Diskussionsforum der stw-boerse: Sonstiges: Beteiligungsverkäufe doch steuerpflichtig
chinaman - Dienstag, 3. Juli 2001 - 07:40
Unglaublich, Deutschland verkommt immer mehr zur Bananenrepublik. Rechtssicherheit wird immer weniger geachtet.

:-((
Gruß
Chinaman


HANDELSBLATT, Montag, 02. Juli 2001


Mehreinnahmen für den Mittelstand


Eichel will Beteiligungsverkäufe doch steuerpflichtig machen


Von REINHARD UHLMANN


Das Bundesfinanzministerium will nach Informationen des Handelsblatts einen wesentlichen Bestandteil der Unternehmensteuerreform zurückdrehen.



BERLIN. Die Experten von Minister Hans Eichel planen, ab Jahresanfang 2002 Gewinne aus Beteiligungsverkäufen bei Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen gewerbesteuerpflichtig zu machen. Da Personenunternehmen inzwischen die Gewerbesteuer mit ihrer Einkommensteuerschuld weit gehend verrechnen können, wären allein die Kapitalgesellschaften betroffen. Zwar könnten sie Veräußerungserlöse körperschaftsteuerfrei vereinnahmen. Allerdings würden die Gewinne – je nach kommunalem Hebesatz – mit rund 13 % Gewerbesteuer belastet. Die als Aufbrechen der verkrusteten Unternehmensstrukturen der „Deutschland AG“ gefeierte völlige Steuerfreiheit für Beteiligungsverkäufe bei Kapitalgesellschaften würde mithin verwässert.

Das Finanzministerium verweist hingegen darauf, dass gleichzeitig Erleichterungen bei der Grunderwerbsteuer und der Konzernbesteuerung geplant seien, so dass letztlich die Kapitalgesellschaften mit dieser Regelung leben könnten. Zudem sei die Einführung einer rund 500 Mill. DM kostenden steuerneutralen Reinvestitionsrücklage für Personenunternehmen geplant.

Einige Großkommunen haben auf die Gewerbesteuerpflicht gedrungen, weil sie, wie beispielsweise Frankfurt oder München, mit beträchtlichen Gewerbesteuereinbußen rechnen mussten.

Mit diesem Vorhaben würden die Vorteile für Großunternehmen bei der Steuerreform gegenüber dem Mittelstand reduziert. Durch die neue Rücklage würden auch Personenunternehmen bei Veräußerungsgewinnen in den Genuss der Steuerfreiheit kommen und damit Wettbewerbsgleichheit mit den Kapitalgesellschaften hergestellt.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag begrüßte die Rücklagen-Pläne. Die Unternehmensteuerreform dürfe aber in keinem Punkt verwässert werden.

soleneve - Dienstag, 3. Juli 2001 - 10:58
Mir war die Logik der Steuerbefreiung eh nie klar geworden. Wenn ich beim Verkauf von Kartoffeln, Chips und Autos Gewinn mache, muß ich den doch auch versteuern.
Aber jetzt wieder einen halben Schritt zurück, und dafür noch an ein paar anderen Schräubchen drehen, das ist noch schlimmer.
Aber die Steuerberater freuen sich. Sie bleiben unentbehrlich.
Gruß
Soleneve

chinaman - Dienstag, 3. Juli 2001 - 11:18
Die Steuerberater blicken in diesem irrsinnigen Steuerdschungel selber nicht mehr durch. Kurzfristiges Geschachere zwischen Kommunen, Ländern und Bund dominiert die Politik. Politische Zielsetzungen wie Förderung der Entflechtung der Deutschland AG werde diesem kurzfristigen Geschachere beliebig geopfert. Armes Land. Aber jedes land hat wohl die Politiker, die es verdient.

:-((
Gruß
Chinaman

avalon - Dienstag, 3. Juli 2001 - 12:47
Also wenn mich nicht alles täuscht hat mir Herr Egger vor einigen Jahren mal gesagt, daß Beteil.ges. keine Gewerbesteuer zahlen.

