Diskussionsforum der stw-boerse: Strategiediskussionen: Verlust und Steuer: Archivierte Beiträge bis 10. November 2002
gärtner - Donnerstag, 17. August 2000 - 07:59
Mal eine Frage zur steuerlichen Seite:

Das "first in/first out-Verfahren" bedeutet, dass man steuerlich gesehen zuerst die älteren Aktien verkauft. Also anlegerfreundliche Besteuerung, wenn man Gewinne realisiert und diese von Aktien stammen, die schon länger als ein Jahr im Depot sind (zumindest in D ist das so. In Schweden auf jeden Gewinn ungefähr 30 %).
Gilt das auch bei der Realisierung von Verlusten (sprich negativer Gewinn)?
Beispiel:
Position 1 gekauft bei 10 Euro
Position 2 bei 8 Euro (jaja, Griff ins fallende Messer).

Nun steht die Aktie bei 6 Euro.
Man wird nervös und will verkaufen - aber nur eine Hälfte, weil Hoffnung besteht ja immer ;-).
Ist der Verlust, der gegen Gewinne aufgerechnet wird, dann 4 Euro pro Aktie (aus Position 1) oder wird ein Durchschnittswert angenommen?
Es sei jetzt mal dahingestellt, ob so ein Verkauf überhaupt Sinn macht oder ob man besser komplett rausgeht.

Grüsse vom Gärtner

soleneve - Donnerstag, 17. August 2000 - 08:06
Meines Wissens mußt Du Dich für ein Prinzip (FIFO, LIFO etc.) entscheiden und das dann für alle konsequent anwenden, egal ob Gewinne oder Verluste.
Grüsse
Soleneve

prof_b - Donnerstag, 17. August 2000 - 09:39
Es gilt immer Fifo, auch bei Verlusten.
Legt euch doch endlich mal ein zweites Depot an. Nachkäufe kommen dann immer in das jeweils andere Depot und ihr könnt frei wählen zwischen Fifo und Lifo.
CU Prof

stw - Donnerstag, 17. August 2000 - 20:20
Das mit dem 2.Depot als Steuersparmodell ist aber auch keine legale Sache, Prof.

Dem Finanzamt ist es egal, ob Du 1 oder 100 Depots führst, in Deiner Einkommenssteuererklärung zählen nur Deine Einkommensverhältnisse insgesamt und es macht keinen Unterschied, für welches Depot Du kaufst/verkaufst.

Ich bin aber kein Steuerberater und würde mich freuen, wenn mich jemand eines besseren belehren kann.

:-) stw

stw - Dienstag, 15. Oktober 2002 - 12:03
Diese Diskussionen haben sich ja nun erledigt, wenn die neuesten Pläne von Rot/Grün umgesetzt werden. Die Spekufristen sollen komplett wegfallen, d.h. zukünftig müssten Aktienkursgewinne komplett versteuert werden.

Was sagt ihr dazu ? Ich kann das einfach nicht fassen. In den letzten Jahren mussten wir alle mehr oder weniger dramatische Verluste hinnehmen, die man (zumindest als Langfristanleger) nicht von der Steuer absetzen konnte und jetzt wo die Kurse am Boden liegen will der Fiskus (der sich nicht an den Verlusten beteiligt hat) an der zu erwartenden Erholung in den nächsten Jahren kräftig mitverdienen. Aus meiner Sicht wird dadurch das Investment in Aktien (als Privatinvestor) wesentlich uninteresanter.

Allerdings werden doch wohl dann auch sämtliche Verluste direkt mit positiven Einkünften aus anderen Einkommensquellen verrechenbar sein oder wie seht ihr das ? Ich glaube kaum, dass dadurch insgesamt nennenswerte Mehreinnahmen erzielt werden können, denn erstmal haben viele Leute (so wie ich) einen hübschen Verlustvortrag, der ja dann wohl abgerechnet würde. Oder bin ich da zu naiv in meiner Denkweise ? Bin jedenfalls mal sehr gespannt auf den Gesetzestext, wenn es denn überhaupt so weit kommt.

:-( stw

drwssk - Dienstag, 15. Oktober 2002 - 12:46
Ich glaube kaum, daß andere positiven Einkünfte mit den Wertpapiergewinnen/verlusten vermischt werden können. Denke aber, daß die Verlustvorträge aus den Wertpapiergeschäften verrechnet werden können, da sieht der Eichel in Kürze wohl wenig Bares. Bin mir aber nicht sicher, wie viele überhaupt Verluste angegeben haben, wenn sie vielleicht Jahre zuvor die Gewinne nicht angegeben haben. Bin aber wenigstens froh, daß nicht noch die Freigrenze für Kapitalerträge gekürzt wurde. Vermute aber eher einen Aufschrei aus Bankensicht, denn die Bürokratie wäre wieder emens. Warten wir also die Gestzestexte ab.

gärtner - Montag, 21. Oktober 2002 - 18:17
Hejsan,

hier läuft das so: auf alle Kapitalgewinne 30% skatt (ungefähr). Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden - allerdings nur innerhalb der Kapitalanlage, also Zinsen, Aktiengewinne bzw. -verluste, Veräusserungsgewinne anderer Art (Haus, Kunst, Schmuck ...) - also nicht mit dem Einkommen aus Arbeit.

