Diskussionsforum der stw-boerse: Strategiediskussionen: Abgeltungssteuer: Archivierte Beiträge bis 27. November 2006
drwssk - Sonntag, 16. Juli 2006 - 10:30
Ich stelle mal folgenden Artikel aus dem wallstreet-Board rein, der meines Erachtens insbesondere 'unsere' Nebenwerte sehr stark treffen könnte, da die meisten nach wie vor auf hohen Buchgewinnen sitzen und beim Eintreten des skizzierten Szenariums wohl alle durch die gleiche Tür wollen. Sicher das Gesetz steht noch nicht, vielleicht gibt es eine Stichtagsregelung, an das Kommende sollte man aber wohl langsam denken. Was meint ihr dazu?

Die Abgeltungssteuer kommt und damit das Aus für Anleger und Trader. Der Markt in Deutschland wird sterben.

Wie man mit optischen 30% Abgeltungssteuer zu einer realen Steuerlast von nahe an 100% kommt? Das ist ganz einfach und noch längst nicht die schlimmste Variante.


Die folgenden Ausführungen sind umfangreich, aber ich halte es für eine Pflicht für Anleger und Trader, diese zu lesen und für ein Versäumnis, es zu unterlassen. Ich gehe davon aus, dass es niemand hinterher bereut, sollte das doch der Fall sein, so bitte ich um Entschuldigung. Ich habe mich um eine einigermaßen übersichtliche und verständliche Darstellung bemüht, von daher dürfte es leicht zu lesen sein. Es mag an den Prioritäten zu Gunsten der Weltmeisterschaft liegen, ansonsten hätte ein Aufschrei von zumindest Teilen der Bevölkerung erfolgen müssen. Außerdem haben viele Journalisten sich noch keine Gedanken über die Auswirkungen gemacht, sonst würde sicher mehr berichtet. Ich weise darauf hin, dass ich die Ausführungen inhaltlich maßgeblichen Politikern und anderen VIPs zur Verfügung stelle. In der Hoffnung, dass es überhaupt gelesen wird, bevor es in den Papierkorb wandert. Ich will mit meinen Ausführungen niemanden provozieren, sondern lediglich konstruktive Kritik üben sowie die Aufmerksamkeit auf dieses Thema lenken. Im besten Fall ergeben sich daraus Diskussionen. Ich bin aber keine Steuerexpertin, allenfalls eine interessierte Amateurin.

Die Abgeltungssteuer für Anleger und Trader kommt. Der Markt in Deutschland wird für Privatanleger sterben.


Am letzten Sonntag, 02.07.2006, in der Nacht und inmitten der WM, hat unsere große Koalition neben dem großen Wurf “Gesundheitsreform” fast unbemerkt auch noch die Eckpunkte der Unternehmenssteuerreform und damit auch die geplante Regelung über die künftige Besteuerung von Kapitaleinkünften und Veräußerungsgeschäften kommuniziert. Nach intensiver Recherche von mir aus den Quellen Handelsblatt, Financial Times Deutschland, Spiegel, FAZ, Börse Online, Wirtschaftswoche, Focus, Focus Money und noch weiteren Quellen, ist sich die Koalition bereits über folgende Eckpunkte einig und darüber gibt es kaum Vorbehalte.

Tina schreibt:

Es kommt ab 2008 zu einer Abgeltungssteuer

geplant sind in 2008 ein Satz von 30% und ab 2009 ein Satz von 25%

Und zwar sowohl auf Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne.

Das ist aber nur die Untergrenze, der linke SPD-Flügel hat bereits angekündigt, dass diese Sätze eher zu niedrig sind. Ich erinnere mich noch an den damaligen Vorschlag von Hans Eichel mit einem Satz von 15% und Beibehaltung des Halbeinkünfteverfahrens. Auch die Kirchen haben schon angemeldet, dass sie ihren Anteil am Kuchen haben wollen, deshalb wird ein gewisser Aufschlag in Erwägung gezogen. Weiter sind sicher Zweifel angebracht, ob der Steuersatz dann in 2009 tatsächlich auf die avisierten 25% sinkt. Es spielt dann aber auch keine Rolle mehr, wie man gleich sehen wird.


Die Spekulationsfrist von 12 Monaten für Veräußerungsgewinne wird gleichzeitig abgeschafft. Es besteht dann keine Steuerfreiheit für Kursgewinne mehr bei einer Haltedauer von über 12 Monaten, weder für Aktien, Renten, Zertifikaten, Derivaten noch sonst etwas, dass man an der Börse handelt.

Diese Regelung dürfte vor allem für Langfristanleger bitter sein, denn die werden künftig quasi von 0 auf 30% belastet!


Da die Abgeltungssteuer von den Banken anonym abgeführt wird, kann es von der logischen Systematik her auch keinen Verlustvortrag mehr geben.


Des Weiteren wird das sogenannte Halbeinkünfteverfahren abgeschafft. Das bedeutet für Veräußerungsgewinne aus Aktien und auch für deren Dividenden künftig, dass der volle Spekulationsgewinn versteuert werden muss und nicht mehr, wie bisher, innerhalb der Spekulationsfrist nur der halbe Gewinn!

Damit man sich diese Auswirkung vorstellen kann, hier mal ein ganz kurzes Beispiel:

Bei einem angenommenen Spekulationsgewinn durch Aktien in Höhe von 10.000 Euro werden im Moment 5.000, -- Euro mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Nehmen wir mal an, der liegt bei 40%, was aber relativ selten sein dürfte, die meisten liegen weit darunter. Also fallen bei diesem Satz dann 40% Steuern aus
5.000, -- Euro an, das sind genau 2.000, -- Euro.
Nach der künftigen Regelung ohne Halbeinkünfteverfahren werden die vollen 10.000, -- Euro dann mit 30% versteuert, das ergibt dann 3.000, --.

