Jahresende sei mit insgesamt 3,1 Milliarden Euro zu rechnen, während im Haushalt nur 2,9 Milliarden eingeplant gewesen seien. "Das System funktioniert", sagte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD). "Die Einnahmen entwickeln sich prima."

joker7 - Montag, 11. Dezember 2006 - 11:48
Die Schlinge zieht sich schneller zu, als den meisten Bürgern bewußt ist ........

Der Bundesrat hat jüngst beschlossen, dass ab Juli 2007 ausnahmslos sämtlichen Bundesbürgern und -bürgerinnen vom Bundeszentralamt für Steuern eine Personenkennziffer verpasst wird.
Sie umfasst Namen, Künstlernamen, Geschlecht, Geburtsort, Adresse etc. Der bereits vorhandene Datenbestand soll im Zuge dessen durchforstet, auf den aktuellen Stand gebracht und bereinigt werden.
Nicht nur das, später ist auch eine umfangreiche Verknüpfung mit anderen Datenbeständen vorgesehen.
Der gläserne Bürger, da kommt er her ...

[Verordnung zur Einführung dauerhafter Identifikationsnummern in Besteuerungsverfahren und zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (PDF) | Beschluss des Bundesrates vom 03.11.2006 (PDF)]

prof - Montag, 18. Dezember 2006 - 22:35
Ist doch super oder?


Fingerabdruck statt Geld oder Karte
Von Thorsten Winter
"Einmal auflegen genügt fürs Zahlen
07. Dezember 2006
Argwohn gegenüber der neuen Technik im Supermarkt? Nicht bei Daniela Schmieder. Im Gegenteil: Die junge Mutter ist begeistert von der Möglichkeit, ihre Lebensmitteleinkäufe fortan per Fingerabdruck zu bezahlen. Nicht nur ihr geht es so - annähernd 100 Kunden wollen künftig ebenfalls Bargeld oder EC-Karte durch ihr ganz persönliches Kennzeichen ersetzen, wie Steffen Preiss sagt, der einen Edeka-Markt in Buseck bei Gießen betreibt und das Bezahlen per Fingerabdruck anbietet. Er wartet als erster „Edekaner“ in Hessen mit diesem Service auf, wie es beim Verbund Edeka Hessenring heißt, dem Preiss angehört.

Der selbständige Einzelhändler ist gleichsam Vorreiter für seine Kollegen im Frankfurter Raum, der von Edeka Südwest betreut wird und in dem Bezahlen per Fingerabdruck bei dieser Handelskette noch nicht verbreitet ist. Allerdings will Edeka Südwest diesen Service auch im Rhein-Main-Gebiet vorantreiben, wie ein Sprecher sagt. Schließlich nutzen schon rund 60 „Edekaner“ in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz dieses von der IT-Werke Technology GmbH in Lahr entwickelte System namens „Digi-Proof“.

Finger auflegen statt Karte zücken

Zu diesem System zählt ein Scanner von der Größe einer Zigarettenschachtel, der mit einem kleinen Fenster versehen ist, hinter dem es rot flackert. Auf dieses Fensterchen müssen Kunden eine Fingerkuppe legen, um zu bezahlen. Bevor sie dies tun können, müssen sich sich allerdings registrieren lassen. Der Kunde bringt dazu Personalausweis und EC-Karte mit. Persönliche Daten und Kontonummer werden in einem Computer erfaßt und mit dem Fingerabdruck verbunden. Dieser wird über den Scanner eingelesen, aber nicht gespeichert, sondern laut IT-Werke in ein individuelles Punktemuster umgewandelt.

Fortan reicht zum Bezahlen der Einkäufe eben nur noch der Fingerabdruck, der eine Lastschrift auf dem Konto auslöst. EC- oder Kreditkarte braucht der Kunde in diesem Fall genauso wenig wie Geheimnummern, auch eine Unterschrift ist nicht mehr fällig. „Damit sind die Zeiten vorbei, in denen das Zahlen an der Kasse mit Gehirnjogging verbracht wurde“, so der Hersteller.