Bin mir nicht mehr ganz sicher weil es schon so lange her ist, aber vielleicht kann sich mal ein Experte äußern.

So oder so - die Gewerbesteuer ist ja nicht sooo hoch.

Aber ich stimme natürlich zu, daß unsere Politiker
mehr und mehr den Offenbarungseid leisten in Bezug auf Planungssicherheit bei den Unternehmen.

Und nicht nur bei denen - wenn ich höre, daß nun sogar schon die Kapitaleinkünfte der Sozialversicherungspflicht unterliegen sollen - vielen Dank.

30 Mark mehr Kindergeld, aber unsere Zinsen sauber abstauben - erst den Freibetrag halbieren, dann noch so was - "normales" sparen wird also bestraft - aber immer schön Zuschüsse für die Altersvorsorge zahlen.

Der Irrsinn hat eindeutig Methode.

Na ja - solange man noch die Kraft hat zu schimpfen geht es einem bekanntlich immer noch zu gut.
Aber die werden es schon noch schaffen einem zum Verstummen zu bringen - kann nur hoffen, daß ich vorher auf ner gemütlichen Insel lebe......."g"

Avalon

chinaman - Dienstag, 3. Juli 2001 - 13:04
Laut Sparta IR sind auch Beteiligungs-gesellschaften gewerbesteuerpflichtig.

:-)
Gruß
Chinaman

soleneve - Dienstag, 3. Juli 2001 - 13:58
Interessant: Sparta zahlt Gewerbesteuer (lt. Geschäftsbericht des Rumpfgeschäftsjahres), die DBAG zahlt keine, denn "Die Gesellschaft ist als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft von der Gewerbesteuer befreit" (Geschäftsbericht zum 31.10.2000, S. 84). Da könnte doch Sparta auch noch ein paar Mark einsparen.
Gruß
Soleneve

chinaman - Dienstag, 3. Juli 2001 - 14:19
Also diese Idee werde ich mal an Sparta weiterleiten. Danke für die Recherche, solvene.

:-)
Gruß
Chinaman

avalon - Dienstag, 3. Juli 2001 - 14:36
Jetzt fällt es mir wieder ein.

Das UBgg wurde mal reformiert, da wurden einige Klauseln eingefügt um steuerliche Vorteile zu erlangen oder nicht.

Eine der Klauseln lautet, daß kein Großaktionär mehr als einen bestimmten Prozentsatz der Company halten darf(ich glaube 20% sind die Grenze)

Darum hat damals die Dt. Bank ihren Anteil reduziert und an die Gerling Versicherung abgegeben.

Nicht alle Bet.ges. haben also alle steuerlichen Vorteile des UBgg, bei Sparta wird wohl ein oder mehrere Großaktionäre zuviel Anteilsbesitz haben.

Die Auskunft mag also durchaus ihre Richtigkeit haben.

Avalon

soleneve - Dienstag, 3. Juli 2001 - 14:37
Naja, wenn Sparta das nicht selbst weiß, dann würde ich denen keinen Pfennig mehr anvertrauen. Sparta wird irgendwelche Kriterien für die Gewerbesteuerbefreiung nicht erfüllen, vielleicht ist es keine reine Beteiligungsgesellschaft.
:-)
Soleneve

chinaman - Dienstag, 3. Juli 2001 - 15:19
Einfach mal die Antwort abwarten ...

avalon - Dienstag, 3. Juli 2001 - 15:50
Als ob das bei Sparta ein wichtiges Kriterium wäre.

Die haben verdammt andere Sorgen, mal sehen was demnächst für ne Adhoc kommt.
Nach dem heutigen Kursverlauf und den Umsätzen muß ja wohl was kommen.......

Avalon

chinaman - Dienstag, 3. Juli 2001 - 16:15
Ich gehe nicht davon aus, dass eine AdHoc kommt. Aber warten wir es einfach ab, was anderes können wir als Kleinanleger ja ehe nicht tun.

avalon - Dienstag, 3. Juli 2001 - 16:30
Wenn man darauf achtet bei seinen Aktien handlungsfähig zu bleiben kann man sehr wohl was tun.