Jetzige Regelung: 2.000, -- Euro Steuern

Geplante Regelung: 3.000, -- Euro Steuern

Damit sind dann satte 50% zusätzlich zu zahlen, das gilt auch für Dividenden. Die Differenz wird aber noch größer, wenn der persönliche Steuersatz unter den zu meiner Berechnung herangezogenen 40% liegt. Der momentane durchschnittliche Grenzsteuersatz dürfte so zwischen 25 und 30% liegen. Es mag unter diesen Voraussetzungen fast ein wenig ironisch anmuten, dass aus Regierungskreisen verlautbart wird, die neue geplante Regelung sei eine erhebliche Verbesserung für die Anleger. Die SPD-Linke spricht gar von einer ungerechten Entlastung der Anleger. Es kann soweit kommen, dass die breite Bevölkerung, die Gewerkschaften, die Kirchen usw. tatsächlich denken werden, eine Entlastung und damit eine Verbesserung für Anleger und Trader würde damit geschaffen, obwohl das Gegenteil der Fall ist. Eine mögliche, aber auch nur wenige Anleger betreffende “Verbesserung”, kann nur bei reinen Zinseinkünften in Frage kommen und auch nur dann, wenn der persönliche Grenzsteuersatz über 30% liegt. Dass alle anderen auch für Zinseinkünfte mehr bezahlen müssen als jetzt, ist also möglich. Das würde dann die sogenannten Kleinanleger treffen. Eine Chance, dass bei einer Schlechterstellung, für Anleger deren Grenzsteuersatz unter den 30% liegt, diese die Differenz der abgeführten Abschläge im Rahmen der Einkommenssteuererklärung wieder bekommen, besteht allerdings noch.


Offen ist noch, wie die Bank den Gewinn bei einem Depotübertrag von Wertpapieren ermitteln soll. Das ist für die Banken schlicht und einfach nicht möglich. Deshalb wird möglicherweise bei einem Verkauf nach einem Depotübertrag der gesamte Verkaufserlös als Spekulationsgewinn betrachtet und darauf die Abgeltungssteuer erhoben. Das ist ja im Prinzip heute schon so, beispielsweise bei einem Depotübertrag von Garantiezertifikaten. Wenn der Anleger hier leer ausgeht, könnte das mit einem Hinweis auf die nun schlanker werdende Verwaltung geschehen. Daraus ergibt sich dann auch gleich die Begründung, nämlich den Abbau der Bürokratie. Also, unter diesem Aspekt sind dann natürlich Depotüberträge tabu, auch wenn die Bank beispielsweise einen grottenschlechten Service bietet. Nun, liebe Investoren, Anleger, Trader...sucht euch noch schnell einen guten Broker, mit dem es Freude macht, langfristig zusammen zu arbeiten.


Aber das schlimmste kommt erst jetzt!


Weiter ist im gegenseitigen Einvernehmen der Koalitionsparteien nach dem momentanen Stand zu befürchten, dass die Verrechnung von Spekulationsgewinnen mit Spekulationsverlusten entfällt. Dies sei durch die Systematik der Abgeltung gar nicht anders möglich. Wenn es zu einem Wegfall der Verlustverrechnung kommt, ist das der entscheidende Dolchstoss. Man muss sich das in der Praxis so vorstellen: Bei einem Verkauf prüft die Bank, ob ein Gewinn entstanden ist oder eben nicht.

Ist ein Spekulationsgewinn entstanden, der sich aus der Differenz zwischen Kauf und Verkauf ergibt, führt die Bank 30% auf den Gewinn sofort und anonym an das zuständige Finanzamt ab. Ist ein Verlust angefallen, kann die Bank natürlich im Gegenzug nichts gutschreiben, woher denn auch? Ein Verlust ist für die Bank und damit auch für das Finanzamt somit nicht relevant, er wird auch nirgendwo festgehalten. Weiter ist es für die Banken unmöglich, im gleichen Steuerjahr angefallene Verluste mit Gewinnen zu verrechnen, das geht schon deshalb nicht, wenn man sich vorstellt, dass beispielsweise jeweils 2 Transaktionen mit Gewinnen und Verlusten anfallen. Jetzt sind aber die ersten beiden Transaktion mit einem Gewinn behaftet und die beiden weiteren Transaktionen mit einem Verlust, dann hat die Bank bereits für die ersten beiden Geschäfte Abgeltungssteuer abgeführt. Bei den letzten beiden Transaktionen, die mit Verlust enden, kann weder etwas abgeführt werden, noch kann etwas nachträglich verrechnet werden. Aber das ist ja vielleicht auch nicht gewünscht, würde es doch die Steuereinnahmen mindern. Eine konsequente Abgeltungssteuer sieht im Prinzip keine Verlustverrechnung vor, das ist ja gerade die Absicht einer Abschlagsteuer (nicht zu verwechseln mit einer Quellensteuer).

Selbstverständlich wäre bei der geplanten Regelung auch kein Verlustvortrag mehr möglich!

So mancher mag sich die Hände reiben, aber die Freude wird nicht lange halten, weil die Marktteilnehmer auf Dauer nicht mehr aktiv sein werden, ja gar nicht mehr können! Im Folgenden einige unglaubliche, aber absolut realistische Beispiele, wie sich die Streichung von Verlusten auswirken würde. Und welcher Anleger / Trader hat noch keine Verluste gemacht? Ich kenne keinen Einzigen.


[b]Wie man mit optischen 30% Abgeltungssteuer zu einer realen Steuerlast von 75% kommt. So geht das:

Beispiel 1


Prämissen: Aktien, Grenzsteuersatz 30%, Abgeltung 30%, Kapitaleinsatz: 150.000,--


Gewinn: 50.000,-- Verlust: 30.000,--


jetzige Regelung:

mit Halbeinkünfte Verfahren: 30% aus 10.000,--ergibt 3.000,--Steuer

Dem Anleger verbleiben 17.000,-- Euro. Nach 12 Monaten + 1 Tag Haltedauer zahlt er keinen Cent Steuer und es verbleiben die vollen 20.000,-- Euro!

geplante Regel:

30% aus 50.000,-- ergibt 15.000,-- Steuer / keine Verlustverrechnung möglich

Dem Anleger verbleiben 5.000,--Euro. In Bezug auf die 20.000,-- Euro tatsächlichen Gewinn hat er dann einen Steuersatz von 75% !!!!