Um Datensicherheit zu gewährleisten, werden die Angaben verschlüsselt. Auch verfügt der mit dem Scanner verbundene Rechner über keinen Internetzugang, wie Preiss und IT-Werke erläutern. Angriffe auf Daten wie beim Online-Banking durch das „Phishing“ (Password-Fishing) sollen somit ausgeschlossen werden.

Kundin: Das ist perfekt

Ganz billig ist es für Händler nicht, mit „Digiproof“ zu arbeiten. 10 000 Euro hat Preiss nach eigenen Angaben gezahlt, um fünf Registrierkassen umrüsten zu lassen. Doch lohnt es sich, wie er meint. Denn Bezahlen per Fingerabdruck sei fünfmal schneller als der Einsatz der EC-Karte. Entsprechend schneller könnten die Mitarbeiter kassieren, die Kunden sparten Zeit beim Schlangestehen.

„Das ist perfekt. Ich komme ohne irgendwas hierher, lege den Zeigefinger auf das Gerät, das war's“, sagt Daniela Schmieder. Daß „Digi-Proof“ populär werden könnte, dafür spricht, daß Preiss 100 Kunden in der Phase gewonnen hat, in der nur die Mitarbeiter das System testen sollten. Doch sind Kunden rasch auf die Neuerung aufmerksam geworden und haben sich registrieren lassen."

Text: F.A.Z.

schlobald - Dienstag, 19. Dezember 2006 - 17:25
Um seinen Fingerabdruck in einem Supermarkt zu hinterlegen muss man schon reichlich naiv sein. Aber wer keine vierstellige Zahl im Kopf behalten kann hat sowieso ein kleines Denkproblem...

prof - Montag, 23. April 2007 - 13:55
Mr. Schäuble macht Nägel mit Köpfen: Obwohl sein Vorgänger "versprochen" hat, die Daten des biometrischen Passes nicht zentral zu nutzen, wird die Sache nun ordentlich angegangen: Hinterlegung der Fingerabdrücke + Bilder im Zentralcomputer.
Dazu kommt die Online-Durchsuchung von Computern: Der Mann hat sicher keine Ahnung von PC´s und weiß nicht, dass sich jeder Profi gegen so was schützen können, aber wer weiß, was sich alles findet!
Dateien mit Radarkameras, Pornos, kleine Steuertricksereien, die Liebschaften des politischen Gegners, die Krankheiten des Arbeitnehmers ...

Die Mautdaten kann man natürlich auch für Fahndungszwecke nutzen ...

Und das alles ohne jeden Protest in der Bevölkerung. Spätestens der nächste Terroranschlag wird Herrn Schäuble freie Hand geben!

In der DDR habe ich mich(dank unvollkommener technischer Mittel) unbeobachteter gefühlt, wir kriegen hier den schlimmsten Sci-Fi - Film!
Prof

al_sting - Montag, 23. April 2007 - 16:24
1984

prof - Freitag, 11. Mai 2007 - 21:59
Schäuble droht G8-Gegnern mit Vorbeugehaft

Berlin/Hannover (dpa) - Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) rechnet mit einer erhöhten Gefährdungslage in Deutschland anlässlich des G8-Gipfels Anfang Juni in Heiligendamm. «Wenn sich einige der wichtigsten politischen Führer der Welt treffen, gibt es eine erhöhte Gefahr», sagte Schäuble der «Neuen Presse» (Freitag) in Hannover.

«Wir werden alles Erdenkliche für ihre Sicherheit tun und entsprechende Vorkehrungen treffen.» Schäuble erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass sich während des G8-Treffens in Gleneagles in Schottland 2005 die Terroranschläge von London ereignet hätten.

