Diskussionsforum der stw-boerse: Strategiediskussionen: Verlust und Steuer: Archivierte Beiträge bis 10. November 2005
chinaman - Montag, 11. November 2002 - 08:34
Vielleicht hat unser Land eine solche Regierung ja doch verdient. Prof weist ja zu Recht darauf hin, dass Rot/Grün demokratisch gewählt wurde. Offensichtlich trägt also eine strukturelle Mehrheit der Bevölkerung die "Politik der ruhigen Hand bzw. der ruhigen Kugel" mit und hofft damit ebenfalls, Reformen möglichst lange hinausschieben zu können ...

Zu den Problemen bei der Zahntechnik Branche: Habt Ihr den realisiert, worum es sich im Kern dreht ??? Rot/Grün hat eine Mehrwertsteuererhöhung für zahntechnische Dienstleistungen beschlossen. Dies würde natürlich die Gesundheitskosten weiter erhöhen. Um dies zu kompensieren, soll nun die pauschale Umsatzkürzung bei den Labors eingeführt werden. Keine Rede also davon, dass Zahnspangen billiger werden sollen ...


:-(
Gruss
Chinaman

chinaman - Dienstag, 12. November 2002 - 13:13
Keine rückwirkende Gültigkeit


Grüne: Spekulationsfrist wird verlängert


Die Finanzpolitiker der rot-grünen Koalition haben nach Angaben der Grünen-Expertin Christine Scheel vereinbart, die Spekulationsfrist für Wertpapierverkäufe nicht vollständig abzuschaffen sondern lediglich zu verlängern.

Reuters BERLIN. "Darüber waren wir uns einig", sagte Scheel der Nachrichtenagentur Reuters am Dienstag nach einem Gespräch der Finanzexperten von SPD und Grünen in Berlin. Nun gehe es um eine Verlängerung der bislang einjährigen Spekulationsfrist für die Besteuerung von Gewinnen aus Wertpapierverkäufen. In der Diskussion sei der Vorschlag einer Fristverlängerung auf fünf Jahre sowie die Belassung der Spekulationsfrist für nicht selbst genutzte Immobilien bei unverändert zehn Jahren. Einig seien sich beide Seiten auch, dass die neue Besteuerungsregel nicht rückwirkend gelten werde. Stichtag solle das Kaufdatum von Wertpapieren oder Immobilien sein, erklärte Scheel.

Die Grünen hatten sich stets strikt gegen eine Abschaffung der Spekulationsfrist für die Besteuerung von Gewinnen aus Aktienverkäufen ausgesprochen. "Wir würden das für völlig kontraproduktiv halten", bekräftigte Scheel. Die endgültige Festlegung zu Details der Spekulationssteuer muss nun vom Finanzministerium in einer Gesetzesvorlage getroffen werden.

Nach den ursprünglichen Plänen des Ministeriums sollten Wertzuwächse bei Aktien oder Fondsanteilen generell besteuert werden. Bislang müssen Anleger Gewinne nur versteuern, wenn sie Aktien innerhalb eines Jahres und Immobilien innerhalb von zehn Jahren verkaufen. Rot-Grün hatte zudem vereinbart, auch Transaktionen von nicht selbst genutzten Grundstücken künftig generell zu besteuern.


HANDELSBLATT, Dienstag, 12. November 2002, 09:00 Uhr

stephan - Dienstag, 12. November 2002 - 18:53
Na das hört sich doch gut an! Wenn man das schlimmste erwartet ist eine schlechte Nachricht ein Grund zum feiern...

chinaman - Mittwoch, 13. November 2002 - 08:38
@ stephan: Abwarten, bei der Erhöhung der Rentenbeiträge sind die Grünen auch als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet.

Sollten Sie diesmal Eichel wirklich in die genannte Richtung beeinflussen können, wäre zwar das Schlimmste abgewendet, aber die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Aktie würde trotzdem verschlechtert ...


:-)
Gruß
Chinaman

chinaman - Samstag, 16. November 2002 - 12:26
Versteht Ihr das auch so ??? Von allen Aktienverkäufen ab Februar 2003 1,5% an die rot-grünen Abzocker, auch wenn die Position kräftig im Minus liegt ???

:-(((
Gruss
Chinaman


P O L I T I K

Eichel langt kräftig zu


B undesfinanzminister Hans Eichel hat seine Steuerpläne über den Haufen geworfen – bestimmte Gewinne sollen künftig pauschal versteuert werden. Der neue Steuersatz gelte für nach dem Stichtag 21. Februar 2003 gekauften Aktien, Fondsanteile und Immobilien, berichtete FOCUS unter Berufung auf Regierungskreise.

Demnach sollen Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fondsanteilen und Immobilien in Zukunft pauschal mit 15 Prozent versteuert werden und mittelfristig auch mit Sozialabgaben belebt werden. Die bisherigen Spekulationsfristen von einem Jahr für Aktien und zehn Jahren für Immobilien sollen wegfallen. Vor dem Stichtag erworbene Wertpapiere und Häuser sollen mit 1,5 Prozent des Verkaufspreises besteuert werden. Auf die geplante Doppelbesteuerung von Fonds will Rot-Grün verzichten. Der SPD-Minister legte den Plan am Freitag vor. Es soll am Wochenende von den rot-grünen Finanzexperten beraten werden.