Der Gewinn respektive Verlust errechnet sich aus dem Mischkurs zum Einkauf und dem Verkaufserlös. Vollkommen egal, ob die Aktie drei Minuten oder 30 Jahre im Depot lag.

Wie es mit dem Verlustvortrag hier ausschaut, habe ich noch nicht herausgefunden - wird aber kommen.

chinaman - Sonntag, 27. Oktober 2002 - 13:55
Bin nach meiner Rückkehr aus den Herbstferien auch gerade dabei, mich in den "rot/grünen Horrorkatalog" an "Massnahmen" im Rahmen des "Sparpaketes" einzulesen ...

Auch wenn in der Realität vieles noch völlig unklar ist, zeichnen sich doch schon viele Entwicklungen ab:

echte Reformen der Sozialsysteme werden weiter nicht angegangen werden

die Fahrt in den Steuerstaat wird noch weiter beschleunigt

Der Staat versucht, sich an den Gewinnen zu beteiligen und die Verluste mehr und mehr zu privatisieren (sowohl auf der Ebene der Unternehmen als auch auf der Ebene der Individualpersonen)

Diese Aktivitäten des Staates werden Gegenstrategien der Unternehmen und Individuen auslösen. Der wirtschaftliche Niedergang der Deutschland AG ist so wohl kaum aufzuhalten.

Die sich permanent verschlechternden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden Konsum und Investition negativ beeinträchtigen, der negative Teufelskreis dreht sich immer weiter.

Die Attraktivität von deutschen Aktien lässt weiter nach.

Alles in allem ziemlich entmutigend ...


:-((
Gruss
Chinaman

stephan - Sonntag, 27. Oktober 2002 - 15:36
Traurig, aber wahr...

Allerdings habe ich noch Hoffnung, das die Entwürfe in der konkreten Gesetzesvorlage stark an die Erfordernisse der Realität angepaßt werden. Dann gibt es noch die Hürde Bundesrat und selbst dann könnte das Bundesverfassungsgericht der Regierung noch einen Strich durch die Rechnung machen.

Leider lässt für deutsche Staatsbürger die Attraktivität von allen Aktien, nicht nur der deutschen, durch die Pläne der Bundesregierung nach.

stephan - Sonntag, 27. Oktober 2002 - 15:57
Hier übrigens die offiziellen Texte von Bundesministerium für Finanzen. Die Kontrollmitteillungen finde ich sehr sinnvoll. Der Rest ist eine Katastrophe. Je nachdem wie die Änderungen ausfallen, muss man doch überlegen, ob eine Gründung einer Vermögensverwaltungsgesellschaft für langfristig nicht benötigte Mittel mit einigen Bekannten nicht doch eine bessere Lösung ist. Da muss man z.Zt. wenigstens nur die Ausschüttungen versteuern und nicht die durch Umschichtungen und Dividendeneinahmen in der Gesellschaft anfallenden Gewinne. Ich plane das jedenfalls ernsthaft.

Erweiterung der Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne für Wertpapiere und nicht selbstgenutzte Grundstücke mit Verifikation durch Kontrollmitteilungen (§ 23 EStG)


Die Spekulationsfristen von einem Jahr bei Wertpapieren und von 10 Jahren bei nicht selbstgenutzten Grundstücken sollen künftig entfallen. Veräußerungsgewinne aus derartigen
Geschäften werden demnach generell – mit einer Übergangsregelung - steuerpflichtig.
Um die Besteuerung sicherzustellen, soll ein Kontrollmitteilungsverfahren eingeführt werden.
Damit soll auch der aktuellen Entscheidung der BFH zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapiergeschäften Rechnung getragen werden.


Verifikation der Kapitalerträge
für die Besteuerung durch Kontrollmitteilungen

Die derzeitige Praxis stellt die Gleichmäßigkeit der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalerträgen und privaten Veräußerungsgeschäften nicht hinreichend sicher. Es sind geeignete Maßnahmen vorgesehen, die diesen bereits durch den Bundesrechnungshof und das Bundesverfassungsgericht kritisierten Zustand beseitigen sollen.

chinaman - Montag, 28. Oktober 2002 - 10:45
@ stephan: Mag schon sein, dass die Gesetzgebungsmaschinerie hier noch einiges "schleift". Es bleibt aber eine weitere Beschädigung des Anlegervertrauens zurück, da absolut klar geworden ist, dass die Besteuerung von Aktien und Immobilien in Deutschland nur ein Spielball kurzfristiger fiskalpolitischer Interessen geworden ist. Keinerlei Strategie, keine ordnungspolitischen Konzepte, keine Steuersystematik ...

Bis zu einem eventuellen Bundesverfassungs-gerichtsurteil vergehen in jedem Fall mehrere Jahre mit entsprechenden negativen Auswirkungen wegen der Unsicherheiten.

Was findest Du denn an Kontrollmitteilungen sinnvoll ? Ich sehe auch dies mit großer Skepsis(Aushöhlung Bankgeheimnis, Schnüffelei ...).


:-((
Gruss
Chinaman

chinaman - Mittwoch, 30. Oktober 2002 - 05:36
Mal ein kleiner politischer "Quervergleich". Die "Spekulationssteuer", die eigentlich eine Wertzuwachssteuer ist, soll ca. 600 Mio. EUR im Jahr bringen.