Schäuble drohte gewaltbereiten Störern des Gipfels mit vorbeugender Haft. Er sagte der «Bild»-Zeitung: «Die Polizeigesetze der Länder sehen den so genannten Unterbindungsgewahrsam vor.» Danach können Störer je nach Bundesland bis zu 14 Tage in Polizeigewahrsam genommen werden, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte für geplante Straftaten gibt. Schäuble erinnerte daran, dass der so genannte Unterbindungsgewahrsam nicht nur für Hooligans sondern auch für gewaltbereite Chaoten gelte.

Gleichzeitig sprach sich Schäuble angesichts der zahlreichen innenpolitischen Differenzen in der großen Koalition für deren Ende nach der Bundestagswahl 2009 aus. «Wir haben uns diese Koalition nicht ausgesucht. Der Respekt vor dem Souverän gebietet es aber, dass wir uns zusammenreißen und einigen. 2009 werden wir dieses Dilemma beenden», sagte Schäuble der «Passauer Neuen Presse»

prof - Sonntag, 27. Mai 2007 - 16:32
Verbot von Computersicherheitswerkzeugen öffnet Bundestrojaner Tür und Tor

25. Mai 2007 (46halbe)
Der Bundestag hat heute das Verbot von Computersicherheitswerkzeugen unverändert durchgewunken (Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität, neuer § 202 StGB). Bestraft werden soll insbesondere das Herstellen, Programmieren, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von Software, die für die tägliche Arbeit von Netzwerkadministratoren und Sicherheitsexperten dringend notwendig ist.

Der Bundestag hat heute das Verbot von Computersicherheitswerkzeugen unverändert durchgewunken (Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität, neuer § 202 StGB). Bestraft werden soll insbesondere das Herstellen, Programmieren, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von Software, die für die tägliche Arbeit von Netzwerkadministratoren und Sicherheitsexperten dringend notwendig ist.

Damit handelten die Abgeordneten entgegen dem ausdrücklichen Rat der in den Ausschüssen bei der Beratung des Gesetzes gehörten Experten aus Wissenschaft und Praxis. Auch von Seiten der Internetwirtschaft und vom Bundesrat war die Gesetzesänderung scharf kritisiert worden. Mit Ausnahme der PDS und eines einsamen SPD-Abgeordneten votierte nun die ganz große Koalition der Ahnungslosen dafür, Deutschland zur Berufsverbotszone für Computersicherheitsexperten zu machen.

Durch die ausgesprochen weite Fassung des Gesetzes wird der Besitz, die Herstellung und die Verbreitung von präventiven Werkzeugen, mit denen die Sicherheit von Computern geprüft werden kann, in Deutschland strafbar. Diese Werkzeuge sind jedoch essentiell, um die Sicherheit von Computersystemen zu gewährleisten. Das allgemeine Verbot dieser Software ist etwa so hilfreich wie die Herstellung und den Verkauf von Hämmern zu verbieten, weil damit manchmal auch Sachbeschädigungen durchgeführt werden.

Andy Müller-Maguhn, Sprecher des Chaos Computer Club, kommentierte: "Das Verbot des Besitzes von Computersicherheitswerkzeugen öffnet auch dem Einsatz des Bundestrojaners Tür und Tor. Industrie und Bürgern wird systematisch die Möglichkeit genommen, ihre Systeme adäquat auf Sicherheit zu überprüfen. Dieses Verbot gefährdet die Sicherheit des IT-Standorts Deutschland."

So wie die Autoindustrie ihre Fahrzeuge mit Crashtests sicherer macht, wird in der Computerbranche die Systemsicherheit durch den kontrollierten Einsatz von Angriffsprogrammen geprüft. Es wird in Zukunft für sicherheitskritische Computersysteme nicht mehr zweifelsfrei legal möglich sein zu testen, ob sie sicher sind oder nicht.

Auf dem Jahreskongress des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Innenminister Schäuble die geplante Zertifizierung "vertrauenswürdiger" Sicherheitsdienstleister angekündigt. Mit diesem Schritt sollen offenbar die Fähigkeiten und das Wissen, die für effektive Sicherheitsprüfungen von Computersystemen nötig sind, in den Händen von durch die Regierung handverlesenen Hoflieferanten monopolisiert werden, während die unabhängige Computersicherheitsforschung nach Belieben selektiv kriminalisiert werden kann.

