Diskussionsforum der stw-boerse: Börsen-Know-How: Unternehmensanleihe
stw - Mittwoch, 28. Januar 2004 - 11:06
Hallo,
wer von Euch kennt sich mit Anleihen aus? Ich habe hier ein Angebot bei CortalConsors gefunden, dass ich sehr interessant finde.

Die IKB Deutsche Industriebank AG nimmt zur Absicherung ihres weiteren Wachstums über die Aufnahme einer stillen Beteiligung eine Kernkapitalerhöhung in Höhe von bis zu 200 Mio. EUR vor. Beteiligungsgeber ist die Hybrid Raising GmbH, die aus diesem Anlass Inhaber-Teilschuldverschreibungen in Stückelungen von 100 EUR mit einem Coupon in einer noch festzulegenden Größenordnung zwischen 6,625% und 7% zu einem Ausgabekurs von 100% emittieren wird. Die Inhaber-Teilschuldverschreibungen haben keine Endlaufzeit. Eine Kündigung kann nur durch die Emittentin erfolgen; dies kann erstmals am 15. Juli 2014 der Fall sein, danach jährlich zu jedem weiteren Zinstermin (jeweils 15. Juli). In Ausnahmefällen ist eine vorzeitige Kündigung möglich, wobei der Rückzahlungskurs ebenfalls 100% beträgt. Konsortialführer der Emission sind die Deutsche Bank AG, London, und BNP Paribas, London.

http://www.cortalconsors.de/home/kunde_werden/aktionen/ikb/topangebot.html

Was haltet ihr davon? Wie schätzt Ihr das Risiko ein ?

:-) stw

stephan - Mittwoch, 28. Januar 2004 - 20:16
Die Anleihen sind nachrangig, das erklärt den Zinsaufschlag. Trotzdem ist das Ausfallriskio der IKB und damit der Zweckgesellschaft Hybrid Raising GmbH sehr gering.
Rendite wäre mit 6,625% immerhin 2,5% höher als bei einer Bundesanleihe mit Laufzeit 2014.

Kein schlechtes Angebot. Allerdings eher mit einem Genussschein zu vergleichen, da die IKB nur im Falle eines Nachsteuergewinnes die Auschüttung an die "stillen Beteiligten" der Hybrid Raising GmbH leisten muss. Und da sieht das ganze schon unattraktiver aus. Da bietet ein Bertelsmann Genussschein wesentlich mehr, allerdings auch ein höheres Risiko.

Fazit: Als Depotergänzung geeignet, wenn man langfristig mit niedrigen Zinsen rechnet. Allerdings wird der Zinsaufschlag teuer erkauft, man ist von 1. von einem Nachsteuergewinn der IKB abhängig und 2. im Insolvenzfall der "letzte" Gläubiger. Daher kann die IKB diese stille Beteiligung auch als Hybrides Eigenkapital im Sinne der Ratingagenturen verwenden.

Gruß
Stephan

stw - Donnerstag, 29. Januar 2004 - 11:13
Vielen Dank für das sehr fundierte Statement.

:-) stw

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