Kommentar:

Für 5.000,-- verbleibendem Gewinn lohnt das Risiko nicht. Hätte er die 150.000,-- mit nur 4% angelegt, würde er einen risikolosen Bruttozins von 6.000,-- erhalten!

Und wer wird schon auf seinen tatsächlichen Gewinn 75% Steuern zahlen?


Beispiel 2


siehe 1, aber jetzt für Derivate (Optionen, Futures...), Zertifikaten, Fonds, Bonds


jetzige Regelung, ohne Halbeinkünfte Verfahren: 6.000,-- Steuer

Nach 12 Monaten + 1 Tag Haltedauer zahlt er keinen Cent Steuer und es verbleiben die vollen 20.000,-- Euro!

geplante Neuregelung 15.000,-- Steuer


Kommentar:

Auch dieser Anleger kann es bleiben lassen! Bei 20.000,-- Bruttogewinnen verbleiben mit der geplanten neuen Regelung 9.000,--Euro weniger übrig.

In Bezug auf die 20.000,--Euro ist das ebenfalls eine Steuerlast von 75%!!!!


Tatsächlich gibt es unzählige Konstellationen, bei denen die Steuerlast ohne weiteres nahe an 100% auf den tatsächlichen Gewinn kommt.


Aber es kommt noch schlimmer!!


Beispiel 3


In einem “schlechten Jahr”, was leider oft vorkommt, wird kein Gewinn gemacht,

sondern die Verluste und Gewinne, jeweils in Höhe von 80.000,-- Euro gleichen sich aus, so dass das Ergebnis 0,-- Euro ist. Dieses Beispiel gilt jetzt für sämtliche Finanzinstrumente.


jetzige Regelung: 0,--Euro Steuer

geplante Regelung: 24.000,-- Steuer (30% aus 80.000,--Euro)


Kommentar:

Dieser Anleger verliert aus der Substanz!! 24.000,--Euro, obwohl er keinen Cent Gewinn gemacht hat!!! Ich bin nicht in der Lage auszurechnen, wie hoch die prozentuale Steuerlast bei einer Nominalsteuerlast von 24.000,-- Euro in Bezug auf einen “Gewinn” von 0 Euro ist.


Man kann es nicht glauben, aber es kommt noch schlimmer! Im Falle eines Verlustes!


Beispiel 4


Wer erinnert sich nicht an die Baissejahre 2001 und 2002?

Gewinn mit Derivaten, Fonds, Zertifikaten: 30.000,-- Euro.

Verlust 60.000,-- Euro.


jetzige Regel:

Steuer 0,-- und ein Verlustvortrag von 30.000,-- Euro*

geplante Regel: 9.000,-- Euro!! Steuern und kein Verlustvortrag!


*Ein Verlustvortrag in Höhe von 30.000,-- Euro kann je nach persönlichem Steuersatz bis ca. 12.000,-- Euro “wert” sein!


Kommentar:

Dieser Anleger zahlt zu seinem schmerzlichen Verlust in Höhe von
30.000,-- Euro noch zusätzlich 9.000,--Euro Steuern. Damit erhöht sich der Verlust dann auf 39.000,--!!!

Ich glaube, dass es rein mathematisch nicht möglich ist, auszurechnen, wie hoch der prozentuale Steuersatz in Bezug auf die nominale Steuerlast von 9.000,-- Euro bei einem Verlust von 30.000,-- Euro ist.

Man könnte noch viele Beispiele rechnen, ich will es hierbei belassen. Egal ob große oder kleine Beträge, hoher Steuersatz oder niedriger Steuersatz, es gibt so gut wie keine Varianten für eine Besserstellung mit der geplanten Neuregelung. Auch nicht für andere, als von mir gewählte, Konstellationen.

Ich hoffe, damit widerlegt zu haben, dass es sich bei der geplanten Neuregelung um eine Verbesserung handelt. Kommt die Abgeltungssteuer in dieser Form, wird das meiner Meinung nach in mehrfacher Hinsicht ganz erhebliche Konsequenzen haben. Man kann nur hoffen, dass sich noch etwas ändert.Die Chancen sind nicht gerade rosig. Wie es andere Länder machen, die eine Abgeltungssteuer haben, weiß ich nicht. Vielleicht mit einer Möglichkeit der Verlustverrechnung oder mit erheblich niedrigeren Sätzen.

Fazit:

Der zentrale Punkt ist die Verrechnungsmöglichkeit zwischen Gewinnen und Verlusten. Diese Möglichkeit muss meiner Meinung nach unbedingt bestehen bleiben.


Aber auch durch die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens entsteht eine wesentliche Verschlechterung trotz optisch niedriger Sätze.30% Abgeltungssteuer ohne Halbeinkünfteverfahren entsprechen 60%!! Steuerlast im Vergleich zu dem derzeitig geltenden Halbeinkünfteverfahren.


Außerdem wäre eine Abschaffung von Verlustvorträgen ebenfalls sehr nachteilig und eine erhebliche Behinderung der Märkte. Auf diesen Punkt bin ich in meinen Ausführungen am wenigsten eingegangen, dennoch halte ich ihn für einen weiteren entscheidenden und äußerst sensiblen Punkt. Leider richten sich Gewinne und Verluste nicht nach Kalenderjahren. Wenn aber die Anleger dieses Risiko zusätzlich zum ohnehin bestehenden Marktrisiko tragen müssen, in einem Kalenderjahr erlittene Verluste nicht mehr berücksichtigen zu können, ergibt sich sofort ein wesentlich verschlechtertes Chance-Risiko-Verhältnis, das sehr viele potentielle Markteilnehmer davon abhalten würde, sich zu engagieren.


Wird die Abgeltungssteuer wie geplant eingeführt, ist der Markt in Deutschland zumindest für Privatanleger tot. Allenfalls machen noch reine Zinsanlagen, aber auch die nur bedingt, Sinn. Das Verhältnis zwischen Risiko und Chance ist dann so grottenschlecht, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass sich unter solchen Voraussetzungen noch Marktteilnehmer finden lassen.