Einig sind sich SPD und Grüne bereits darüber, das Bankgeheimnis und den entsprechenden Paragrafen 30a der Abgabenordnung zu streichen. Mit zwei im Gesetz versteckten Regelungen will Eichel nachträglich Steuersünder zur Kasse bitten, die ihre Spekulationsgewinne nicht versteuert haben. Das Finanzamt kann dem Gesetzesentwurf zufolge sämtliche Konto- und Depotunterlagen für zurückliegende Jahre einsehen. Ab 2003 müssen die Banken dem Fiskus diese Daten per Kontrollmitteilung übermitteln.

Angesichts der nach unten korrigierten Steuerschätzung will Eichel die Neuverschuldung des Bundes stärker erhöhen. 2003 steigt die Nettokreditaufnahme laut dem Entwurf des Bundeshaushaltes auf 18,9 Milliarden Euro – 3,4 Milliarden mehr als geplant. Sein Ziel erreicht Eichel aber nur, wenn die Ausgaben im Vergleich zu diesem Jahr um 1,8 Prozent sinken. Am Mittwoch soll das Kabinett zudem einen Nachtragshaushalt für 2002 verabschieden. Damit erhöht sich die Neuverschuldung um 13,5 Milliarden auf 34,6 Milliarden Euro.

39 Prozent der Deutschen wollen, dass Eichel wegen der Milliardenausfälle bei den Steuereinnahmen und der Höhe der Neuverschuldung zurücktritt. 55 Prozent sprachen sich in einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Emnid für FOCUS gegen einen Rücktritt aus, sechs Prozent machten keine Angaben. Ingesamt wurden 502 Bürger befragt.

16.11.02, 9:37 Uhr
Quelle: Focus Online

stw - Samstag, 16. November 2002 - 15:19
ICh guck mir dieses Kasperltheater jetzt solange nicht mehr an, bis die endgültigen Pläne auf dem Tisch liegen. Eine Besteuerung von Verlusten halte ich für sowas von abwegig, auf die Idee kann man doch gar nicht kommen, selbst wenn man Finanzminister dieser Regierung ist.

:-(( stw

prof - Sonntag, 17. November 2002 - 02:36
Kasperletheater ist der richtige Ausdruck.
Selbst wenn endgültige Pläne auf dem Tisch liegen, muss man sich nicht mehr mit Steuergesetzen in diesem Land befassen. Die werden spätestens in einem halben Jahr wieder geändert, weil das Geld fehlt.
Irgendwann müssen neue Steuerquellen erschlossen werden, dann sind wieder alle dran, die noch etwas haben bzw. leisten.

Das Land hat seit Beginn der Staatsverschuldung (ca. 1960) über seine Verhältnisse gelebt. Der Konsens aller Regierungen war:Schulden machen,um wieder gewählt zu werden. Auch die deutsche Einheit war kein Grund, sich derartig zu verschulden. Man hätte bereits im Herbst 1989 (als noch Opferbereitschaft im Westen existierte) den Gürtel enger schnallen müssen.
Die Zeche wird jetzt präsentiert und von den nächsten Generationen mit gezahlt.

Stellt euch mal vor, euer Großvater vererbt euch Schulden in Höhe eines Jahreseinkommens. So ungefähr ist die Lage für das ganze Land! Es wird nicht ohne gravierende Einschnitte gehen, dagegen ist die ganze Diskussion jetzt noch gar nichts. Die Renten werden noch in dieser Wahlperiode gekürzt, da bin ich mir recht sicher.
:-((( Prof

chinaman - Montag, 18. November 2002 - 17:34
Übersicht: Die neue Aktienbesteuerung
Quelle: Handelsblatt


SPD und Grüne haben sich auf eine neue Form der Aktienbesteuerung geeinigt. Nach Angaben aus Koalitionskreisen sollen Gewinne aus Verkäufen von Aktien und nicht selbst genutzten Immobilien künftig pauschal mit 15 Prozent versteuert werden.

Reuters BERLIN. Für Aktiengewinne wird das Halbeinkünfteverfahren angewendet. Demnach wird nur die Hälfte der Gewinne besteuert. Für Altfälle gilt eine Sonderregelung. Es folgt eine Aufstellung der Pläne. Die folgenden Angaben beruhen auf übereinstimmenden Aussagen aus Koalitionskreisen aus beiden Parteien.

- Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Immobilien, Wertpapieren, Termingeschäften und anderen Vermögensgegenständen werden zukünftig umfassend, einheitlich und gleichmäßig besteuert. Immobilien für eigene Wohnzwecke können im Rahmen der bisherigen Regelung weiterhin steuerfrei veräußert werden.

- Mindesthaltefristen (Spekulationsfristen) sind steuerlich nicht mehr relevant.

