Diskussionsforum der stw-boerse: Sonstiges: Aktienanlage und Steuern
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Archivierte Beiträge bis 7. März 2018 20    7.3. - 21:34

levdul1 - Mittwoch, 7. März 2018 - 10:43
Ich habe so etwas im Untergrundrauschen mitbekommen.

Für mich wird das heissen, dass ich alle meine Fonds verkaufen werde ...

chfin - Mittwoch, 7. März 2018 - 19:41
@levdul1
>Für mich wird das heissen, dass ich alle meine Fonds verkaufen werde

Die Frage ist nur wann.

Über 100.000 Freibetrag bzgl. Altfonds und Gewinne ab 2018 weisst Du Bescheid?

covacoro - Mittwoch, 7. März 2018 - 21:34
@chfin

Ich kenne nur die Situation bei BB Biotech. Sie haben hauptsächlich börsennotierte Beteiligungen, aber nicht ausschließlich. Letztlich egal, bindend ist, was bei WM Service in der Datenbank steht und nicht, was wir uns wünschen oder was auf Internet Seiten steht.

levdul1 - Donnerstag, 8. März 2018 - 10:23
Ja, ich kenne das Thema mit den 100'000 €. Nur leider muss man sich die schon eingezogenen Steuern vom Finanzamt zurückholen. Weiterhin wird bei thesaurierenden Fonds jedes Jahr eine Pauschalsteuer fällig. Das ganze Thema wird so komplex und bürokratisch, dass ich darauf keine Lust mehr habe.

Zurück zu den Wurzeln ! Anteile an Unternehmen halten.

Eine Sache ist natürlich schade. Gerade Indien und Chinafonds haben in den letzten Jahren gute Renditen abgeworfen und sie korrelieren nicht unbedingt mit den europäischen Aktienmärkten.

Aber auch hier kann man in Zukunft mit ETF und Zertifikaten spielen.

chfin - Donnerstag, 8. März 2018 - 10:42
@covacoro
>bindend ist, was bei WM Service in der Datenbank steht

Ist diese Datenbank öffentlich einsehbar? Link?
Vielen Dank.

covacoro - Donnerstag, 8. März 2018 - 20:59
http://www.wmdaten.de/index.php?mid=70

Als Privatanleger kann man nur obigen Link benutzen, aber da werden nicht alle DB-Felder angezeigt. Ist also steuerlich betrachtet wertlos.

chfin - Donnerstag, 8. März 2018 - 23:31
@covacoro

Danke.
Getestet mit BB Biotech:
WKN A0NFN3 -> Aktien und aktienähnliche.

covacoro - Sonntag, 19. Januar 2020 - 17:14
Sicher schon dem einen oder anderen untergekommen, die Diskussion auf Godmode und w:online zu den neuesten Steuergesetzen:
http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1317120-1-10/tradings-steuerregel

„Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 ausgeglichen werden"

Es gibt eine Petition der DSW dagegen, die schon über 31000 Unterschriften hat und den Tatbestand recht deutlich zusammenfasst:
http://www.dsw-info.de/steuerirrsinn/pmc///create/Form/#c6904

Aber bitte nicht die Laune verderben lassen :-)

covacoro - Sonntag, 19. Januar 2020 - 18:05
Mal etwas Positives:

Seit 1.Januar 2019 hat Österreich ein Onlineverfahren eingeführt für die Erstattung der bei Dividenden gezahlten Quellensteuern.

Unter: http://www.bmf.gv.at/themen/steuern/internationales-steuerrecht/rueckerstattung/rueckerstattung-oesterreichischer-abzugsteuer.html
wird das Verfahren erklärt.

In der Tabelle unten auf der Seite findet man das Online-Formular "DIAG", das man ausfüllen muss, als Link. Das dauert, wenn man die entsprechende Dividenden-Abrechnung seiner Bank parat hat, maximal 5 bis 6 Minuten. Da man die Standard-Daten des Formulars abspeichern kann, geht das aber bei mehrmaligen Ausfüllen immer fixer, denn dann ändern sich nur die Beträge oder wenige Zahlen.

Man kann nämlich für 5 Jahre rückwirkend den Antrag stellen und das Ganze in einem Rutsch erledigen!

Ich habe also im August 2019 rückwirkend für die Jahre 2018/17/16/15/14 jeweils brav ein Formular ausgefüllt und elektronisch übermittelt. Danach muss man diesen Papierwust ausdrucken und sich vom Wohnsitz-Finanzamt die Ansässigkeitsbestätigung darin holen (geht per Post). Last but not least geht dann alles inklusive der Bankbelege für die Dividendenzahlungen, wo der rückforderbare QSt-Anteil (i.d.R. 12.5%) ja Schwarz auf Weiß drin steht, an das FA Bruck Eisenstadt Oberwart.

Dann muss man geduldig sein und bekommt irgendwann Post, dass eine ABZ-Nummer vergeben wurde. Und schließlich Mitte Januar bekommt man ohne weitere Nachricht die Überweisung der Rückerstattung auf das angegebene Konto.

Aufwand: ~60 Minuten für das Zusammensuchen der Angaben/Belege und Ausfüllen der Formulare
Kosten: Porto + Papier
Dauer: 4 Monate

Bin insgesamt positiv überrascht und falls es in 2024 das Verfahren noch gibt, wiederhole ich es gerne.

prof - Sonntag, 19. Januar 2020 - 20:10
Auf der einen Seite verhindert man die Eigenvorsorge mittels Aktien und bremst das Wohneigentum durch immer strengere Bauvorschriften und Dämmungskosten aus. Andererseits gibt man dann die Grundrente und Wohngeld.

Die beiden Letztgenannten wären oft gar nicht nötig, würde man den Menschen die Freiheit zur Eigeninitiative lassen. Kenne ich schon, das Ding hieß Sozialismus.

covacoro - Dienstag, 21. Januar 2020 - 11:43
Weil es hierher gehört:

Klingt schlicht gruselig: http://finanz-szene.de/banking/das-muessen-banken-und-fintechs-zum-bmf-steuerhammer-wissen/

prof - Dienstag, 21. Januar 2020 - 11:48
Es kommen ja auch zwei neue Töpfe hinzu. Damit wird jedes Absicherungsgeschäft, auch bereits unter 10.000 € ad absurdum geführt: Die Verluste aus der Absicherung können nicht mit den Gewinnen im Basisinstrument verrechnet werden.

Wie wäre es denn mit Einzeltöpfen für jede WKN??

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