:-)
Gruss
Chinaman


DIE WELT
Dienstag, 29. Oktober 2002 Berlin, 15:10 Uhr

Schröder tappt in Chiracs Falle
EU-Gipfel beschert Berlin unterm Strich keine Einsparungen bei Agrarhilfen
Von Andreas Middel
Brüssel - Gegen Ende der stundenlangen, erbitterten Verhandlungen in Raum 50.4 des EU-Ratsgebäudes schwante Bundeskanzler Gerhard Schröder nichts Gutes: "Das ist weniger als manche erwartet haben, und es wird schwierig sein, das zu Hause zu erklären".

Angetreten war der Kanzler in Brüssel, um den übrigen EU-Staats- und Regierungschefs eine Begrenzung der überbordenden Agrarausgaben nach der Erweiterung abzuringen. Die Direktzahlungen an die Landwirte sollten sinken, der deutsche Nettobeitrag ebenfalls. Doch herausgekommen ist am Ende des Gipfels das genaue Gegenteil: Der Agrarhaushalt wird steigen, die Direktzahlungen an die Landwirte werden wohl nicht zurückgefahren, und Deutschland bleibt nach wie vor größter Nettozahler europäischer Agrarausgaben. Jan Peter Balkenende, Regierungschef der Niederlande brachte das Ergebnis der Verhandlungen auf den Punkt: "Das ist nicht Stabilität, sondern Erhöhung der Ausgaben." Andere werden noch deutlicher. Nur "haarscharf an einer Katastrophe ist der Gipfel in Brüssel vorbeigeschrammt", so Luxemburgs Premier Jean-Claude Juncker zur WELT.

Auslöser des Beinahe-Scheiterns war der Kompromiss, den Schröder und Frankreichs Staatspräsident Jacques Chirac unmittelbar vor dem Gipfel in Fragen der Agrarpolitik ausgehandelt hatten. Übereinstimmend stellten beide fest, dass die Ausgaben für die Direktbeihilfen vom Jahr 2007 an auf dem Niveau von 2006 eingefroren werden sollen. Doch hatten beide versäumt klarzustellen, um welche Summe es sich dabei handeln soll: Um die in der Berliner Agenda 2000 festgehaltenen "realen Ausgaben" von 39 Milliarden Euro oder um die ebenfalls in der Agenda 2000 genannte "Ausgaben-Obergrenze" in Höhe von 45 Milliarden Euro. Ein Versäumnis mit fatalen Folgen für den Gipfel und für das deutsche Verhandlungsergebnis. Eine Festschreibung auf 39 Milliarden Euro, so die deutschen Berechnungen, hätten zu einer tatsächlichen Degression bei den Direktzahlungen geführt, Berlin wäre bei den Zahlungen nach Brüssel entlastet worden.

Zu spät bemerkte Schröder in Brüssel, dass Chirac nie die realen Ausgaben, sondern die Ausgaben-Obergrenzen als entscheidenden Bestandteil des Kompromisses verstand. Mit der Festlegung der Direktbeizahlungen auf 45 Milliarden Euro, das schwante Schröder, wären aber alle deutsche Sparpläne hinfällig. "Dann gibt es keine Degression". Worauf Chirac Schröder antwortete, "es könnte ein Missverständnis zwischen Deutschland und Frankreich geben". Und "wenn dem so ist, gibt es keine Übereinkunft".

Der Gipfel stand auf der Kippe. Er, Chirac, habe klargestellt, dass die Ausgabenobergrenzen von Berlin gelten sollen, nicht die realen Ausgaben. Zu diesem Zeitpunkt merkte Schröder wohl, dass er bei dem vertraulichen Tete-a-Tete am Tag zuvor, begleitet von den üblichen Übersetzern, von Frankreichs Staatspräsident über den Tisch gezogen worden war. Fast schon sarkastisch merkte Schröder an, "wenn man mit Dolmetschern spricht, mag das zu Missverständnissen führen".

Ein genau sechs Milliarden Euro teures Missverständnis. Geeinigt haben sich die EU-Regierungen nämlich auf die Lesart von Chirac bei den Ausgaben, mit einem Inflationsausgleich von jährlich einem Prozent. Damit steigen die Ausgaben für die Direktbeihilfen bis zum Jahr 2013 auf annähernd 50 Milliarden Euro. Und selbst damit ist die Obergrenze noch längst nicht erreicht, die Agrarausgaben können als Mittel zur Entwicklung des ländlichen Raums noch schneller steigen. Sollte es für die Landwirte in Europa einmal bei den Direktzahlungen knapp werden, "eröffnen sich beim ländlichen Raum Ausweichmöglichkeiten", fürchtet auch Juncker. Und Deutschland zahlt in jedem Fall 25 Prozent.

chinaman - Mittwoch, 30. Oktober 2002 - 08:54
ftd.de, Mi, 30.10.2002, 2:00
Die neuen Steuerpläne: Das Vertrauen der Anleger verspielt

Aktienbesitzer sollten ihre Bedenken gegen die neuen Steuerpläne von Rot-Grün ihren jeweiligen Bundestagsabgeordneten mit auf den Weg nach Berlin geben, empfiehlt Wolfgang Gerke, Professor für Bank- und Börsenwesen an der Universität Erlangen im Interview mit der FTD.

FTD: Herr Gerke, drohen die Absichten der Regierung, realisierte Kursgewinne generell zu besteuern, dem ohnehin schon welken Pflänzchen Aktienkultur in Deutschland den Garaus zu machen?