- Anschaffungskosten von Immobilien werden zukünftig nicht mehr um AfA oder Sonder-AfA gemindert.

- Der Steuersatz beträgt pauschal 15 Prozent für alle Veräußerungsgewinne. Grundlage der Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren ist die Hälfte der erzielten Gewinne. Der Steuersatz auf den gesamten Gewinn beträgt damit nur 7,5 Prozent. Beispiel: Verkauf ein Anleger eine nach dem Stichtag der Neuregelung gekaufte Aktie mit einem Gesamtgewinn von 100 Euro, so werden nach dem Halbeinkünfteverfahren 50 Euro steuerpflichtig. Auf diesen Betrag werden dann 15 Prozent Steuern - 7,50 Euro - erhoben.

- Stichtag für die Reform und die Unterscheidung zwischen Altfällen und Neufällen ist der Tag der Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Bundestag. Das ist voraussichtlich der 21. Februar 2003.

- Altfälle, die vor dem Stichtag angeschafft wurden, werden pauschal mit 1,5 Prozent auf den Verkaufserlös besteuert. Im Detail bedeutet dies, dass der Veräußerungsgewinn pauschal mit zehn Prozent angenommen und darauf ein Steuersatz von 15 Prozent erhoben wird. Daraus ergeben sich die genannten 1,5 Prozent.

- Der Nachweis von Anschaffungskosten für Altfälle erübrigt sich, wobei nachgewiesene höhere Kosten steuerlich anerkannt werden können.

- Bei Neufällen erfolgt die Ermittlung der Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren oder Termingeschäften durch Mitteilungen der Institute an das Bundesamt für Finanzen. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen nur mit Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften ausgeglichen werden.

- Eine doppelte Besteuerung von Investmentfonds ist nicht mehr vorgesehen.


HANDELSBLATT, Montag, 18. November 2002, 12:23 Uhr

stw - Montag, 18. November 2002 - 18:42
Na das hört sich doch jetzt schon wesentlich weniger dramatisch an wie ich finde. Mit einer derart moderaten Besteuerung (effektiv 7,5% vom Gewinn) kann ich leben zumal damit auch die unsinnige Spekufrist wegfällt. Und die 1,5% des Verkaufserlöses auf Altfälle muss man wohl auch nicht zahlen, wenn man nachweist, dass keine Gewinne angefallen sind, oder wie ist das zu verstehen ?

Es bleiben aber immer noch Fragen offen: Was passiert mit den bislang aufgelaufenen Verlustvorträgen ? Können Verluste auch in Zukunft gegen die Gewinne gegengerechnet werden ? Ich gehe mal davon aus, dass es da keine bösen Überraschungen mehr gibt und dann bin ich eigentlich mit dieser Regelung einigermassen zufrieden. Allerdings glaube ich nicht, dass der Fiskus dadurch eine nennenswerte Einnahmequelle erschlossen hat.

:-) stw

chinaman - Dienstag, 19. November 2002 - 08:46
Es bleiben noch sehr sehr viele Fragen offen. Ein anderes Beispiel: Ich halte eine Aktie im Depot, die ich zuerst vor dem Stichtag im Februar 2003 gekauft habe. Dann kaufe ich nach dem Stichtag nach. Dann verkaufe ich eine Teilmenge. Wie wird versteuert ???

Das ganz große Desaster ist es sicher nicht. Allerdings kann auch ich keine große Einnahmequelle entdecken. Die Einbettung in gesamtwirtschaftliche Konzepte fehlt meines Erarchtens vollständig. Die kurzfristige Anlage wird gegenüber Status quo besser gestellt; die langfristige Anlage wird durch Einführung der Besteuerung geschädigt. Wo ist da der tiefere Sinn ???


:-)
Gruß
Chinaman

stw - Dienstag, 19. November 2002 - 21:34
"Wo ist da der tiefere Sinn ??? "

Du suchst nicht wirklich nach einem tieferen Sinn in der Wirtschafts- und Finanzpolitik dieser Regierung, oder ? Vergiss es. Die sind tatsächlich so wenig vorausschauend, wie es den Anschein hat. Ich kann nicht verstehen, warum die derart schlechte Berater an Bord haben.

Diese neue Steuer ist völlig überflüssig und wird dem Fiskus keine nennenswerten neuen Einnahmen bescheren. Das kostet die Banken jetzt viel Geld, um die technische Basis für die Kontrollmitteilungen zu schaffen und dann wird es irgendwann heissen: außer Spesen nichts gewesen...
Es sei denn, diese 15%ige Steuer ist nur der Einstieg in die Besteuerung, die in dennächsten Jahren erhöht wird, wenn die Leute sich erstmal dran gewöhnt haben. Ich könnte mir so eine Salami-Taktik gut vorstellen.

:-) stw

chinaman - Mittwoch, 20. November 2002 - 08:53
Die neue Steuer wird auch ein bürokratischer Moloch werden. Aktive Aktienanleger werden zeitlich erheblich belastet und auch die Finanzbeamten werden zeitlich zusätzlich gebunden. Diese Zeit fehlt dann bei den wirklich ergiebigen Fällen von Steuerbetrug.

