Diskussionsforum der stw-boerse: Börsen-Know-How: USA : Delisting
j_r_ewing - Montag, 4. Juni 2001 - 05:15
An der NASDAQ (und der NYSE) droht einer Aktie, deren Kurs zu sehr fällt, das Delisting (Aufhebung der Börsenzulassung) - natürlich werden der Firma dadurch nicht nur die Finanzierung erschwert, sondern auch das Ansehen beschädigt und somit das operative Geschaft schwer belastet. (Natürlich werden sie dann auch von den Brokern hängengelassen.)

Verlauf :
Wenn eine Aktie in 30 aufeinanderfolgenden Börsentagen ( = ca. 6 Wochen) unter 1 $ notiert, setzt die NASDAQ eine Frist von 90 Tagen, in der sie an 10 aufeinanderfolgenden Börsentagen über 1 $ gehandelt werden muß, sonst wird ein Datum für das Delisting festgesetzt. Davor darf das Unternehmen allerdings noch versuchen, ein unabhängiges Gremium aus Geschäftsleuten und Anwälten davon zu überzeugen, daß es die Voraussetzunge eines Listings nach einer Übergangszeit wieder erfüllen kann; dann würde es noch eine Gnadenfrist bekommen.

Was die Firma gegen das Delisting tun kann, ist eine Aktienzusammenlegung (inverse split). Allerdings muß als weitere Bedingung der Wert der breit gestreuten Anteile > 5 Mio $ betragen (wozu eine Aktienzusammenlegung gar nichts beiträgt - eher im Gegenteil).,

Nach einem Delisting gibt es noch die Möglichkeit, sich in den Marktsegmenten "OTC Bulletin Board" oder "Pink-Sheet-Handel" handeln zu lassen. Ersteres (www.otcbb.com) ist zwar keine Börse, wird aber immerhin noch vom NASDAQ-Träger NASD organisiert; dort muß die Firma turnusmäßig berichten. Bei den Pink Sheets (www.pinksheets.com) ist es reiner Freihandel.

techno - Montag, 4. Juni 2001 - 08:52
... das wäre gar nicht schlecht, wenn es solche Regelungen auch bei uns im amtlichen Handel und erst Recht am Neuen Markt gäbe. Aber in Sachen "Anlegerschutz" sind die Amerikaner der Deutschen Börsenaufsicht um Längen voraus. Würden solche Regelungen auch bei uns greifen, hätten Pennystocks und Zockerpapiere wie LetsBuyIt.com, TelDaFax, Infomatec & Co. bald nichts mehr am Neuen Markt zu suchen.
So ganz von ungefähr kommt es nicht, daß gerade bei Kleinanlegern, die nicht so engagiert und nachhaltig das Börsengeschehen verfolgen wie die stw-Gemeinde hier, der Neue Markt einen ziemlich angeknaxten Ruf hat ... ;-)

stw - Montag, 4. Juni 2001 - 12:58
Eine ähnliche Delisting-Regel wie an der NASDAQ wird definitiv auch für den Neuen Markt kommen, davon bin ich felsenfest überzeugt. Ansonsten hätten wir in spätestens 3 Jahren da 30-50% Pennystocks notiert und das kann ja wohl nicht sein. Eigentlich unverständlich, dass man daran nicht gleich gedacht hat, als man das Regelwerk des Neuen Marktes geschaffen hat. Aber bei uns in Good Old Germany dauert halt alles etwas länger...