Gerke: Der Niedergang der Deutschen Telekom hat die Aktienkultur geschädigt. Jetzt wird sie erstickt. Zuerst mussten die Neuaktionäre lernen, dass auch ein mit riesigem Medienspektakel hochgelobtes Staatsunternehmen riskant ist. Als Nächstes müssen sie erkennen, dass auf das Eingehen von Risiken Strafsteuern erhoben werden.


FTD: Was ist für Sie der Hauptkritikpunkt?


Gerke: Die nach der Wahl konzeptionslos aus dem Hut gezauberte Spekulationssteuer verwirrt die Anleger, denn sie kennen noch keinerlei Details der Steuererhebung. Ein Unternehmen, das solche Ad-hoc-Mitteilungen veröffentlicht, macht sich strafbar. Der Staat nicht. Das Vertrauen der Anleger verlieren beide.


FTD: Führt nicht der in diesem Zusammenhang verwendete Begriff Spekulationssteuer in die Irre?


Gerke: Die neue Steuer wird nicht die Spekulanten, sondern die vielen Langfristsparer treffen. Spekulanten, die auf kurzfristige Kursgewinne setzen, werden innerhalb eines Jahres bereits heute mit Gewinnsteuern belegt. Die mühsam eröffneten Wege zur kapitalgedeckten privaten und betrieblichen Altersvorsorge würden durch eine generelle Besteuerung der Kursgewinne verschüttet. Das kann und darf angesichts der bestehenden Demografie nicht Absicht der Bundesregierung sein.


FTD: Ist nicht auch der Zeitpunkt für diese Diskussion höchst unglücklich gewählt?


Gerke: In der derzeitigen Situation ist eine solche Steuer Gift für die Börsenkurse. Indirekt behindert sie das Wirtschaftswachstum und stellt ein Subventionsprogramm für Steueroasen dar. Geld aus der Schweiz und Luxemburg wird damit schon gar nicht nach Deutschland zurückgeführt.


FTD: Befürworter der Pläne von Rot-Grün vertreten den Standpunkt, mit einer generellen Besteuerung von Veräußerungsgewinnen würden ein Steuerprivileg fallen und alle Kapitaleinkünfte gleich behandelt.


Gerke: Unternehmen und Dividenden werden bereits besteuert. Wenn man in dieses System noch eine Spekulationssteuer einbaut, muss sie sich, um nicht demotivierend zu wirken, in ihrer Höhe und zeitlichen Erfassung in das Steuersystem einpassen. Kursgewinne sollten innerhalb eines Jahres höchstens mit einer Pauschalsteuer von 25 Prozent und nachfolgend mit 20 Prozent besteuert werden.


FTD: Steuergerechtigkeit heißt aber auch: Wer Gewinne besteuert, muss Verluste gegenrechnen.


Gerke: Schon aus verfassungsrechtlichen Gründen kann der Bund nicht einseitig nur Kursgewinne besteuern. Völlig unklar bleibt bisher für die Anleger, wie lange Kursverluste zurückgerechnet und vorgetragen werden können.


FTD: Viele Privatanleger stellen sich die bange Frage, was die richtige Reaktion auf die drohende Gesetzesänderung ist. Was würden Sie ihnen raten?


Gerke: Die Anleger sollten ihre Bedenken ihren jeweiligen Bundestagsabgeordneten mit auf den Weg nach Berlin geben. Aktien, die in der Gewinnzone sind, sollten sie vorsichtshalber noch in diesem Jahr veräußern. Umgekehrt könnte man Verlustbringer, bis gesetzgeberische Klarheit besteht, vorausplanend im Portefeuille behalten. Auch wenn es schmerzt, sollten die Anleger doch steuerehrlich bleiben.


FTD: Rechnen Sie mit einer verstärkten Kapitalflucht aus Deutschland?


Gerke: Ja. Hohe Steuern und Abgaben fördern Kapitalflucht, Schwarzmärkte und Steuerhinterziehung. Angesichts der beabsichtigten direkten und indirekten Steuererhöhungen fürchte ich insbesondere eine Verlagerung von Unternehmenssitzen und Produktionsstätten in das Ausland. Analog zu krisengeschüttelten Unternehmen muss auch der Staat als Antwort auf die Konjunkturschwäche effizienter werden. So wie es den Unternehmen nicht helfen würde, lediglich ihre Preise zu erhöhen, hilft es dem Staat nicht, seine Haushaltsprobleme durch Anziehen der Steuerschraube zu bekämpfen.


Das Interview führte Hans-Jürgen Möhring.



© 2002 Financial Times Deutschland

stw - Mittwoch, 30. Oktober 2002 - 09:14
Diese Regierung wird m.E. keine 4 Jahre durchstehen mit diesem Rumgewurstel. "Ein genau sechs Milliarden Euro teures Missverständnis", das ist untragbar ! Die Frage ist nur, wie tief der Karren erst noch in den Dreck gefahren werden muss!?!

Ich bin wirklich erstmals in meinem Leben so richtig frustriert von der Politik in unserem Land. Als Unternehmer kann ich nur sagen: ich würde unter der gegenwärtigen Regierung bzw. Gesetzgebung niemals einen 6.Angestellten in meiner GmbH beschäftigen. Mich würde mal interessieren, wieviel kleine Unternehmen es in D gibt, die genau 5 Mitarbeiter beschäftigen und keinen einzigen mehr...