Die befürchtung der Salami-Taktik teile ich leider.

:-((
Gruss
Chinaman

chinaman - Mittwoch, 20. November 2002 - 09:12
Denn Sie wußten nicht, was Sie tun ...


Aus der FTD vom 20.11.2002
Eichel öffnet neues Steuerschlupfloch
Von Jens Tartler, Berlin

Finanzminister Hans Eichel schafft mit seinem Steuergesetz ein neues Schlupfloch für Besitzer großer Aktienpakete. In dem Gesetz, das Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden soll, ist eine folgenschwere Änderung vorgesehen.

Der Verkauf von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ab einem Prozent soll nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden, sondern mit der neuen Pauschalsteuer auf Verkaufsgewinne. Gelten würde nicht mehr Paragraf 17, sondern Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes. "Das würde die Regierung Milliarden kosten", sagte Jürgen Lüdicke, Partner bei PricewaterhouseCoopers (PwC) und Professor an der Uni Hamburg, der FTD. Bisher werden Gewinne aus dem Verkauf solcher wesentlichen Beteiligungen nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert: Der Gewinn wird nur zur Hälfte herangezogen, doch gilt der persönliche Einkommensteuersatz. Bei Spitzenverdienern sind das insgesamt über 50 Prozent. Unter dem Strich ergibt sich eine Belastung von gut 25 Prozent.

Mit Eichels neuer Steuer würden nur noch 15 Prozent auf einen angenommenen Veräußerungsgewinn von zehn Prozent fällig. Die pauschalierte Einkommensteuer ergibt nach dem Regierungsmodell 1,5 Prozent des Verkaufserlöses. Wer nachweist, dass sein Gewinn niedriger ist als zehn Prozent, zahlt entsprechend weniger. "Das ist für Großaktionäre ein Riesenvorteil", sagte Hartwig Welbers von PwC in Düsseldorf. Wenn die Regierung Paragraf 17 abschaffe, gebe es im Gesetz keine Unterscheidung zwischen Groß- und Kleinaktionären mehr.


Nach geltendem Recht können Kleinaktionäre Gewinne aus Aktienverkäufen steuerfrei kassieren, wenn sie zwischen Kauf und Verkauf die Spekulationsfrist von einem Jahr eingehalten haben. Wer dagegen eine Beteiligung von mindestens einem Prozent an einem Unternehmen hält und verkauft, muss Kursgewinne jetzt mit seinem Steuersatz versteuern.


Interessant für Immobilienspekulanten


Im neuen Gesetz soll die Spekulationsfrist abgeschafft werden - und mit ihr die besondere Behandlung beim Verkauf größerer Aktienpakete. Die neue Regelung würde nicht nur Großaktionären Vorteile bringen, sondern auch Familien, die GmbH-Anteile verkaufen wollen. Auch die Private-Equity-Branche profitierte.


Berater Lüdicke weist darauf hin, dass Eichels Plan auch für Immobilienspekulanten interessant sei. Bei Immobilien soll die Spekulationsfrist von zehn Jahren fallen und durch eine Pauschalsteuer von 15 Prozent auf den Gewinn ersetzt werden. Wer einen Acker kaufe und dafür sorge, dass er Bauland werde, der könne in kürzester Zeit einen enormen Spekulationsgewinn zu einem niedrigen Steuersatz einstreichen, sagte Lüdicke.


Das Finanzministerium bestätigte die geplante Änderung. Zu den möglichen Folgen konnte das Ministerium noch keine Stellung nehmen. Das Eichel-Ressort war am Dienstag vor allem damit beschäftigt, die Pläne für die Besteuerung von Investmentfonds klarzustellen. Dabei unterscheidet man zwischen Verkaufsgewinnen aus dem laufenden Geschäft der Fonds und dem Verkauf von Fondsanteilen durch den Anleger.


Zwei Fälle


Im ersten Fall gilt: Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sind steuerpflichtig, unabhängig davon, ob die Gewinne ausgeschüttet oder einbehalten werden und ob der Fondsanteil beim Anleger zum Privat- oder Betriebsvermögen gehört. Bisher wurden die Gewinne nur besteuert, wenn sie vom Fonds an Anteilseigner ausgeschüttet wurden, die ihre Anteile im Betriebsvermögen hielten. Verkaufsgewinne sollen dem persönlichen Steuersatz unterliegen, Gewinne aus Aktienverkäufen dem Halbeinkünfteverfahren.


Verkaufen Anleger nun ihre Fondsanteile (Fall zwei), werden die einbehaltenen Erträge bei der steuerlichen Gewinnermittlung abgezogen, weil darauf schon Steuern berechnet wurden. Bei Fonds, die vor Gesetzesbeschluss gekauft wurden, gelten zehn Prozent des so gekürzten Gewinns. Bei Neufällen wird der Gewinn anhand der Anschaffungskosten ermittelt. Als Steuersatz gilt in jedem Fall die neue Pauschalsteuer von 15 Prozent.



