Diskussionsforum der stw-boerse: Sonstiges: Besteuerung von Spekulationsgewinnen ist rechtswidrig
chinaman - Donnerstag, 18. Juli 2002 - 13:06
BUNDESFINANZHOF

Besteuerung von Spekulationsgewinnen ist rechtswidrig

Weil die Steuerbehörden kaum kontrollieren, ob Anleger ihre Spekulationsgewinne ordnungsgemäß beim Fiskus anmelden, sieht der Bundesfinanzhof den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Ob die bisherige Steuerpraxis verfassungswidrig ist, muss jetzt das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

München - Der Ehrliche ist immer der Dumme: Theoretisch müsste jeder Steuerzahler dem Fiskus seine Spekulationsgewinne melden. Denn Gewinne aus Wertpapiergeschäften sind dann steuerpflichtig, wenn Anleger zum Beispiel eine Aktie für einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr halten und dann mit einem Plus wieder verkaufen.
Tatsächlich geben die meisten Bürger ihre Spekulationsgewinne nicht an. In der Regel bleibt das ohne Folgen: Denn nur, wer die Gewinne in seiner Steuererklärung aufführt, muss zahlen. Eine Überprüfung der Angaben durch die Finanzbehörden findet in so gut wie überhaupt nicht statt.

Diese Praxis, argumentierte der klagende Steuerrechtsexperte Klaus Tipke, sei verfassungswidrig, weil sie den Grundsatz der Steuergleichheit verletzte. Das Gericht folgte dieser Auffassung und beschloss, den Rechtsstreit an das Bundesverfassungsgericht zu verweisen. Nun müssen die Karlsruher Richter entscheiden, ob die bisherige Steuerpraxis für unrechtmäßig erklärt wird.

Finanzministerium widerspricht BFH

Das Bundesfinanzministerium will an der Besteuerung von Spekulationsgewinnen bei Wertpapierverkäufen festhalten. Eine Ministeriumssprecherin wies am Donnerstag auf Anfrage die Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) zurück, diese Gewinnsteuer beim Wiederverkauf von Aktien innerhalb der geltenden Spekulationsfrist sei verfassungswidrig. "Wir nehmen den Beschluss zur Kenntnis", sagte die Sprecherin. "Wir halten weiter an unserer Rechtsauffassung fest". Jetzt komme es auf die in Aussicht gestellte umfassende Begründung des jetzigen Vorlagebeschlusses des BFH und die anschließende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an.

Das Ministerium widersprach damit der BFH-Ansicht, der Staat habe keine ausreichenden Kontrollmöglichkeiten, um eine verfassungsmäßig gleichmäßige und gerechte Besteuerung sicherzustellen. Die bestehenden Möglichkeiten reichten sehr wohl aus und würden von der Finanzverwaltung auch umgesetzt, sagte die Sprecherin.

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