CCC-Sprecher Müller-Maguhn dazu: "Die Erklärungen des Innenministers zur Computersicherheit sind reine Lippenbekenntnisse. Hier wird systematisch der gesetzliche und organisatorische Rahmen geschaffen, um Bürger und Unternehmen wehrlos gegenüber Computerangriffen, Wirtschaftsspionage und auch dem Bundestrojaner zu machen. Sicherheitsforschung kann nur noch in einer unannehmbaren rechtlichen Grauzone stattfinden."

prof - Donnerstag, 11. September 2008 - 21:53
Ich finde, es geht niemanden an, wann ich wo und wie oft eine Toilette aufgesucht habe, um es mal höflich auszu"drücken". Außerdem würde es den "Vorgang" kostenmäßig verdoppeln. Aber genau darauf wird es "hinaus laufen". Ich suche mir schon mal ein paar nette stellen im Wald ...
Prof

von welt.de
"Bargeld soll überflüssig werden"
Von Das Gespräch Führte Frank Stocker 7. September 2008, 02:32 Uhr

Peter Ehmke, Chef von Mastercard Deutschland, will Scheine und Münzen durch seine Karten ersetzen. Mit neuer Technik wird das Bezahlen mit Plastikgeld noch einfacher. Und ein Chip könnte Betrug fast unmöglich machen

Vor Kurzem wollte Peter Ehmke dazu übergehen, seiner Tochter das Taschengeld monatlich auf ein Kreditkartenkonto zu überweisen. Doch sie bestand auf Bargeld. So kämpft der Chef von Mastercard in Deutschland selbst im privaten Umfeld gegen die Berührungsängste der Deutschen gegenüber dem Plastikgeld. Dabei versucht er es ihnen mit vielen Argumenten und mit einer Menge neuer Kartenfunktionen schmackhaft zu machen.

Welt am Sonntag:

Herr Ehmke, wie viel Bargeld haben Sie dabei?

Peter Ehmke:

Rund 60 Euro.

Damit kommen Sie nicht weit.

Ehmke:

Ich habe meine Karten.

So gehört es sich für den Chef einer Kreditkartenfirma. Aber Sie sind dann offenbar einer, der die anderen Kunden an der Supermarktkasse nervt, weil er mit der Kartenzahlung die ganze Schlange aufhält.

Ehmke:

Also, mich nerven immer die Leute, die ihr Bargeld zusammensuchen und die Cents zusammenzählen. Das dauert genauso lange oder länger. Das Entscheidende bei der Kartenzahlung ist, dass die Terminals über schnelle Leitungen verfügen. Und das hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert.

Wir Deutschen fürchten aber, die Kontrolle über unsere Ausgaben zu verlieren, wenn wir sie nicht bar tätigen. Wir fühlen uns dann unsicher.

Ehmke:

Dieses Sicherheitsbedürfnis haben Amerikaner genauso. Es gibt aber einen entscheidenden Unterschied im Bankensystem. In den USA oder in Großbritannien ist der Überziehungskredit für das Girokonto nicht so verbreitet. Stattdessen nutzt man die Kreditkarte für Kredite. Allein dadurch schon hat die Kreditkarte eine höhere Akzeptanz. Und es hat etwas mit den Alltagserfahrungen zu tun. In Hongkong beispielsweise gibt es die sogenannte Octopus-Card. Das ist eine aufladbare Geldkarte, mit der in der U-Bahn oder im Bus die Tickets bezahlt werden. Sie kann aber gleichzeitig zum Bezahlen in vielen Einzelhandelsgeschäften eingesetzt werden. Dadurch ist das Bezahlen mit Karte für die Menschen selbstverständlich.

