trick17 - Mittwoch, 20. März 2002 - 13:28 |
Hallo Leute, im Strategie-Board bin ja selten, aber ich habe mal ein konkretes Anliegen. Wenn wir über fundamentale Daten sprechen, dann geht es häufig um KGV, KCV, KBV und Dividendenrendite. Habe mich jetzt mal mit der Kennzahl EV/EBIDTA beschäftigt und finde, dass sie sehr aussagekräftig ist. Ich interpretiere die Zahl so, dass sie die Bilanzrelationen berücksichtigt. Berechnungsmethode: Marktkapitalisierung+Rückstellung= summe, die die Gläubiger und Aktionäre derzeit von dem Unternehmen haben wollen. Von dieser Summe ziehen wir die kurzfrisitgen liquiden Mittel ab und die Imm. Vermögensgegenstände rechnen wir hinzu. diese Summe stellt das EV dar. Das EV ist aus meiner Sicht schon sehr aussage- kräftig. AGs wie Vogt electronic sind plötzlich nicht mehr unterbewertet. Das EV teilt man durch den EBITDA (oder durch den Cash-Flow, auch interessant) und man erhält eine Ziffer, die doch sehr interessant ist. Das EV/EBITDA von König und Bauer beträgt lediglich 2,5 und zeigt, dass der derzeitige Unternehmenswert in 2,5 Jahren erwirtschaftet wird. Was haltet Ihr davon? trick17 |
stephan - Mittwoch, 20. März 2002 - 14:45 |
Natürlich muß man den reinen Börsenwert bereinigen um auf eine vernünftigen Unternhemenswert zu kommen. Das EV (Enterprise Value) ist also unbedingt sinnvoll und immer zu berechnen! Vom EBITDA halte ich gar nichts, da jedes Unternehemen nun mal Steuern und Zinsen zahlt. Abgeschriebene Maschinen müssen auch irgendwann wieder angeschafft werden. Also nur in einer Fantasiewelt ohne Steuern, Zinsen, Investitionen verdient K&B aus Deinem Beispiel ihren EV in 2,5 Jahren! Zudem klammern die Unternehmen dann auch noch größere Kosten aus und vernichten damit auch noch den letzen Restnutzen der Zahl. Für mich macht nur ein Vergleich EV / net income oder EV / operativer CashFlow sinn. Gruß Stephan |
prof_b - Mittwoch, 20. März 2002 - 14:55 |
Warum Marktkapitalisierung + Rückstellungssumme? - Die Rückstellungssumme ist den Aktionären bekannt, somit bleibt nur noch die Marktkapitalisierung! - Wenn man dann den Gewinn in den Nenner setzt, sind wir wieder beim guten alten KGV! Und da muss ich dann wieder auf die KGV-Hits laut Börse-Online und deren Performance verweisen... Prof |
stephan - Mittwoch, 20. März 2002 - 15:50 |
prof? Was ist denn das für eine Logik? Wen etwas bekannt ist kann es weggelassen werden??? Erzähl das man deinen Gläubigern!! Trick17 meinte, glaube ich, das gesamte Fremdkapital minus Umlaufvermögen + Börsenwert = Enterprise Value Da kommt man auf ganz andere Ergebnisse als bei den KGV's. Beispiel: 2 Unternehmen A B Marktet Cap 500 Mio E. 500 Mio. E. Umlaufvermögen 50 Mio E. 150 Mio. E. FK 150 Mio E. 50 Mio. E. EBIT 50 Mio E. 35 Mio. E. Zinsen (5%FK) 7,5 Mio E. 1,75 Mio. E. Net inc.(30%Tax) 29,75 Mio E. 23,275 Mio. E. 1. Nach dem Klassischen KGV (Börsenwert durch Net income) ist Unternehmen A mit 16,8 gegenüber B mit 21,5 klar zu bervorzugen. 2. Nach dem EV / EBIT [(Börsenwert+FK-Umlaufvermögen)/ EBIT] ist Unternehmen A mit 12 ähnlich wie Untenehmen B mit 11,4 einzuschätzen. 