© 2002 Financial Times Deutschland

chinaman - Mittwoch, 20. November 2002 - 12:37
Wie gut, dass die Presse etwas Hilfestellung gibt. Ansonsten wäre es doch zu schwer, den Überblick über den selber hergestellten Vorschriftendschungel zu bewahren.

;-)
Gruss
Chinaman


ftd.de, Mi, 20.11.2002, 12:18
Kabinett stopft Steuerschlupfloch

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das von Finanzminister Hans Eichel vorgeschlagene Steuerpaket beschlossen. Dabei gab es eine Änderung.

Ein Sprecher des Finanzministeriums sagte am Mittwoch, auf die ursprünglich vorgesehene Streichung des Paragrafen 17 des Einkommensteuergesetzes werde verzichtet. Durch die Streichung hätten Besitzer von Aktienpaketen an Kapitalgesellschaften von über einem Prozent künftig keine Einkommensteuer mehr auf einen Verkaufsgewinn zahlen müssen, wie die "Financial Times Deutschland" berichtet hatte.
Handelskammerpräsident Ludwig Georg Braun bezeichnete das Sparpaket der Bundesregierung als ein "Programm zur Produktion von Pleiten". In einer Phase wirtschaftlicher Stagnation seien Steuererhöhungen fatal und trieben besonders mittelständische Unternehmen in die Pleite, sagte der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags am Mittwoch in Berlin. Sie seien Gift für Arbeitsplätze.


Alle Maßnahmen zielten auf den schnellen Euro und ließen jede Reformperspektive vermissen. Außerdem sei der Gesetzentwurf eine Mogelpackung: Entgegen den Beteuerungen der Bundesregierung handele es sich um reine Steuererhöhungen. "Heute ist abermals kein guter Tag für Deutschland", sagte Braun



© 2002 Financial Times Deutschland

chinaman - Freitag, 6. Dezember 2002 - 15:45
Auf die Sozis ist einfach Verlass !

;-)
Gruss
Chinaman


Päckchen soll aufgeschnürt werden


SPD-Länder wollen Änderungen am Steuerpaket


Die Finanzminister der SPD-regierten Bundesländer haben sich für umfangreiche Änderungen am Steuerpaket der Bundesregierung ausgesprochen. In einer Empfehlung an den Bundesrat sprachen sich die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein unter anderem für Änderungen an der geplanten Pauschalsteuer auf Gewinne aus Aktiengeschäfte aus.

Reuters BERLIN. Die unions-regierten Länder lehnen die Steuerpläne nach Worten von Baden-Württembergs Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) geschlossen ab. Allenfalls geringfügige Reparaturen an der Körperschaftsteuer seien mit der Union zu machen, sagte der neue Vorsitzende der Finanzministerkonferenz Reuters. Eine generelle Aktienbesteuerung komme nur im Zusammenhang mit einer groß angelegten Steuerreform in Frage. Die Union hat im Bundesrat eine Mehrheit und kann das Vorhaben der Regierung scheitern lassen.

In den Empfehlungen an den Bundesrat plädieren die SPD-regierten Länder dafür, "die vorgesehenen Regelungen bei privaten Veräußerungsgeschäften mit dem Ziel zu überprüfen, die Anschaffungskosten zielgenauer zu bestimmen und die Besteuerung mit einem Steuerabzug zu vereinfachen". Damit bleibt unklar, ob die SPD-Finanzminister eine Quellensteuer oder eine Abgeltungssteuer anstreben. In Kreisen der Länder hieß es dazu, die Formulierung sei bewusst offen gelassen worden, um alle Möglichkeiten zu prüfen. Es gebe in SPD-Ländern noch unterschiedliche Positionen: "Wir wollen nichts ausschließen."

Nach Angaben des Finanzministeriums in Niedersachsen ist eine Abgeltungssteuer sowohl für die Gewinne aus Aktiengeschäfte als auch für Kapitalerträge durchaus denkbar: "Die Abgeltungssteuer ist eine Option", sagte ein Ministeriumssprecher. Bereits Anfang November hatte sich der nordrhein-westfälische Finanzstaatssekretär Harald Noack (SPD) für eine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge ausgesprochen. Dies sei eine überzeugende Alternative zu den von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) vorgeschlagenen Kontrollmitteilungen zur Ermittlung von Kapitalerträgen.

Eine Abgeltungssteuer wird von Banken und Sparkassen seit langem gefordert. Auch Bundesbank-Präsident Ernst Welteke (SPD) hatte sich in der vergangenen Woche für eine solche Steuer auf Veräußerungsgewinne ausgesprochen. Allerdings sollte sie seinen Worten nach in Form einer Quellensteuer direkt von den Instituten abgeführt werden. Eichel will Gewinne aus Aktienverkäufen künftig pauschal mit 15 % besteuern.