Der volkswirtschaftliche Schaden wäre immens. Es hätte Auswirkungen, die man sich jetzt auch mit viel Phantasie nicht vorstellen kann. Aber darauf will ich an dieser Stelle nicht eingehen.

be.

stw - Montag, 17. Juli 2006 - 08:54
"Der zentrale Punkt ist die Verrechnungsmöglichkeit zwischen Gewinnen und Verlusten."
Das ist sicher richtig. Aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass diese Verrchnungsmöglichkeit abgeschafft wird. Eine solche geradezu aberwitzige Regelung hätte doch beim Verfassungsgericht keine Chance auf Bestand.

:-) stw

prof - Montag, 17. Juli 2006 - 09:38
Das BVG ist doch auch nur ein Papiertiger: Der Staat will abzocken und auch das BVG unternimmt auch nichts dagegen. Was interessiert das BVG die Tatsache, dass der Bundeshaushalt seit 5 Jahren nicht mehr verfassungskonform ist?
Auch diese GEZ-Abzocke für Kleinselbständige und Freiberufler wird das BVG nicht stoppen. Als hätten diese Zeit, Internet-TV und UMTS-Minikino zu sehen.

Meiner Meinung nach ist der Haushalt auch in 2007 mit den genannten Eckdaten nicht verfassungskonform:
Dann sind zwar
Investitionen > Neuverschuldung
ABER
dafür wird Bundesvermögen verscherbelt, was meiner Meinung nach als negative Investition gegengerechnet werden müsste. Verlasst euch nicht auf staatliche Stellen!
:-( Prof

chinaman - Montag, 17. Juli 2006 - 10:26
Klar will der Staat abzocken. Gleichzeitig wird das ALG II im Osten auf Westniveau erhöht. Unterschiedliche Lebenshaltungskosten ? Kein Problem, wer wird denn da so kleinlich sein ...

Wenn man sich hier wegen jedem dummen Politikerspruch kirre machen läßt, den ein bekloppter Hinterbänkler der SPD Linken vom Stapel läßt, hat man eh kein schönes Leben mehr.

Sollten die Schwachmatten das wirklich tun, fahren Sie das Land halt noch schneller gegen die Wand wie eigentlich erwartet.

Got Silver and Gold ???


Gruß
Chinaman

phlipster - Dienstag, 8. August 2006 - 14:08
Hallo,

mal rein theoretisch gesehen - was nützt es, ein Auslands-Konto z.B. in Österreich zu eröffnen? Dann würde ja nur die EU-QUELLENSTEUER automatisch und anonym durch die kontoführende Bank abgeführt werden. Die Steuer gilt meines Wissens nur für (Guthaben-)Zinsen - nicht für realisierte Kursgewinne. Kursgewinne würde man ja in der eigenen Steuererklärung angeben.

Die Steuersätze sind:
15 % im Zeitraum 01.07.2005 bis 30.06.2008
20 % im Zeitraum 01.07.2008 bis 30.06.2011
35 % ab 01.07.2011

Wenn man das mal - wieder rein theoretisch - durchrechnet, sehe ich folgenden Vor-/Nachteile.

Nutzen:
+ zunächst keine Steuer auf realisierte Kursgewinne (erfolgt über eigene Steuererklärung)
+ kein Datenzugriff von dt. Finanzbehörden
+ ein durch die Verfassung abgesichertes Bankgeheimnis

Nachteile:
- realisierte Kursverluste können nicht gegengerechnet werdeen
- Transaktionskosten (Reise ins Ausland zur Kontoeröffnung, zusätzliche Depot-/Kontogebühren, ...)
- z.T. höhere Abwicklungsgebühren (s. zB www.easybank.at/easybank/Service/service_20nav.html)

Bargeld darf man ja in gewissen Grenzen bei Grenzübertritt bei sich führen. Eine direkte Überweisung ginge prinzipiell ja auch, sie würde dann bei der INlandsbank dokumentiert.

Habe ich etwas wesentliches vergessen?

Ich interessiere mich nur ganz prinzipiell dafür, welche Vor- und Nachteile ein Auslandskonto hätte.

DAnke für Euer Feedback

p

chinaman - Dienstag, 8. August 2006 - 16:04
Hallo phlipster,

ich denke, Du hast die wesentlichen Punkte genannt. Allerdings halte ich den Punkt "realisierte Kursverluste können nicht gegengerechnet werden" so für unzutreffend.

Wenn Du Deine Steuern über die persönliche Steuererklärung regelst, dürfest Du dort auch die Verluste gegenrechnen können. Allerdings erfährt so Dein Finanzamt auch von dem Auslandskonto.


Gruß
Chinaman

prof - Mittwoch, 9. August 2006 - 15:08
Vorteil: Der deutsche Staat kann einem nicht in die Taschen greifen nach dem Motto:
"Eltern haften für ihre Kinder!",
"Kinder haften für ihre Eltern!"
"ALV 40 Jahre: ALGI 1 Jahr"
"Ges RV viel einzahlen: Auszahlung = Sozialhilfeniveau minus Vermögensanrechnung...!" Wer weiß, was den roten Brüdern noch alles einfällt ...
Prof

chinaman - Mittwoch, 9. August 2006 - 17:10
Natürlich werden die Bürger die Zeche für die Unfähigkeit der Politiker bezahlen. Das ist Naturgesetz ... Fragt sich nur, welchen Anteil der Einzelne von der Rechnung abbekommt ...


Gruß
Chinaman

chinaman - Mittwoch, 23. August 2006 - 18:01
Es war zu erwarten. Die Kontrolle bezüglich der Versteuerung der Kapitalerträge soll erheblich ausgeweitet werden :


http://focus.msn.de/finanzen/steuern/steuern_nid_34173.html

Schnüffel-Steinbrück is watching you ...


Gruß
Chinaman

helmut_1964 - Donnerstag, 24. August 2006 - 00:17
Das ist wirklich nicht zu verstehen. Da lobe ich mir doch die Österreicher - die Abschlagsteuer wurde damals mit einer Stärkung des Bankgeheimnisses verknüpft. Heute freut sich der Finanzminister über sprudelnde Erträge und die "Steuerpflichtigen" haben sich an 25% gewöhnt und sind froh, dass sie mit Steuererklärungen einfach nichts mehr zu tun haben.

chinaman - Donnerstag, 24. August 2006 - 04:37
@ helmut 1964:

Unsere Politiker befinden sich in einem absoluten Kontrollrausch ... Die wollen auch versuchen, bei den "vorherigen" Veranlagungszeiträumen noch weiteres Geld rauszupressen.