:-(( stw

chinaman - Donnerstag, 31. Oktober 2002 - 07:37
ftd.de, Do, 31.10.2002, 2:00
Die neuen Steuerpläne: Nichts wie weg von hier
Von Anton-Rudolf Götzenberger

Es gibt noch Flecken auf der Landkarte, wo Anleger ihr Geld im Verborgenen arbeiten lassen. Doch die Schlupflöcher werden kleiner. Hier jeweils ein Pro und Contra zum Thema Kapitalflucht.

Pro Kapitalflucht

Das umstrittene Steuerpaket der rot-grünen Regierung hat ein Thema wieder aktuell ins Blickfeld gerückt: Steueroasen. Sechs Gründe, sein Geld außer Landes zu schaffen.


1. Schutz für Privatsphäre und -vermögen. Weil Privatvermögen durch Rot-Grün eine immer stärkere Bedrohung erfährt und Konten oder Depots ziemlich präzise das Privatleben eines jeden Bankkunden spiegeln, bleibt vermögenden Familien, die ihren Reichtum gerade in der heutigen Zeit nicht zur Schau stellen wollen, nur die Flucht ins Ausland.


2. Geringe Aufdeckungsgefahr. Befindet sich das Vermögen erst einmal im Ausland, ist es dort weitgehend sicher. So kam der Bundesrechnungshof in seinem Sonderbericht vom 24. April zu dem Ergebnis, dass wer Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (In- und Ausland) wahrheitswidrig verneint und diese Erklärung gegebenenfalls nochmals bestätigt, im Regelfall nicht befürchten muss, dass seine Einkünfte vom Fiskus entdeckt werden. Dies gilt besonders dann, wenn alles über ausländische Nummernkonten abgewickelt wird.


3. Strikte Wahrung des Bankgeheimnisses. Während hier zu Lande der gläserne Bankkunde zur realen Horrorfigur zu werden droht, steht das Bankgeheimnis in klassischen Anlageländern wie Österreich, Luxemburg, der Schweiz oder Liechtenstein unverändert hoch im Kurs und bietet Anlegern Sicherheit gegen eine drohende Zentralisierung von Bankdaten bei staatlichen Behörden. In Liechtenstein und der Schweiz gilt das Bankgeheimnis als Grundrecht, in Österreich genießt es Verfassungsrang.


4. Restriktive Rechtshilfe in Steuersachen. Das "Territorialitätsprinzip" untersagt es deutschen Steuerfahndern, eigenständige Suchaktionen nach Steuersündern in Österreich, Luxemburg oder der Schweiz durchzuführen. Stattdessen sind deutsche Ermittler auf die Mithilfe ihrer ausländischen Kollegen angewiesen (Rechtshilfe). Trotz massiver Angriffe seitens der EU leistet das Fürstentum Liechtenstein den "Europäern" nach wie vor keinerlei Rechtshilfe in Steuersachen. In Luxemburg und der Schweiz wird man nur dann tätig, wenn seitens eines ersuchenden Staates aus der EU ein Steuer- oder Abgabebetrug nachgewiesen werden kann. Ein solcher liegt vor, wenn eine Täuschung der Steuerbehörden durch gefälschte, verfälschte oder inhaltlich unwahre Urkunden wie Geschäftsbücher oder Bilanzen erfolgt. Nicht als Steuer- oder Abgabebetrug gilt die Auslandsgeldanlage selbst oder das "Vergessen" von Kapitaleinkünften in der Steuererklärung. Besonders Freiberufler können sich in Sicherheit wiegen: Da sie keine Bilanzen erstellen müssen, können sie auch keinen Steuerbetrug begehen, auch wenn Einkünfte nur unvollständig erklärt worden sind.


5. Neue Möglichkeiten durch neue Medien. Das Internet ermöglicht Steuerflüchtigen die Verwaltung eines Wertpapierdepots auf Gibraltar, den Kanalinseln oder den Cayman Islands genauso mühelos wie bei der Hausbank um die Ecke. Auch die Erteilung von Kauf- und Verkaufsaufträgen kann via Internet erfolgen, egal ob der Discount Broker in München oder in Vaduz sitzt. Und mittels Kreditkarte, im Regelfall ausgestellt von einem mit der Vermögensverwaltungsbank nicht in Verbindung stehenden Kreditinstitut, lässt sich ein Konto im Ausland so bequem händeln wie zu Hause.


6. Diskretion bei der Vermögensplanung. Häufig geht es diskretionsbedürftigen Geldanlegern nicht primär um die Steuer, sondern um interne familiäre Belange. Gesetzlich verankerte Bankgeheimnisse bieten persönliche Sicherheit, schützen vor neidischen Blicken oder einem unersättlichen Anspruchsverlangen geschiedener Ehefrauen. Diskrete Instrumente zur Vermögens- und Nachfolgeplanung wie beispielsweise vertrauliche Ermessensstiftungen in Liechtenstein werden diesen vorrangigen Zielen dadurch gerecht, indem sie im Rahmen des Stiftungszwecks Ausschüttungen tätigen, ohne Bedingungen zu nennen. Des weiteren hebeln solche Stiftungen das deutsche Außensteuerrecht aus: Vermögen und Ertrag können den Begünstigten solcher Stiftungen nicht zugerechnet werden, da diese über keine gesicherte Rechtsposition auf Vermögen und/oder Ertrag verfügen.