Die SPD-regierten Länder fordern die Bundesregierung zudem auf, die geplanten Neuregelungen zum Mantelkauf zu überprüfen und abzuändern. Allein der Gesellschafterwechsel solle zumindest im Rahmen einer Sanierung nicht zur Versagung des Verlustabzugs führen. Eichel will mit seiner Regelung unterbinden, dass Kapitalgesellschaften ihre Steuerlast senken, indem sie frühere Verluste der aufgekauften Gesellschaft mit dem eigenen Gewinn verrechnen. Die fünf Länder plädierten zudem dafür, die vorgesehene Aufhebung der gewerbesteuerlichen Organschaft im Rahmen der Gemeindefinanzreform zu behandeln. Darauf hatte sich Eichel bereits mit Kanzler Gerhard Schröder und Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (beide SPD) verständigt.

Stratthaus sagte Reuters, die unions-regierten Länder lehnten die Steuerpläne der Regierung nach wie vor ab. Lediglich bei der Unternehmensbesteuerung sei Spielraum für einen Kompromiss: "Bei der Körperschaftsteuer kann ich mir vorstellen, dass bestimmte Reparaturen durchgeführt werden." Es sei nicht zu akzeptieren, dass die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer von 46 Mrd. DM im Jahr 2000 auf negative Beträge in den beiden kommenden Jahren zurückgefallen seien. Die zu erwartenden Belastungen für die Unternehmen seien jedoch gering: "Wenn man eine Mindeststeuer ablehnt - was alle innerhalb der Union tun - dann sind die Korrekturmöglichkeiten beschränkt und demzufolge auch die Auswirkungen auf das Steueraufkommen."

Auch das Vorschläge der Bundesregierung, eine Pauschalsteuer von 15 % auf Aktiengewinne zu erheben, trage die Union nicht mit, sagte Stratthaus: "Sie sind in keine Konzeption eingebettet, und sie haben als einziges Ziel höhere Steuereinnahmen." Nur im Rahmen einer großen Steuerreform, deren Hauptziel eine Strukturreform ist und die eher eine Senkung des gesamten Belastungsniveaus vorsehe, könne man etwa eine Capital-Gains-Steuer nach amerikanischen Vorbild diskutieren.


HANDELSBLATT, Freitag, 06. Dezember 2002, 14:48 Uhr

chinaman - Donnerstag, 18. Dezember 2003 - 14:57
Die Überraschungen gehen nicht aus ... Mindeststeuer für Anleger, Sachen gibt es !

:-( Chinaman


Steuerreform: Anleger unter Zugzwang
Verlustvorträge nur noch dieses Jahr voll anrechenbar - Niedrigerer Sparerfreibetrag verärgert
von Thomas Exner und Holger Zschäpitz

Berlin - Einer Berufsgruppe hat die Bundesregierung mit dem Hickhack um ihre Steuerreform besonders die vorweihnachtliche Ruhe geraubt: den Bankberatern. "Unsere Kunden sind verunsichert. Statt Weihnachtsgeschenke zu kaufen, müssen wir Überstunden machen. Denn es war selten so lukrativ wie heute, das Depot steuerlich noch einmal durchchecken zu lassen", stellt Helmut Matz, Privatkundenstratege bei der Hypo-Vereinsbank, fest.


Selbst in den letzten Tagen vor dem Fest bleiben die Anleger in diesem Jahr von Überraschungen nicht verschont. So wurde jetzt publik, dass im Zuge der vorgezogenen Steuerreform auch der Sparerfreibetrag um zwölf Prozent gekürzt werden soll. Wahrlich keine frohe Botschaft für Sparer.


"Erst jetzt lichten sich allmählich die Nebel über die im Januar bevorstehenden Änderungen", so Joachim Krämer, Steuerexperte bei der Kanzlei Cleary, Gottlieb, Steen und Hamilton. "Nun heißt es, innerhalb weniger Tage zu agieren."


Aktueller Handlungsdruck besteht vor allem bei möglichen Verlustvorträgen. Denn ab 2004 gilt auch für Anleger die so genannte Mindestbesteuerung, wonach Verluste aus Vorjahren nur noch maximal zu 60 Prozent auf Spekulationsgewinne in späteren Jahren angerechnet werden können. Die Zeiten einer steuerlichen Nullrechnung sind damit auch für wagemutige Investoren vorbei. "Wer über Verlustvorträge verfügt und ohnehin innerhalb der Spekulationsfrist noch Gewinne realisieren muss oder will, sollte dies deshalb in diesem Jahr tun", empfiehlt Krämer. Ein Beispiel: Ein dem Spitzensteuersatz unterliegender Investor, der über einen Verlustvortrag, etwa aus Spekulationsgeschäften von 5000 Euro verfügt, kann in diesem Jahr bei entsprechender Gegenrechnung gegen Gewinne immerhin noch rund 2600 Euro an Steuern sparen. 2004 wären es dagegen auf Grund des ermäßigten Spitzensteuersatzes und der Mindestbesteuerung nur noch maximal 1460 Euro.