Gruß
Chinaman

chinaman - Sonntag, 3. September 2006 - 08:52
Besteuerung


Koalition will Abgeltungsteuer von 25 Prozent


Ursprünglich geplante 30 Prozent zu hoch - Private-Equity-Gesetz soll Kapital locken.
Berlin - Trotz erheblicher Kritik in den eigenen Reihen will die große Koalition an der Einführung einer Abgeltungsteuer festhalten. Darauf hat sich nach Angaben des Unionsfinanzexperten Otto Bernhardt die Bund-Länder-Arbeitsgruppe verständigt. Konkrete Beschlüsse seien in den rund vierstündigen Beratungen am Dienstagabend noch nicht gefallen, schränkte der CDU-Politiker am Mittwoch in Berlin ein. Die Runde aus Vertretern von CDU, CSU und SPD habe die bislang angestrebten 30 Prozent für die Abgeltungsteuer als zu hoch eingestuft. Ein Steuersatz von 25 Prozent sei eher geeignet, der neuen Besteuerungsform von Kapitaleinkünften zu einem Erfolg zu verhelfen.

Es sei auch darüber diskutiert worden, ob es zur Einführung der Steuerart notwendig sei, das Halbeinkünfteverfahren vollständig entfallen zu lassen. Schließlich müsse die Frage gelöst werden, wie die Kirchen ihren Teil erhalten, wenn die Steuern auf Zinsen direkt und anonym von den Banken abgeführt würden. Die Einführung einer Abgeltungsteuer von 30 Prozent sollte zwei Mrd. Euro kosten. Eine Absenkung auf 25 Prozent erhöht die Ausfälle um eine weitere Mrd. Euro.


SPD-Parteichef Kurt Beck unterstützte den neuen Ansatz zur Kapitalbesteuerung. Hier gelte ein ungerechtes, aber vernünftiges Motto. "Von einer Million 30 Prozent zu haben ist immer noch mehr, als 40 Prozent zu verlangen und nichts zu bekommen, weil das Kapital im Ausland angelegt wird", sagte er dem "Stern". Es gebe Gerechtigkeitsziele, die nicht zu 100 Prozent umzusetzen seien.

Bernhardt beschrieb die Verhandlungen in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe als ungewöhnlich konstruktiv. Die Gruppe werde sich voraussichtlich noch zwei Mal treffen und wolle Mitte Oktober ein Papier vorlegen, das dem Finanzministerium als Grundlage für einen Gesetzesentwurf dienen werde.

Früher als bisher angenommen will die Regierung mit einem eigenen Private-Equity-Gesetz die Rahmenbedingungen für Wagniskapital in Deutschland verbessern. Die Regierung hat beschlossen, das Gesetz zeitgleich zur Unternehmensteuerreform zu entwickeln. Dadurch sei es möglich, beide Regelwerke frühzeitig aufeinander abzustimmen, so das Wirtschafts- und Finanzministerium. Unklar bleibt, ob die Gesetze auch zeitgleich zum 1. Januar 2008, dem Stichtag der Unternehmensteuerreform, in Kraft treten werden. Während eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums davon ausging, konnte ein Sprecher des Finanzministeriums dies nicht bestätigen. Das Finanzministerium wies außerdem erneut einen Bericht des "Spiegels" zurück, demzufolge Finanzminister Peer Steinbrück Private Equity einschränken will. Das Private-Equity-Gesetz solle im Gegenteil steuerlich attraktive Rahmenbedingungen für die Anlage von Vermögen in Wagniskapital schaffen.

rtr

Artikel erschienen am Do, 31. August 2006
Die Welt

chinaman - Sonntag, 10. September 2006 - 11:14
Handelsblatt Nr. 173 vom 07.09.06 Seite 4


Finanzpolitiker erwägen spätere Abgeltungsteuer

Einführung in einem Schritt ab 2009 mit 25 Prozent?

DONATA RIEDEL | BERLIN Die Finanzpolitiker der Koalition diskutieren über eine Verschiebung der Abgeltungsteuer auf 2009. "Es wäre sinnvoller, sie in einem Schritt mit 25 Prozent einzuführen", sagte ein Mitglied der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Unternehmensteuerreform dem Handelsblatt. Nach den bisherigen Plänen von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) soll sie zeitgleich mit der Unternehmensteuerreform zum 1. Januar 2008 zunächst mit einem Satz von 30 Prozent eingeführt werden, der 2009 auf 25 Prozent sinken soll. "Das Vorschalten der ersten Stufe mit 30 Prozent würde nur wieder zu neuen Steuergestaltungen führen", hieß es. Einen direkten Zusammenhang mit Unternehmensteuern gebe es nicht, da sie nur private Kapitalerträge betreffe.

Wann und wie die Abgeltungsteuer kommt, ist weitgehend unklar. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Unternehmensteuerreform unter Leitung von Steinbrück und dem hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) hat zwar auf ihrer letzten Sitzung bekräftigt, die Abgeltungsteuer einführen zu wollen. Mehrere Teilnehmer sagten aber, dass ein Scheitern des Vorhabens nicht auszuschließen sei. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU), ebenfalls Mitglied der Arbeitsgruppe, forderte im Gespräch mit dem Handelsblatt (6. 9. 2006), die Einnahmeverluste des Staates nicht auf das Unternehmensteuerpaket anzurechnen.

Der Koalitionsausschuss und die Bundesregierung hatten sich im Juli darauf geeinigt, dass die Nettoentlastung der Unternehmen auf fünf Mrd. Euro begrenzt werden soll. Sie ergibt sich daraus, dass die Steuerlast für Kapitalgesellschaften von heute 39 Prozent auf 29 Prozent sinken und der Mittelstand bei einbehaltenen Gewinnen entlastet werden soll. Einschließlich der Abgeltungsteuer, die den Staat anfänglich zwei Mrd. Euro kostet, entgehen dem Staat so 28 Mrd. Euro Steuereinnahmen. 23 Mrd. Euro sollen durch eine breitere Bemessungsgrundlage wieder hereinkommen. Glos will erreichen, dass die zwei Mrd. Euro der Abgeltungsteuer als Nettoentlastung bei den Unternehmen ankommen. Dies fordert auch der BDI. Steinbrück lehnte dies jedoch ab: Es bleibe bei fünf Mrd. Euro, sagte sein Sprecher.