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Contra Kapitalflucht


Die Hürden, sein Angespartes vor dem Zugriff des Fiskus in Sicherheit zu bringen, werden immer höher. Sechs Gründe, sein Vermögen in heimischen Gefilden zu lassen.


1. Lockerung des Bankgeheimnisses. Die Diskussionen über die Lockerung der Bankgeheimnisse in Drittländern wie der Schweiz und Liechtenstein werfen erste Schatten voraus. Dahinter steht die Absicht der EU, im Sinne der geplanten Richtlinie der EU bei der Besteuerung von Zinserträgen ein automatisches Verfahren zum Austausch von Informationen zu etablieren. Bereits 2001 schrumpfte das betreute Kundenvermögen der knapp 20 Liechtensteiner Banken um rund sechs Prozent. In der Schweiz verhält es sich nicht anders.


2. Verschärfung der Bargeld-Grenzkontrollen. Bis dato gilt, dass Steuerflüchtige Bargelder von mehr als 15.000 Euro den Zollbediensteten nur auf Verlangen mitteilen müssen, welche ihrerseits dann Kontrollmitteilungen an die Finanzbehörden erstatten. Eine neue EU-Verordnung über die "Verhinderung der Geldwäsche durch Zusammenarbeit im Zollwesen zwischen den EU-Staaten und Drittstaaten" soll künftig dafür sorgen, dass Bargeldtransfers in Drittländer ab einem Betrag von 15.000 Euro grundsätzlich meldepflichtig werden. Die Anmeldepflicht soll sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise und unabhängig davon gelten, ob es sich bei dem Reisenden um den Eigentümer des Geldes handelt oder nicht.


3. Striktere Bekämpfung der Geldwäsche. In Liechtenstein war es bis vor kurzem so, dass die Bank, die das Vermögen einer Stiftung verwaltet, den Geldanleger nicht kennen musste. Dieses Privileg ist der Bekämpfung der Geldwäsche zum Opfer gefallen. Auch in anderen Steueroasen ist ein Verstecken hinter juristischen Personen oder Treuhändern nicht mehr möglich. Damit wurde der Steuerflucht ins Ausland ein wesentlicher Anreiz entzogen.


4. Geplante Zahlstellensteuer. Als Ersatz für den geforderten Informationsaustausch bieten die Eidgenossen der EU seit Jahren die Einführung einer Zahlstellensteuer an. Schweizer Banken sollen hierbei einer steuerlichen Verpflichtung unterworfen werden und als "Zahlstelle" eine Quellensteuer auf Zinszahlungen erheben, die auf Konten natürlicher Personen mit Ansässigkeit in der EU fließen. Einziger Trost: Die Zahlstellensteuer soll nur zwischen 15 und 20 Prozent betragen.


5. Meldepflichten nach dem Tod. Spätestens mit dem Tod eines Steuerflüchtlings wird deutlich, dass dessen Steuerersparnis nur vorübergehend war. Denn deutsche Banken melden regelmäßig das Ableben eines Kunden an den Fiskus. Diese Meldepflichten gelten auch, wenn eine inländische Bank für einen deutsch-ansässigen Erblasser Konten- und Wertpapiergeschäfte über eine rechtlich unselbstständige ausländische Niederlassung abwickelt. Abgesehen davon ist der Fiskus oftmals auch der größte Nutznießer von Familienerbstreitigkeiten; erfährt er doch spätestens auf diese Weise von der Existenz größeren Auslandsvermögens auf diversen Nummernkonten und -depots. Die Erben nicht versteuerter Vermögenswerte sind gesetzlich verpflichtet, die Fluchtgelder nachzudeklarieren und nachzuversteuern, was in den meisten Fällen dazu führt, dass der Fiskus Alleinerbe wird. Nur die Erben jener Anleger, die ihr Geld schon zu Lebzeiten über einen angelsächsischen Trust oder etwa eine liechtensteinische Verbandsperson angelegt haben, müssen nichts befürchten. Denn diese Instrumente leben auch nach dem Tod ihres Gründers weiter.


6. Legale Steuersparmodelle. Das geltende Steuerrecht lässt dem Anleger immer noch attraktive Schlupflöcher. Wer etwa sein Aktiendepot in eine Vermögensverwaltungs-GmbH einbringt, braucht das von Rot-Grün angestrebte Kontrollmitteilungsverfahren über Spekulationseinkünfte nicht zu fürchten. Denn die GmbH kann Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften steuerfrei veräußern (uneingeschränktes körperschaftsteuerliches Schachtelprivileg).


Anton-Rudolf Götzenberger ist Experte und Verfasser zahlreicher Bücher zu den Themen Steueroasen und diskrete Geldanlagen.



© 2002 Financial Times Deutschland , © Illustration: FTD

chinaman - Montag, 4. November 2002 - 14:34
ftd.de, Mo, 4.11.2002, 12:54
Aktionärschützer befürchten Flucht aus Aktien
Von Heino Reents, Hamburg

Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) macht mobil gegen die geplante Spekulationssteuer auf Aktiengewinne. In einem offenen Brief an Bundesfinanzminister Hans Eichel fordern die Aktionärsschützer eine schnelle Rücknahme der Pläne - ansonsten drohe eine Flucht aus Aktien.