In Sachen Sparerfreibetrag ist der Handlungsspielraum allerdings begrenzt - zumindest dann, wenn man nicht bereit ist, höhere Risiken bei der Anlage einzugehen. Denn das Standardrezept, sich gegen den verstärkten staatlichen Zugriff auf Zinseinnahmen zu wehren, lautet: umschichten in Dividendenpapiere. "Bei diesen Ausschüttungen gilt nämlich auch in Zukunft das Halbeinkünfteverfahren - das heißt, dass man doppelt soviel Erträge steuerfrei vereinnahmen kann wie bei Zinsanlagen", sagt Krämer. Der Preis dafür ist allerdings eine deutlich höhere Schwankungsfälligkeit des Investments. Dividenden und der Kurs der Aktien sind eben alles andere als sicher. Für viele dürfte es daher attraktiver sein, dem verstärkten Abgabendruck durch die akribischere Gegenrechnung von Werbungskosten auszuweichen (siehe Text unten).


Auch bei derivativen Produkten wie Investmentzertifikaten sollten Anleger in Zukunft aus steuerlichen Gründen noch genauer hinschauen. Denn bei vielen dieser derzeit sehr gefragten Anlagevehikel fallen die Erträge auch in die Zinskategorie - deshalb schlägt der Fiskus hier ab 2004 ebenfalls schneller zu. Abgabenmäßig attraktiver sind Konstruktionen, bei denen nur Gewinne entstehen, die der Spekulationssteuer unterliegen und damit nach einem Jahr steuerfrei vereinnahmt werden können. Für Privatanleger ist es allerdings oft schwer zu erkennen, ob Zins- oder Kurserträge generiert werden. Selbst Profis müssen bei jedem einzelnen Produkt genau hinschauen. "Als Daumenregel lässt sich aber sagen, dass jegliche Kapitalgarantie für eine Zinssteuerpflicht auf die gesamten Einkünfte aus einem Investmentzertifikat spricht", konstatiert Sylvianne Heinemann, Zertifikatespezialistin bei Merrill Lynch.

Immerhin in einer Hinsicht bringt das Jahr 2004 für Anleger aber auch steuerliche Vorteile. Wer ausländische Investmentfonds besitzt oder kauft, braucht ab Januar keine steuerliche Diskriminierung mehr zu befürchten. Ein in Luxemburg ansässiger Fonds wird dann vom Fiskus genauso behandelt wie sein in Frankfurt beheimatetes Pendant. Das bedeutet: Auch bei ihnen kommt das Halbeinkünfteverfahren zum Zuge, während bislang die Veräußerungsgewinne innerhalb der Spekulationsfrist voll versteuert werden mussten.


Auf jeden Fall heißt es für Sparer aber auch im kommenden Jahr, die Diskussion der Steuerpolitiker nicht aus den Augen zu verlieren. Denn mit dem Jahreswechsel 2004/2005 könnte die Spekulationsfrist abgeschafft und durch eine Abgeltungssteuer auf sämtliche Ertragsformen abgelöst werden. Dies dürfte für manch ein Portfolio noch gravierendere Änderungen als die aktuelle Steuerreform bedeuten. Wer sich frühzeitig darauf einstellt, kann dem nächsten Weihnachtsfest gelassener entgegen sehen - vorausgesetzt, die Politik schafft auch rechtzeitig genug klare Verhältnisse.


Artikel erschienen am 18. Dez 2003
Die Welt

stw - Donnerstag, 18. Dezember 2003 - 15:08
Das ist ja wohl die Höhe. Ich fasse es einfach nicht, Und dann glauben diese Armleuchter tatsächlich, die Leute würde ihr Schwarzgeld wieder nach D zurückschaffen. So wird das nichts mit dieser Republik. Jetzt so klammheimlich das Kleingedruckte der Steuerreform nachzuschieben. Mir fehlen die Worte.

:-(( stw

mib - Donnerstag, 18. Dezember 2003 - 16:50
dieses ganze theater ist doch idiotisch....
sollen sie doch wie in usa ALLE einkuenfte gleich behandeln, egal ob aktiengewinne, dividenden, renten, gehaelter, zinsen, und was weiss ich...
aber das waer wohl zu einfach fuer das land der dichter und denker....

Mib

isabellaflora - Dienstag, 8. Februar 2005 - 17:18
Hallo,

wie gehts nun weiter mit den Steuern auf Kursgewinne ? Hat einer einen guten Link über den aktuellen Sachstand (so nen Steuerberatungsbüro etc.)? Derzeit ist mir nicht ganz klar was nun mit mir steuerrechtlich passiert, wenn ich Kursgewinne vor der 12-Monatsfrist mitnehme - bei manchen Papieren wird mir die Luft dann doch vor Jahresfrist zu dünn.