Die Industrie lehnt die Abgeltungsteuer auch deshalb ab, weil sie Steinbrück und Koch als Argument dient, in der Körperschaftsteuer den Zinsabzug zu begrenzen: Andernfalls würden Zinserträge gegenüber Dividenden künftig steuerlich bevorzugt. Einschränkungen beim Zinsabzug verteuern jedoch Investitionen der Unternehmen.

Riedel, Donata



07. September 2006

chinaman - Dienstag, 7. November 2006 - 05:33
Handelsblatt Nr. 213 vom 03.11.06 Seite 4


DIE UNTERNEHMENSTEUERREFORM hat eine erste Hürde genommen. Die Finanzpolitiker der Koalition tragen sie gemeinsam.

Abgeltungsteuer kommt 2009 mit 25 Prozent

SVEN AFHÜPPE | BERLIN Die Arbeitsgruppe der Bundesregierung hat neben einer Reform der Unternehmensbesteuerung auch finanzmarktrelevante Beschlüsse getroffen. Demnach sollen zu Beginn des Jahres 2009 Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden sowie Gewinne aus der Veräußerung privater Kapitalanlagen mit einem einheitlichen Satz von 25 Prozent besteuert werden. Damit tritt die Abgeltungsteuer ein Jahr später in Kraft als die geplante Unternehmensteuerreform. Zusätzlich sollen die noch bestehenden Steuervorteile bei der so genannten Wertpapierleihe deutlich reduziert werden, um einen Teil der Steuerausfälle im Rahmen der Unternehmensteuerreform gegenfinanzieren zu können.

Die beiden Verhandlungsführer, Bundesfinanzminister Peer Steinbrück SPD) und Roland Hessens Ministerpräsident Koch (CDU), sagten, dass "mit der Abgeltungssteuer Deutschland ein attraktiver und übersichtlicher Platz für internationale Kapitalanleger wird, was für die Entwicklung des Finanzplatzes Deutschland von großer Bedeutung ist". Gleichzeitig könne die Kontenabfrage entfallen.

Mit der Einführung einer Abgeltungssteuer werden nach Steinbrücks Worten erstmals in Deutschland die unterschiedlichen Kapitalertragsarten einheitlich besteuert. Bemessungsgrundlage sind die Bruttoerträge, die nur durch den Sparer-Pauschbetrag reduziert werden. Dieser ergibt sich aus dem Sparer-Freibetrag und einem Werbungskosten-Pauschbetrag. Ein darüber hinausgehender Abzug von Werbungskosten soll nicht möglich sein.

Für Sparer mit einem persönlichen Steuersatz von weniger als 25 Prozent soll es die Möglichkeit einer individuellen Veranlagung geben. Sie müssten dann nicht mehr zahlen als im geltenden System, wo sie im Rahmen des so genannten Halbeinkünfteverfahrens die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz von bis zu 42 Prozent besteuern müssen.

Mit der Abgeltungsteuer wird das von der rot-grünen Koalition eingeführte Halbeinkünfteverfahren wieder abgeschafft. Das bedeutet, dass Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden sowie Spekulationsgewinne vollständig und nicht wie bisher zur Hälfte versteuert werden.

Die Einführung einer Abgeltungssteuer sieht aber nicht nur Vorteile für die Bürger vor. So planen Steinbrück und Koch, die Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne, die ein Jahr nach dem Kauf der Aktien erzielt wird, zu streichen. Gewinne aus privaten Spekulationsgeschäften sollen künftig "unabhängig von der Haltedauer" besteuert werden. Dadurch steigt die Steuerlast für Anleger und Aktionäre zum Teil deutlich. Diese Regel soll jedoch nur für sämtliche nach Ende Dezember 2008 erworbenen Kapitalanlagen gelten.

Steinbrück kündigte zudem an, dass die heftig umstrittenen Kontrollmitteilungen der Banken künftig in den meisten Fällen entfallen sollten. Sie seien nur noch vorgesehen, wenn der Sparer staatliche Leistungen in Anspruch nehme.

Spürbare Einschränkungen plant die Steuer-Arbeitsgruppe der großen Koalition auch bei der Wertpapieranleihe. Dabei verleiht in der Regel eine Bank Aktien an ein Unternehmen und kassiert dafür eine Leihgebühr und eine Ausgleichszahlung für die erhaltende Dividende. Für das Unternehmen ist die Dividende steuerfrei, Leihgebühr und Ausgleichszahlung können dagegen vollständig als Betriebsausgabe abgezogen werden. Unterm Strich erzielt das Unternehmen durch das Leihgeschäft einen Verlust und reduziert damit seinen steuerpflichtigen Gewinn.

Um dieses Steuerschlupfloch zu minimieren schlägt die koalitionsinterne Steuergruppe verschiedene Lösungen vor. Steinbrück und Koch favorisieren eine Alternative, bei der die Dividendenerträge auch beim Unternehmen steuerpflichtig erklärt werden. Diese Lösung mache "die steuerinduzierte Wertpapierleihe unattraktiv, so die Begründung der Steuerexperten. Welches Modell für eine Reform der Wertpapierleihe in den Gesetzentwurf aufgenommen wird, sollen die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD in den nächsten Wochen entscheiden.

Afhüppe, Sven



03. November 2006

prof - Dienstag, 7. November 2006 - 09:51
Für die Kleinen wird´s teurer, für die großen billiger!
Normalerweise wird eine Abgeltungssteuer auch eingeführt, um die Schnüffelei zu vermeiden. Das ist in D definitiv nicht der Fall, man will mehr Steuern aus den Kleinanlegern rauspressen, die doch angeblich fürs Alter sparen sollen!
:-( Prof

levdul1 - Montag, 27. November 2006 - 09:17
Ich habe am Wochenende gelesen, daß alle Käufe, die vor dem 31.12.2007 erfolgen auch in Zukunft steuerfrei bleiben.
Ist dies richtig ?