Viele Anleger hätten sich wegen der Steuerpläne in "heller Aufregung" an die Schutzgemeinschaft gewandt, heißt es in dem Schreiben. "Viele reagieren bereits panisch", so SdK-Vorsitzender Klaus Schneider. Auf Grund der zahlreichen Anfragen fürchtet die SdK, dass mit einer Flucht aus der Aktie zu rechnen ist, wenn die bislang bekannten Pläne eins zu eins umgesetzt werden.

Besonders belastet sei die Stimmung unter den Anlegern wegen der Gefahr einer rückwirkenden Besteuerung auf bereits seit längerem gehaltene Aktien. Aktionäre hätten vielfach angekündigt, solche Aktien notfalls noch vor Jahresende zu veräußern, um mögliche Kursgewinne steuerfrei vereinnahmen zu können. Ein massenhafter Aktienverkauf von Privatanlegern hätte gravierende Folgen für den Aktienmarkt, so Schneider.


Furcht um Altersvorsorge

Viele Aktionäre seien Aktiensparer und wehrten sich dagegen, durch die geplante Spekulationssteuer nun zu Spekulanten herabgewürdigt zu werden. "Diese Generation fürchtet jetzt um ihre Altersvorsorge und fühlt sich vor dem Hintergrund der Pläne teilweise betrogen", schreiben die Aktionärsschützer an den Finanzminister.


Für die Zukunft werde die Attraktivität der Aktienanlage deutlich abnehmen, weil dem höheren Risiko dieser Anlageform nur noch geringere Erträge gegenüberstehen. "Wir mahnen schnelle Entscheidungen an, denn die Tatsache, dass die Anleger nicht genau wissen, was auf sie zukommt, führt möglicherweise zu falschen Reaktionen", lautet abschließend die Forderung an Minister Eichel.



© 2002 Financial Times Deutschland

chinaman - Dienstag, 5. November 2002 - 15:11
Spekulationssteuer ab Februar 2003

Die generelle Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Wertpapiergeschäften wird womöglich erst im Februar kommen. Somit will der Finanzminister erst nach der Hessen-Wahl an den Gewinnen der Investoren mitnaschen. Das geht aus einem heutigen Bericht des Handelsblatts hervor.

Betroffen von der neuen Regelung sollen auch Veräußerungsgewinne aus Termingeschäften und Fondsanteilen sowie aus dem Verkauf nicht selbst genutzter Immobilien sein. Wie es im Handelsblatt weiter heißt, wird es keine Unterscheidung zwischen Anteilsscheininhabern und Direktanlegern geben.

Nach dem 21. Februar 2003 werden alle realisierten Veräußerungsgewinne zeitlich unbegrenzt und auch rückwirkend besteuern, heißt es. Begründet wird die Entscheidung mit dem ´´Zuwachs an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen´´.

Weiterhin gilt für Verluste aus Wertpapier- und Immobliengeschäften, dass sie mit Gewinnen, jedoch nicht mit Arbeitseinkommen, verrechnet werden dürfe. Die Kreditinstitute werden künftig angehalten, dem Bundesamt für Finanzen die Veräußerungsgeschäfte ihrer Kunden mitzuteilen.


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stw - Mittwoch, 6. November 2002 - 11:18
Das würde also bedeuten, dass wir alle Aktien in unseren Depots bis zum Februar verkaufen müssen, die aus der Speku-Frist raus sind und bei denen wir Buchgewinne realisieren können. (Ja, solche Werte soll es geben *g*) Das kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein, wenn alle Leute, die schon seit JAhrzehnten Daimler oder Allianz oder Siemens-Aktien halten, diese jetzt quasi verkaufen müssen...? Sind die in Berlin jetzt völlig durchgeknallt ? Andererseits sollten wir natürlich alle Verlustbringer halten über diesen Termin hinaus, das ist vielleicht sogar noch die wichtigere Message...

Unser Land hat eine solche Regierung nicht verdient, ich bin wirklich entsetzt. Wisst ihr, was derzeit zB in der Zahntechniker-Branche los ist ? Den Labors soll ja per Dekret aus Berlin der Umsatz pauschal um 10% gekürzt werden. Ich weiss von einem eigentlich ganz gut laufenden Betrieb, der alle seine Angestellten entlassen will, wenn diese Pläne Wirklichkeit werden. Der Unternehmer sagt, dass kein Labor in D zu den bei uns üblichen Arbeitskosten kostendeckend arbeiten könne zu diesen neuen Sätzen. Angeblich gibt es Pläne seitens des Branchenverbandes, kollektiv sogar alle angestellten 60.000 Zahntechniker zu entlassen, um ein Zeichen zu setzen.

:-((( stw

chinaman - Mittwoch, 6. November 2002 - 12:55
Tja, Gewinne sollten bis Februar 2003 realisiert werden. Andererseits leben Verluste außerhalb der Spekulationsfrist "wieder auf". Entscheidend ist aber, dass Verluste weiterhin nicht mit positiven Einkünften anderer Einkunftsarten verrechnet werden können. Dies bedeutet de facto: Der Staat beteiligt sich an den Gewinnen; nicht aber an den Verlusten !!!

:-(((
Gruß
Chinaman


Aus der FTD vom 6.11.2002
Eichel bittet Finanzkonzerne zur Kasse
Von Jens Tartler, Berlin

Finanzkonzerne, die Hypothekenbanken, Bausparkassen oder Pensionsfonds zu ihrem Portfolio zählen, sollen nach dem Willen der Bundesregierung höhere Steuern zahlen. Finanzminister Hans Eichel will die steuerliche Verlustverrechnung mit allen Unternehmen, die der so genannten Spartentrennung unterliegen, ab 2003 verbieten.