Gruß isabellaflora

chinaman - Donnerstag, 10. November 2005 - 12:49
Angst vor der Spekulationssteuer
Experten fürchten Schaden für Aktienkultur und Altersvorsorge
von Barbara Brandstetter und Daniel Eckert

Berlin - Selten hat ein steuerpolitisches Vorhaben der deutschen Politik die versammelte Finanzwelt so in Empörung versetzt wie die gestern durchgesickerten Überlegungen zur Abschaffung der Spekulationsfrist. Als am Rande der Koalitionsverhandlungen bekannt wurde, daß die mit Finanzthemen betraute Arbeitsgruppe von Union und SPD vorschlagen wird, ab Januar 2008 sämtliche Kursgewinne - unabhängig von der Haltedauer - der Spekulationssteuer zu unterwerfen, brach ein Proteststurm los. Bisher sind Veräußerungsgewinne, die nach mehr als zwölf Monaten realisiert werden, in Deutschland steuerfrei. Sollten die Pläne zur Abschaffung der Spekulationsfrist von den Koalitionsgremien abgesegnet werden, fürchten Anlegerschützer, Vertreter der Fondsindustrie, Banker sowie Ökonomen erheblichen Schaden für den hiesigen Kapitalmarkt.


"Die Abschaffung der Spekulationssteuer wäre ein äußerst schlechtes Signal", sagt Andreas Fink, Sprecher des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI). "Das Ganze wäre ein Schlag für die deutsche Aktienkultur", ergänzt Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW). Und setzt hinzu: "Die Entscheidung ist ein Konjunkturprogramm für die Banken in der Schweiz, Liechtenstein und Österreich. Schließlich sei zu erwarten, daß eine steuerliche Verschlechterung von diesen Dimensionen noch mehr deutsche Anlagegelder ins Ausland treibe. "Geht das durch, werden sich hierzulande viele fragen: Warum soll ich überhaupt noch Aktien kaufen?", meint auch Reinhild Keitel, Sprecherin der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK). Sie fürchtet sogar, daß es unmittelbar vor dem Auslaufen der Spekulationsfrist zu einem Verkaufsrausch am Aktienmark kommen könnte, da sich viele Anleger die Gewinne der vergangenen Jahre steuerfrei sichern würden.


Die Kritik fällt nicht zuletzt deshalb so vernichtend aus, weil Politiker in den letzten Jahren nicht müde geworden sind, den Bürgern die Anlage in Aktien und Aktien-Fonds als Komponente der privaten Altersvorsorge schmackhaft zu machen. Eine von der Rendite her attraktive Zusatzrente lasse sich nur mit einer hohen Quote an Dividendenpapieren realisieren, betonen auch Volkswirte immer wieder. Gerade junge Menschen sollten daher einen erheblichen Teil ihres Vermögens in Aktien oder entsprechende Produkte stecken. "Es ist ein sehr eigenwilliger Vorgang, die Leute zuerst in Aktienfonds zu treiben und sie dann mit einer Spekulationssteuer abzukassieren", schimpft Anlegerschützer Kurz.


Zwar gibt es Spekulationssteuern auch in anderen Ländern, zum Beispiel den Vereinigten Staaten oder Großbritannien. Dort ist die Aktienkultur jedoch deutlich fester verankert und nicht mehr im Entwicklungsstadium wie hierzulande. So besitzen in den USA 40 Prozent aller Bürger direkt oder indirekt Dividendenpapiere, in Deutschland beträgt die Quote gerade einmal 7,3 Prozent. Daß die Attraktivität der Asset-Klasse durch die Steuerpläne der schwarz-roten Koalitionäre einen Dämpfer erleiden könnte, macht ein Rechenbeispiel deutlich: In den vergangenen 20 Jahren konnten Anleger mit deutschen Aktien eine durchschnittliche Jahresrendite von 7,6 Prozent erzielen. Geht man davon aus, daß zwei Drittel davon auf Kursgewinne und nicht auf Dividende zurückgehen, würde eine Spekulationssteuer in Höhe eines persönlichen Einkommensteuersatzes von 33 Prozent die Gesamtrendite um schmerzliche 1,7 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent senken. Bei Altersvorsorge-Portfolios verstärkt sich dieser Effekt dramatisch.


Allerdings ist die genaue Ausgestaltung der Spekulationssteuer noch unklar. So muß von den Koalitionspartnern vor allem noch entschieden werden, ob sich die Spekulationssteuer tatsächlich nach dem persönlichen Einkommensteuersatz richtet oder ob ein pauschaler Steuersatz greift. Auch ob eine Freigrenze erhalten bleibt, steht in den Sternen. Am besten leben könnte die Investmentbranche noch mit einer sogenannten Abgeltungssteuer, wie sie auch ursprünglich im Wahlprogramm der Union vorgesehen war. Dabei fällt auf Kapitalerträge generell eine Pauschalsteuer an, etwa in Höhe von 20 Prozent. Mit deren Abführung ist die Steuerpflicht jedoch abgegolten, der Anleger muß unabhängig von seinem persönlichen Steuersatz keine weiteren Obolus an den Fiskus entrichten.


Artikel erschienen am Do, 10. November 2005


© WELT.de 1995 - 2005

Diskussionsforum der stw-boerse: Strategiediskussionen: Verlust und Steuer: Archivierte Beiträge bis 10. November 2005