Gibt es schon Neuigkeiten, wie die Verlustgegenrechnung bewerkstelligt werden soll ?

drwssk - Montag, 27. November 2006 - 09:27
Genau das ist der Knackpunkt, zur Verlustgegenrechnung ist noch nicht bindendes gesagt wurden.
be.

prof - Montag, 27. November 2006 - 10:05
Laut Spielgel-Online gilt die Steuerfreiheit für Käufe bis 31.12.2008.

Gebe aber be recht, Verlustgegenrechnung ist in der Aktienspekulation /"anlage" sehr wichtig!
Prof

Die Börse boomt, doch kaum ein deutscher Privatanleger ist dabei. Das dürfte sich bald ändern: Denn wer bis zum Jahr 2008 noch einsteigt, kann Steuern sparen.
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Es wimmelt derzeit von Jubiläen. Der Dax Chart zeigen steht kurz vor seinem Sechsjahreshoch, die Bundesregierung feiert sich selbst für ein Jahr Arbeit mit Reformplacebos, und die Deutsche Telekom beging angemessen verschämt den zehnten Jahrestag ihres Börsengangs. Gleichzeitig ziehen deutsche Anleger so viel Geld aus Fonds und Aktien ab wie seit Jahren nicht: Warum nur, jammert die Finanzbranche, bleiben deutsche Sparer so defensiv?

Dax im Jahresvergleich: Erholt, doch Anleger bleiben fern
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Dax im Jahresvergleich: Erholt, doch Anleger bleiben fern
Nach der Absatzstatistik des Bundesverbandes Investment (BVI) haben Anleger seit Jahresbeginn unter dem Strich rund fünf Milliarden Euro aus Aktien und Aktienfonds abgezogen. Allein im Oktober mussten Aktienfonds Abflüsse von rund 1,2 Milliarden Euro hinnehmen.

Die Skepsis der Deutschen gegenüber der Börse hat viel mit der Nullnummer der Deutschen Telekom Chart zeigen zu tun. Dass die "Volksaktie" nach zehn Jahren wieder unter ihrem Emissionspreis dümpelt, ist traurig genug. Noch schmerzlicher aber erwischte es Anleger, die im Juni 2000 unvorsichtigerweise T-Aktien der dritten Tranche zu 66,50 Euro zeichneten: Wer dem Bund damals Aktien für 10.000 Euro abkaufte, hat heute noch rund 2000 Euro im Depot. Das macht nicht unbedingt Appetit auf noch mehr Aktien.

"Erholung weitgehend verpasst"

Ein Blick auf die Deutsche Telekom genügt nicht, um das Grauen in deutschen Depots voll zu erfassen. Die Aktie der Allianz Chart zeigen, im Jahr 2000 zu rund 400 Euro gekauft - mehr als 50 Prozent Verlust bis heute. DaimlerChrysler Chart zeigen, ein weiterer Standardbaustein im Portfolio: 1998 bei 100 Euro, heute bei knapp 50 Euro. Der Elektronikkonzern Siemens Chart zeigen müsste um rund 50 Prozent steigen, um die Notierung aus dem Jahr 2000 wieder zu erreichen.

Zwar haben sich diese Werte seit Frühjahr 2003 wieder erholt und ausgehend vom Tiefstkurs sogar fast wieder verdoppelt. Doch wer will es einem Anleger verdenken, dass er nach atemberaubender Talfahrt damals nicht mit vollen Händen nachgekauft hat?

"Die Deutschen haben die Erholung an den Aktienmärkten weitgehend verpasst", bilanziert Allianz-Vorstand Joachim Faber. Ihnen fehle die "Geduld, ihr Geld langfristig anzulegen" sowie die Ruhe, Investitionen in Aktien durchzuhalten, auch wenn die Kurse eine Zeit lang abrutschen. Während zum Beispiel US-Anleger nach dem Crash beizeiten wieder eingestiegen sind, haben die Deutschen noch immer Nachholbedarf. Ein großer Teil der Kauforders im Dax geht auf das Konto ausländischer Investoren.

Doch zum Glück hat Deutschland eine forsche Bundesregierung, die den störrischen Bundesbürger endlich zum Handeln bewegt. Nicht durch neue, wolkige Renditeversprechen für die Deutsche Telekom, sondern mit dem schlagenden Argument Steuervorteil. Die Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 bedeutet eine Zeitenwende und dürfte dem deutschen Aktienmarkt in den kommenden zwei Jahren mehr Nachfrage durch inländische Anleger bescheren.

Wer bis 2008 kauft, spart Steuern

Wer 2007 und 2008 noch Geld in Aktien oder Aktienfonds investiert, sichert sich nach altem Recht die Steuerfreiheit auf langfristige Erträge. Wer jedoch mit dem Investment bis 2009 zaudert, der soll 25 Prozent Abgeltungsteuer auf den Vermögenszuwachs zahlen. Die Haltedauer der Papiere spielt dabei laut den Eckpunkten zur Abgeltungsteuer keine Rolle.

TERMINE
Montag, 27. November
Bayer, Zahlen 3. Quartal
Schering, Zahlen 3. Quartal


Dienstag, 28. November
Wirtschaftsausblick der OECD
GfK- Konsumklimaindex Dezember
US- Auftragseingang für langlebige Güter
US- Verbrauchervertrauen für November


Mittwoch, 29. November
Fortsetzung Mannesmann- Prozess
USA: BIP drittes Quartal
USA: Beige Book veröffentlicht


Donnerstag, 30. November
Arbeitsmarktdaten November (Deutschland)
Einkaufsmanagerindex (USA)


Freitag, 1. Dezember
ThyssenKrupp, Bilanz- PK
Die neue Besteuerung macht einen Riesenunterschied aus, wenn man auf mögliche langfristige Renditen blickt. Aus 10.000 Euro werden innerhalb von 20 Jahren bei einer jährlichen Durchschnittsrendite von 7 Prozent knapp 40.000 Euro.