Das sieht der Referentenentwurf des Finanzministeriums für ein "Steuervergünstigungsabbaugesetz" vor. Die Regierung hatte zu Jahresbeginn Versicherungskonzernen bereits die Verlustverrechnung mit ihren Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen untersagt. Der rechtliche Zusammenschluss von Unternehmen, die "spartenfremde" Geschäfte machen, ist nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz nicht möglich. Mit Hinweis auf die steuerliche Gleichbehandlung will Eichel den Zugriff nun ausdehnen.


Mitteilungen der Banken


Mit dem Gesetzentwurf, der der FTD vorliegt, setzt das Ministerium die von SPD und Grünen angekündigte Verschärfung der Unternehmensbesteuerung um. Außerdem wird die Besteuerung der Verkaufsgewinne aus Wertpapier- und Immobiliengeschäften konkretisiert, die so genannte Spekulationssteuer.


Künftig sollen die Kreditinstitute in Deutschland dem Bundesamt für Finanzen jährlich die Daten ihrer Kunden mitteilen. Dort werden sie gesammelt und an das Finanzamt weitergeleitet.


Die geplante Besteuerung von Veräußerungsgewinnen soll erst für alle Verkäufe nach dem "Datum des Gesetzesbeschlusses" gelten. Wann Aktien, andere Wertpapiere oder Immobilien gekauft wurden, soll aber keine Rolle mehr spielen. Damit würde der Fiskus unbegrenzt zurückgreifen.


Rechtliche Bedenken


Das Steuergesetz ist zwar im Bundesrat zustimmungspflichtig. Trotzdem sei unter dem Datum des "Gesetzesbeschlusses" aber die Verabschiedung im Bundestag zu verstehen, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums. Diese ist für den 21. Februar 2003 geplant. Die Zustimmung des Bundesrates ist unsicher, solange die Union dort die Mehrheit hat. Diese Mehrheit könnte kippen, wenn die CDU bei der Landtagswahl in Hessen am 2. Februar die Regierung verlieren würde.


Verbände von Industrie, Banken und Aktionärsschützern forderten Eichel gemeinsam auf, die Pläne zur Spekulationssteuer fallen zu lassen. Das Vorhaben gefährde den Finanzplatz Deutschland, die Konjunktur und den Arbeitsmarkt. Die rechtlich fragwürdige Steuer belaste Privatanleger und schwäche die Aktienkultur. Eichels Rechnung, ab 2004 jährlich 600 Mio. Euro mehr einzunehmen, gehe nicht auf.



© 2002 Financial Times Deutschland

prof - Sonntag, 10. November 2002 - 12:45
Unser Land hat eine solche Regierung nicht verdient, aber zumindest demokratisch gewählt wurde die Regierung.
Die Fehler wurden allerdings ab 1960 gemacht und wären auch durch Stoiber & Co kaum noch korrigierbar gewesen. Jede Mark Staatsverschuldung ging auf Kosten der kommenden Generationen.


Dieser Staat wird es nicht mehr lange mitmachen, er wird zusammenbrechen.
Dann wird wieder Leistung zählen. Deshalb wünsche ich mir persönlich einen raschen Zusammenbruch. Denn wir müssen zum Zeitpunkt des Staatsbankrotts noch leistungsfähig genug sein, um wieder neu auf unsere Rente sparen zu können.
Wahrscheinlich können wir alles bisher Gesparte eh abschreiben. Immobilien und Aktien sind bei den letzten Zusammenbrüchen (1923 und 1945) noch am besten weggekommen. 1989 waren es Immobilien und Bargeld, aber das Bargeld ging nur durch den großen Bruder Westdeutschland. Immobilien steht man auch nur mit einem langen Atem durch, aber zumindest der eigene Wohnraum bringt etwas Sicherheit und vielleicht Ami-Aktien, falls sie nicht gerade gepfändet werden oder die Bank das Depot dem Staat spendieren muss.

Die Geschichte mit den Zahntechnikern ist ein cleverer Schachzug der Schröderregierung.
- Natürlich wird niemand alle Zahntechniker entlassen, dazu sind die Deutschen viel zu obrigkeitshörig und ängstlich.
- Viele meiner Bekannten freuen sich nach dem Motto: Da bezahle ich nicht mehr so viel Geld für meine Zahnspangen ... Die Neiddiskussion hilft der Regierung. Die Mehrheit ist wahrscheinlich sogar dafür nach dem Motto: "Die kriegen eh genug ..."

Heute die Zahntechniker, morgen die Anwälte, Steuerberater, Beamten, Ärzte, der böse Vermieter kriegt nur noch die halbe Miete ...

Zu DDR-Zeiten durfte ein Musiker nur zwischen 4 und 15 Ostmark verdienen. Dafür gab es Einstufungen vor einer Kommission.
Genau in diese Richtung marschieren wir und 90% der Deutschen marschieren fröhlich mit. Wir kriegen wieder den Sozialismus, wir haben ihn schon fast.
Aber Sozialismus bricht zusammen, da wegen fehlender Motivation weniger gearbeitet wird. Es wird Engpässe geben, bei Zahnersatz, bei Ärzten sowieso schon, Anwälten, Steuerberatern ...
Macht euch auf was gefasst - Prof

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