So etwas Ähnliches wollen Sie jetzt auch den Deutschen schmackhaft machen, durch ihr Paypass-System. Mit dieser Funktion können die Kreditkartenbesitzer durch ein kurzes Vorbeiführen der Karte an einem Lesegerät Kleinbeträge in Sekundenbruchteilen bezahlen, ohne Unterschrift oder sonstige Autorisierung. Da stehen den sicherheitsbewussten Deutschen doch die Haare zu Berge.

Ehmke:

Erstens funktioniert das nur mit Kleinbeträgen bis 25 Euro. Und zweitens: Selbst wenn es jemandem gelingen sollte, die Daten zwischen der Karte und dem Lesegerät abzufangen, kann er damit nichts anfangen, da diese verschlüsselt sind. Das Sicherheitsrisiko ist also äußerst gering. Dem stehen viele Vorteile gegenüber. Bezahlen geht deutlich schneller als mit Bargeld, und man muss nicht mehr permanent Kleingeld mit sich herumtragen. In den USA ist das System daher schon stark verbreitet.

Hier kann man es dagegen bisher nur am Frankfurter Flughafen und nur mit den Miles-and-More-Kreditkarten der Lufthansa nutzen.

Ehmke:

Das wird sich ändern. Wir arbeiten daran, dass es ab kommendem Jahr schon in zwei deutschen Städten möglich sein wird, in weiteren Geschäften damit zu bezahlen, eine davon wird wahrscheinlich Frankfurt sein.

Und die andere?

Ehmke:

Das steht noch nicht fest. Aber wir werden das System kontinuierlich weiterverbreiten. Denn es geht darum, Bargeld überflüssig zu machen. Was wir derzeit machen, ist doch absurd: Wir heben am Automaten 300 Euro ab, dann gehen wir über die Straße zum Einzelhändler und bezahlen 150 Euro, und der bringt abends das Geld wieder über die Straße zur Bank. Die Kosten, diese Infrastruktur aufrechtzuerhalten, sind enorm.

Im Moment erweisen Sie der weiteren Verbreitung von Kreditkarten aber doch einen Bärendienst. Wer ab kommendem Jahr an einem Automaten der Volksbanken mit der Mastercard Bargeld abheben will, muss mit saftigen Gebühren rechnen. Das trifft gerade die Klientel der Direktbanken, die in den vergangenen Jahren damit geworben haben, dass ihre Kunden mit einer Mastercard europaweit an jedem Automaten kostenlos Geld abheben können. Das war ein wichtiges Argument, sich eine Kreditkarte zuzulegen.

Ehmke:

Wir machen das, damit die Karten an den Automaten weiter genutzt werden können.

Das heißt, die Volksbanken haben damit gedroht, ihre Automaten künftig für Mastercard zu sperren?

Ehmke:

Es ist ja auch nicht falsch, dass derjenige, der die Automaten betreibt, von den Nutzern Geld dafür bekommt.

Aber freuen wird das den Kunden, der die Gebühren künftig bezahlen muss, trotzdem nicht.

Ehmke:

Dafür sind wir dabei, neue Möglichkeiten zum Geldabheben zu erschließen. Derzeit sind wir in Gesprächen mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und mit Händlern, um ein System aufzubauen, bei dem Kunden an der Kasse in einem Geschäft auch Geld abheben können. Sie kaufen also beispielsweise für 100 Euro ein, bezahlen mit ihrer Kredit- oder Debitkarte und lassen sich dabei gleichzeitig noch Ihr Bargeld für das Wochenende auszahlen.

Aber damit steigen doch die Gefahren des Betrugs noch weiter. Wenn ein Betrüger meine Kreditkartendaten in die Finger bekommt, kann er damit nicht nur einkaufen, sondern auch gleich noch Geld abheben.