Ein Anleger, der noch vor 2009 investiert, kassiert diese mögliche (und mit Blick auf die zurückliegenden Langfristrenditen nicht unrealistische) Endsumme steuerfrei. Für Investments ab 2009 würde der Wertzuwachs von 30.000 Euro mit 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag plus Kirchensteuer belastet, der Sparer erhielte also statt 40.000 nur noch 32.000 Euro ausgezahlt.

"Die Langfristperformance von Aktien wird durch die geplante Abgeltungsteuer deutlich verschlechtert", bestätigt Reinhold Schnabel, Professor für Ökonomie an der Universität Essen, gegenüber manager-magazin.de. Aktien würden ab 2009 im Vergleich zu festverzinslichen Papieren uninteressanter, Anleihen dagegen interessanter. Schnabel befürchtet, dass die neue Steuer "das Risikokapital in Deutschland belastet": Warum sollten Anleger das Risiko von Kursschwankungen noch auf sich nehmen, wenn Aktien nach Steuern nicht deutlich mehr Rendite abwerfen als festverzinsliche Papiere.

Für Anleger, die für das Alter oder für die Kinder vorsorgen wollen, sind Aktieninvestments zumindest noch bis Ende 2008 interessant: Selbst dann, wenn der Dax Chart zeigen nach drei Jahren steigender Kurse in den kommenden 24 Monaten stagnieren oder wieder nachgeben sollte.

Bislang wurden Kurseinbrüche auf lange Sicht gesehen am Aktienmarkt stets ausgeglichen, wie das aktuelle Rekordhoch im Dow Jones Chart zeigen und die deutliche Erholung des Dax Chart zeigen seit 2003 zeigen. Und es ist nicht egal, ob man bei einem Investment von 10.000 Euro nach 30 Jahren 100.000 Euro (bei 8 Prozent durchschnittlicher Jahresrendite) oder nur 77.000 Euro (bei 25 Prozent Abgeltungsteuer auf den Wertzuwachs) ausgezahlt bekommt.

Vorzieheffekte: Machs noch einmal, Peer

Finanzminister Steinbrück kann langfristig nicht nur mit satten Mehreinnahmen aus den Taschen der Sparer rechnen. Ihm könnte der gleiche Coup gelingen wie durch die angekündigte Erhöhung der Mehrwertsteuer: Man motiviert Bürger zum Geldausgaben, nicht etwa indem man sie entlastet (das würde ja Geld kosten), sondern indem man ihnen glaubhaft versichert, dass sie in naher Zukunft noch stärker belastet werden.

"Vorzieheffekt" heißt das vornehm auf Politikerdeutsch, und es gilt für den Autokauf wie für den Aktienmarkt: Wenn ihr jetzt nicht endlich kauft, müsst ihr später halt noch mehr Steuern zahlen.

Nicht ausgeschlossen, dass die deutschen Anleger spätestens bis Ende 2008 wieder vermehrt Aktien kaufen und diese erhöhte Nachfrage als "Steinbrück-Rally" ihre Spur im Dax-Chart hinterlässt. Die Uhr tickt, Finanzberater sind mit neuen Argumenten ausgestattet und werden wortreich erklären, warum man "jetzt noch kaufen und halten" muss.

Für die Finanz- und Versicherungsbranche ist dies nach den deutlichen Nachbesserungen bei der Riester- und Rürup-Rente ein neuer Steilpass aus Berlin. Doch was kommt danach, ab Januar 2009?

Jüngere müssen mehr Geld zurücklegen

"Die Gefahr besteht, dass Anleger durch die Abgeltungsteuer wieder vermehrt in unproduktive Sparformen wie das Sparbuch getrieben werden", meint Jürgen Kurz, Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz.

Wer bislang seine Zinseinkünfte oberhalb des Freibetrags zu einem persönlichen Steuersatz von 35 bis 40 Prozent, ab 2009 aber nur noch zu 25 Prozent versteuern muss, der könnte den riskanteren Dividendenpapieren in der Tat den Rücken kehren.

Die geplante Trennung zwischen Alt- und Neufällen gewährt Aktionären bis Dezember 2008 zwar noch einen Ausweg, doch die künftigen Belastungen müssen dann erneut die Jüngeren ausbaden: Sie müssen noch mehr Geld für die Altersvorsorge zurücklegen, da der Fiskus stärker mitverdienen will.

Doch noch können Sparer ja kaufen - auch wenn der Dax im kommenden Jahr an Schwung verlieren sollte. "Das ist mein Aufschwung", könnte ein beseelter Finanzminister im November 2008 rufen, wenn sich Anleger auf den letzten Drücker noch Steuerfreiheit sichern wollen, und die Bundesregierung zum dreijährigen Dienstjubiläum noch ein paar positive Schlagzeilen braucht.

Und vielleicht, ganz vielleicht stößt man im Jahr 2018 dann auch auf ein paar glückliche Telekom-Aktionäre, die 2008 noch rasch gekauft und eine nennenswerte Zehnjahresrendite mit der Volksaktie erzielt haben.

stw - Montag, 27. November 2006 - 13:47
Gemäß einem Artiekl in Börse Online soll es die Möglichkeit der Verrechnung von Verlusten auch weiterhin geben. Alles andere wäre auch verfassungswidrig m.E. nach.

Dennoch: die Abgeltungssteuer von 25% bei langfristig erzielten Kursgewinnen tut wirklich weh. Dem entgehen kann man wohl nur, wenn man seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, oder sehe ich das falsch ?

:-) stw

chinaman - Montag, 27. November 2006 - 15:13
"die Abgeltungssteuer von 25% bei langfristig erzielten Kursgewinnen tut wirklich weh. Dem entgehen kann man wohl nur, wenn man seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, oder sehe ich das falsch ? "

Massgebliche ist der steuerliche Hauptwohnsitz. Wer den in Deutschland hat, der unterliegt dem deutschen Steuerrecht. Allerdings ist die Besteuerung von Kursgewinnen wohl auch im Ausland nicht unüblich. Man muss also vor evtl. Wohnsitzverlegung genau prüfen ...


Gruß
Chinaman

Diskussionsforum der stw-boerse: Strategiediskussionen: Abgeltungssteuer: Archivierte Beiträge bis 27. November 2006