3. Nach dem EV / Net income ist Unternehmen A mit 20,2 deutlich schlechter als Unternehmen B mit 17,2. Nur mit dem EV / Net income gibt es den eindeutige Hinweis Unternehemen B zu bevorzugen. Das KGV führt den Investor in die andere (risikoreichere) Richtung. Das FK Anteil ist z.Bsp. auch das große Manko von Zapf Creation, auch wenn ich persönlich davon ausgehe, daß sich das im letzten GJ gebessert hat. Zudem ist hier das EV / net income auch in attraktiven Regionen angelangt. Ein EV/ EBITDA wäre gänzlich unbrauchbar und ist in den IR Abteilungen gewisser Kapitalgesellschaften entstanden. |
trick17 - Mittwoch, 20. März 2002 - 17:28 |
Hallo, Stephan, herzlichen Dank, Du hast es geblickt! @prof: ich meinte in jedem Fall, Verbindlichkeiten und nicht Rückstellungen. Tschuldigung, war ein "schreib"-Fehler. @stephan: zu kba: Zinsergebnis ist positiv, Steuern fallen in 2001 nicht an, latente Steuern sollte man hier jedoch berücksichtigen. Investitionen und Abschreibungen fallen bei KBA ganz normal an. Deine letzten Ausführungen haben genau das widergegeben, was ich meinte: Das KGV ist häufig sehr niedrig, weil ein Unternehmen einen Berg Schulden hat. Der Schuldenberg kann in schlechten Zeiten das Ergebnis dann ins Negative drücken. Daher wohl auch Profs Leitsatz: "Je niedriger das KGv, desto wahrscheinlich ist eine Gewinnenttäuschung". Das EV/Ebitda oder Cash-Flow hilft da schon eher weiter und berücksichtigt die fundamentale Lage viel besser (von Stephan besser dargestellt als von mir). Die Sache mit dem Ebitda: Insbesondere das Ergebnis vor Zinsen ärgert mich daran, da ich in letzter Zeit Aktien mit postiven Finanzergebnis deutlich bevorzuge (geringeres Risiko). eigentlich ist der Cash-Flow schon ziemlich genial, wie Stephan ja auch schon schrieb. Nur welchen Cash-Flow? Den aus dem operativen Geschäft? Oder den nach DVFA? Der wäre zumindest standardisiert! Schönen Dank erst mal für die Antworten, trick17 den nach |
trick17 - Mittwoch, 20. März 2002 - 17:32 |
Nachtrag: Wenn ich das EV/Cash-Flow von Unternehmen berechne, wann habe ich denn eine Unterbewertung? Unter 10? oder 5? Beim KGV ist die Schwelle immer bei 10. Meinungen? trick17 |
stephan - Mittwoch, 20. März 2002 - 18:29 |
bzgl. Multiplikator und Cashflow Auswahl Das kommt darauf an. - Auf den zu Alternativzins an den Anleihemärkten. - Auf die Art des Cashflow. Der Cashflow vor Zinsen, Steuern muß natürlich mit einem geringen Multiplikator angesetzt werden. (Zudem müssen Sondereffekte ausgeblendet werden, wie z. Bsp die nicht vorhandene Steuerzahlung von K&B in 2001) - in den USA gibt es einen Ausdruck: CF available to Shareholders (Cashflow, der für die Eigentümer übrigbleibt) scheint mir eine ziemliche interessante Größe zu sein. Diese würde ich von der Multiplikatorgröße ähnlich wie ein KGV einordenen, sogar noch etwas höher. Hier scheinen mir Werte zwischen 15 und 20 (natürlich auch niedriger!) bei solide finanzierten Wachstumsunternehmen für attraktiv! Stephan |