Ehmke:

Wir setzen darauf, dass die Zahl der Betrugsfälle in den kommenden Jahren drastisch zurückgehen wird. Das Zauberwort dabei heißt EMV. Das ist ein Sicherheitsstandard, den Europay, Mastercard und Visa gemeinsam entwickelt haben - daher auch der Name. Dabei wird künftig statt des Magnetstreifens ein Chip auf der Karte integriert. Ein solcher Chip ist von Betrügern wesentlich schwerer zu kopieren. In Großbritannien, wo die Technologie bereits eingeführt wurde, ist danach die Zahl der Betrugsfälle drastisch zurückgegangen. Auch in Deutschland haben schon rund 60 Prozent aller Karten den Chip. Und bis Ende 2010 müssen alle Terminals auf diese Chips umgestellt werden.

Schön. Aber vor Betrug im Internet schützt auch kein Chip.

Ehmke:

Dafür gibt es den MasterCard Secure Code. Wer sich dafür als Kunde registriert, erhält ein persönliches Kennwort, das er dann bei jedem Online-Einkauf eingeben muss, bevor der Kauf abgewickelt werden kann.

Bislang bieten aber nur wenige kartenausgebende Banken ihren Kunden die Registrierung dafür an.

Ehmke:

Wir sind da in Deutschland - das sage ich offen - noch etwas hinterher. Wir versuchen aber intensiv, es den Banken nahezubringen, da der Handel im Internet immer wichtiger wird.

Was erwartet uns noch an technischen Neuerungen?

Ehmke:

Beispielsweise planen wir eine Funktion, bei der ein Kartenbesitzer per SMS informiert wird, unmittelbar nachdem er mit seiner Karte bezahlt oder damit Geld abgehoben hat. Das erhöht die Sicherheit, denn bekommen Sie solch eine Nachricht, während Sie gerade gemütlich zu Hause sitzen, dann können Sie sofort anrufen und den Betrug melden. Eine andere Funktion, die wir planen, ist die Möglichkeit, die Karte individuell so einzustellen, dass sie nur in bestimmten Geschäften benutzt werden kann oder nur bis zu bestimmten Beträgen. Das bietet sich gerade auch für Kinder an oder aber auch zur Kontrolle des Haushaltsbudgets. So etwas können Sie mit Bargeld nicht machen.

prof - Freitag, 24. Oktober 2008 - 19:58
Ich melde mich freiwillig für den Nacktscanner, wenn Herr Schäuble das vor mir tut ...

;-) Prof

prof - Montag, 15. Dezember 2008 - 12:27
Die Schafe gehen zum Metzger, denn niemand regt sich über solche Meldungen auf. Hauptsache: "Bauer kriegt seine Frau"!
:-( Prof

Bundesdruckerei und Samsung kooperieren bei "3D"-Ausweisen
Die Bundesdruckerei und die koreanische Samsung Mobile Display kooperieren bei der Entwicklung von Ausweisen und Pässen, in denen Aktiv-Matrix-Displays mit organischen Leuchtdioden (AMOLED) in das Laminat eingebettet werden. Die Zusammenarbeit ist zunächst auf ein Jahr begrenzt. Ziel der Kooperation ist die Entwicklung von fälschungssicheren Ausweispapieren, in denen ein Video des drehenden Kopfes das zweidimensionale Foto des Ausweisinhabers ersetzt. Ein entsprechender Kooperationsvertrag wurde heute in Korea unterzeichnet.

Quelle heise.de

gabrielpomm - Samstag, 5. Mai 2012 - 21:02
Hallo!

Um ehrlich zu sein, gefällt mir der neue Personalausweis nicht so wirklich.

Fände viel besser, wenn alles ganz elektronisch wäre und man ihm direkt auf dem Smartphone haben könnte. Samsung hat ja das neue Smartphone vorgestellt (siehe: http://www.techfacts.de/news/mobil/samsung-galaxy-s3-livestream-update-5 ) und es kann fast alles, also warum nicht auch so etwas?

Man sollte definitiv mehr in die Zukunft denken! ;)

Liebe Grüße.

Diskussionsforum der stw-boerse: Sonstiges: Datenschutz und Horrorvisionen
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