Dann braucht man nicht gelähmt wie das Kaninchen vor der Schlange zuschauen.

Aber lassen wir das, mir bereitet diese Sparta Geschichte schon lange Schmerzen.

Ich hasse es einfach wenn ein stwler abgezockt wird.
Du kannst nichts dafür, deine Motive für dein Investment sind ja mehr als ehrenhaft.

Hoffentlich geht das noch gut aus............

Avalon

chinaman - Dienstag, 3. Juli 2001 - 16:55
Also letztendlich habe ich mich doch ganz alleine in die Sparta Aktie reingekniet. Ihr habt aus allgemeiner Sicht immer mal gewarnt. Es gibt im Prinzip doch nur noch 2 Möglichkeiten:

a) Meine Sparta Analyse war trotz allem zeitlichen Engagement stümperhaft. Dann zahle ich halt den Preis dafür. In diesem Fall müssen die zukünftigen Fundamentaldaten nur noch die Kurserosion bestätigen. In diesem Fall muss ich mir dann allerdings ernsthafte Fragen bezüglich meiner analytischen Befähigung stellen.

b) Die Fundamentaldaten widerlegen den Kursverlauf noch. Dann darf ich in der Zukunft mit einem breiten Grinsen durch die Landschaft laufen und kann mich bald über den monetären Ausgleich zwischenzeitlicher Schmerzen freuen.

Welche der beiden Möglichkeiten zutrifft, dass muß ich eben nun abwarten ...


:-)
Gruß
Chinaman

chinaman - Mittwoch, 4. Juli 2001 - 07:11
HANDELSBLATT, Dienstag, 03. Juli 2001


Anpassung der Gewerbesteuer notwendig


Streit um Steuerpflicht für Beteiligungsverkäufe


Finanzminister Eichel gerät unter Zugzwang: Zwar sollen Gewinne aus Beteiligungsverkäufen angesichts heftiger Proteste der Wirtschaft nun vorerst doch nicht gewerbesteuerpflichtig werden. Ungereimtheiten in der Steuerreform könnten den Minister aber schon bald zu Steuererhöhungen zwingen.


asr/ke/ran/uhl BERLIN/DÜSSELDORF. Die Pläne der Bundesregierung, Gewinne aus der Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen der Gewerbesteuerpflicht zu unterziehen, haben in der Wirtschaft und bei der Opposition scharfe Kritik hervorgerufen. „Eine solche Gewerbesteuerpflicht würde die Grundfesten der Steuerreform beschädigen und die Reform in einem zentralen Punkt wieder zurücknehmen“, sagte Michael Rogowski, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI). Die Unternehmen hätten keine Kalkulationssicherheit mehr, wenn die gerade im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Steuerreform verändert würde.

Der stellvertretende Unionsfraktionschef Peter Rauen warf Finanzminister Hans Eichel (SPD) eine „Politik ohne Verlässlichkeit“ vor. Es sei im Grundsatz richtig, die Veräußerungsgewinne steuerfrei zu stellen, damit die Umstrukturierung der Wirtschaft voran komme. Allerdings dürfe dies nicht nur für Kapitalgesellschaften gelten. Der FDP-Finanzpolitiker Hermann Otto Solms nannte Eichels Pläne „Stückwerk“ und forderte die endgültige Abschaffung der Gewerbesteuer.

Unterdessen sagte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums, „es gibt keinen offiziellen Vorschlag von uns.“ Vielmehr sei das Thema von Länderseite an das Ministerium herangetragen worden und werde jetzt geprüft. Die Bundesregierung plane in dieser Legislaturperiode bis Herbst 2002 keine Änderungen bei der Gewerbesteuer.

