Diskussionsforum der stw-boerse: Börsen-Know-How: Latente Steuern
chinaman - Samstag, 18. Mai 2002 - 11:57
Latente Steuern gehören zu den "Vermögenswerten" in der Bilanz. Sie "mehren" daher bilanztechnisch das Eigenkapital.

Die Funktionsweise ist in etwa die Folgende (vereinfacht !):

Ich mache einen Verlust in Höhe von 10 Mio EUR. Ich gehe davon aus, dass ich in der Zukunft Gewinne machen werde. Wenn ich zukünftig Gewinne mache, muss ich dafür normalerweise Steuern bezahlen. Da ich in der Vergangenheit aber die besagten 10 Mio EUR Verlust machte, muss ich aber nun für die ersten 10 Mio EUR Gewinn keine Steuern mehr bezahlen, da ich einen Verlustvortrag habe. Dieser Verlustvortrag ist unter dieser Denkweise ein "Wert" den ich unter latente Steuern in die Aktivseite meiner Bilanz einstelle. Bei einem erwarteten Steuersatz von 50 % hätte ich in meinem Beispiel latente Steuern in Höhe von 5 Mio EUR auf der Aktivseite der Bilanz zu bilanzieren und mein erlittener Verlust wäre bilanziell quasi nur "halb so schlimm".

Ich hoffe, ich konnte die "verquerre" Denkweise der internationalen Accountingstandards in etwa erklären.


:-)
Gruss
Chinaman

prof_b - Samstag, 18. Mai 2002 - 12:06
Danke für die Erklärung!

Ich finde die Einstellung von latenten Steuern in die Bilanz zumindest fragwürdig.
Einen Kredit kriege ich dafür bestimmt nicht, wenn ich nicht gerade BMW(hihihi) heiße.

Im Fall jahrelanger Verluste nützen dieses "EK" nichts, im Konkursfall freut sich Vater Staat.

Prof

chinaman - Samstag, 18. Mai 2002 - 12:25
Gerngeschehen, prof. Fragwürdig finde ich die Sache auch, allerdings kann kein Unternehmen etwas dafür ! Wer nach HGB bilanziert, bildet keine latenten Steuern (Bsp. Valora - deren Verluste in 2001 waren "bilanztechnisch nichts wert", obwohl die Verlustvorträge im Erfolgsfall auch zukünftige Steuern erstmal vermeiden werden. Bilanziert aber ein Unternehmen nach US GAAP muss es aber latente Steuern bilden, es sei denn, sie sagen öffentlich "wir werden wohl nie wieder die Gewinnzone erreichen". Dies "kann" und "darf" natürlich kein Unternehmensvorstand sagen.

Die Fragwürdigkeit liegt also in den internationalen Accountingvorschriften begründet.


:-)
Gruss
Chinaman

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