Aus Länderkreisen hieß es dagegen, die Initiative sei vom Bund ausgegangen. Der Deutsche Städtetag (DST) bestätigte zudem, das Bundesfinanzministerium mehrfach zur Korrektur der negativen Folgen der Unternehmensteuerreform aufgefordert zu haben. „Wir haben bereits seit März auf die deutlichen Einnahmeverluste der Kommunen durch die ab 2002 mögliche steuerfreie Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen hingewiesen“, sagte Monika Kuban, Finanzdezernentin des DST, dem Handelsblatt. Kuban verwies darauf, dass Berechnungen größerer Kommunen einen Verlust von bis zu 15 % ihres gesamten Gewerbesteueraufkommens ergeben hätten. Das Bundesfinanzministerium habe bei Verabschiedung der Unternehmensteuerreform derartig hohe Verluste dagegen nicht prognostiziert.

Hintergrund der Initiative ist offenbar, dass die Gewerbesteuer nicht an das neue Halbeinkünfteverfahren angepasst wurde. Während nach geltendem Gewerbesteuerrecht Dividenden und Veräußerungsgewinne, die ein Unternehmen aus einer Beteiligung von weniger als 10 % bezieht, steuerpflichtig sind, sieht der neue § 8b Körperschaftsteuergesetz (KStG) vor, dass alle empfangenen Dividenden und Veräußerungsgewinne bei Kapitalgesellschaften steuerfrei bleiben. Welche Regelung Vorrang habe, sei ungewiss, hieß es aus Länderkreisen.

Klar sei allerdings, dass die Länder ein Interesse daran hätten, dass die Kommunen ihre Einnahmen behielten. Griffe der neue 8b KStG, würde dies etwa für eine Lebensversicherungsgesellschaft, die zahlreiche Beteiligungen unterhalb der 10 %-Grenze hält, bedeuten, dass sie regelmäßig einen Gewerbeverlust ausweisen würde, also nie mehr Gewerbesteuer zahlen müsste. Grund: Die Gesellschaft bezieht die Dividenden steuerfrei und die an die Versicherten ausgeschütteten Erträge mindern als Betriebsausgaben den Gewerbeertrag.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass eine Sprecherin des Münchener Stadtkämmerers dem Handelsblatt sagte, dass man eine entsprechende Steuerpflicht durch Änderung des § 8b KStG „sehr begrüßen“ würde – in München haben die beiden Versicherungskonzerne Allianz AG und Münchner Rück AG ihren Firmensitz. Aus Marktkreisen hieß es, die geplante Entflechtung der beiden Münchener Finanzkonzernen sei durch die neuen Pläne nicht gefährdet, würde aber teurer.

Nach Einschätzung von Commerzbank-Volkswirten wären die volkswirtschaftlichen Effekte des Steuervorhabens, dass bisherige Planungen zum Verkauf von Unternehmensanteilen aus steuerlichen Erwägungen revidiert werden müssten. Die mit der ursprünglichen Gesetzesänderung beabsichtigte Umstrukturierung der Unternehmen in Deutschland würde tendenziell gedämpft werden.

Auf Zustimmung stießen dagegen die Pläne der Bundesregierung, eine Reinvestitionsrücklage für den Mittelstand einzuführen. Nach Meinung der grünen Finanzpolitikerin Christine Scheel würde die zusätzliche Entlastung von 500 Mill. DM für den Mittelstand in der gegenwärtigen Konjunkturdelle die Wachstumskräfte stärken. Die finanzpolitische Sprecherin der Union, Gerda Hasselfeldt, begrüßte, dass Eichel „endlich die entsprechende Forderung der Union aufgegriffen“ habe. Offenbar habe der Bundesfinanzminister nun doch eingesehen, dass er durch die Steuerreform die Personengesellschaften benachteilige, betonte der bayerische Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU).

Der Generalsekretär des Zentralverbandes Deutschen Handwerks, Hans-Eberhard Schleyer sagte, die Reinvestitionsrücklage sei ein richtiger Schritt, um mehr steuerliche Gleichbehandlung zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften herzustellen.

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