:-) stw

j_r_ewing - Montag, 4. Juni 2001 - 19:43
Bei Delistings am NM

- würden ja die gefeuerten Aktien kursmäßig, v.a. aber umsatzmäßig in die Knie gehen,
- die schiere Existenz "gestorbener Helden" die Kaufwut der Leute dämpfen,
- würden bei Existenz eines "bulletin boards" die "Leichen" ja, statt in den obskuren Tiefen des Telefonhandels zu verschwinden, auch noch sichtbar herumliegen -

da halten die Kursmakler und die Banken schön ihre umsatz-schützende Hand davor...
Wer sitzt denn in den Gremien ??

techno - Montag, 4. Juni 2001 - 21:52
Ich kann j.r's Gedanken gut nachvollziehen. Ich habe schon ein etwas seltsames Gefühl, wenn an manchen Tagen mehr Umsatz (in Stück Aktien) mit LetsBuyIt.com an der Frankfurter Wertpapierbörse getätigt wird als mit DaimlerChrysler, BASF oder Preussag ...

soleneve - Dienstag, 5. Juni 2001 - 08:38
JR hat mit seinem Vorschlag und der Skepsis recht. Man sollte aber alle Qualitätssegmente an der Börse in eine derartige Delistingpflicht einbinden, also auch den amtlichen Handel und den geregelten Markt (damit wären der Neue Markt und der SMAX gleich eingeschlossen). Das könnte eigentlich mit dem anstehenden Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz gleich miterledigt werden. Aber so weit wirds wirklich nicht kommen, leider. Die personellen Verflechtungen sind zu hoch.
Gruß
Soleneve

soleneve - Dienstag, 5. Juni 2001 - 10:31
Wenn wir schon dabei sind, die Börsen zu ändern:
Man könnte auch den Feiertagshandel an Pfingstmontag, Christi Himmelfahrt usw. abschaffen. Außerdem zurück zu normalen Handelszeiten von 10 bis 16 Uhr.
Die Euphorie mit dem Rund-um-die-Uhr handeln scheint mir doch vorbei, die ganze daraus entstehende Hektik übertrieben und nicht immer im Sinne des normalen Anlegers (aber wer ist schon normaler Anleger..). Und das sehen die Daytrader (gibt es noch viele davon?) sicher anders..
Gruß
Soleneve

techno - Dienstag, 5. Juni 2001 - 20:22
Du sprichst mir aus dem Herzen Soleneve!
Einen größeren Blödsinn als Börsenhandel an bundeseinheitlichen Feiertagen kann ich mir garnicht vorstellen! Habt Ihr heute im Fernsehen die Bilder von den zu Tode gelangweilten Börsenmaklern gesehen, die vor lauter Langeweile Joghurt gelöffelt haben, weil kein Mensch gehandelt hat?
Handelszeiten ab 10 Uhr fände ich auch OK, aber der Handel bis 20 Uhr empfinde ich schon sehr angenehm, da ich dann die eine oder andere Order noch Abends nach Büroschluß losschicken kann und sie auch noch gleich ausgeführt werden kann ...

techno - Sonntag, 10. Juni 2001 - 18:07
In der letzten Börse Online (vom 7.6.) war ein Beitrag zum Thema "Börsenöffnung an Feiertagen" enthalten, in dem massiv vor den Gefahren gewarnt wurde: Da an diesen Tagen fast ausschließlich Privatanleger (und darunter leider auch Zocker) die Umsätze machen sind enorme Kurssprünge und starke Schwankungen möglich. Daher empfiehlt Börse Online an solchen Tagen unbedingt nur limitiert zu handeln (ich persönlich kann sowieso nicht verstehen, wie jemand unlimitiert handeln kann)...

j_r_ewing - Mittwoch, 4. Juli 2001 - 08:08
Delisting an der NASDAQ : hier die Originalquelle :

http://www.nasdaq.com/about/nnm1.stm

techno - Montag, 3. September 2001 - 22:06
Sollte es etwa doch noch Hoffnung geben, daß am Kapitalmarkt Deutschland endlich gehandelt wird?
Folgende Nachricht wurde von der Deutschen Börse veröffentlicht:

Börse plant Kapitalmarkt-Kodex
Die Deutsche Börse plant für Mitte 2002 die Einführung eines Kapitalmarkt-Kodexes für Unternehmen und Investmentbanken. Damit soll speziell die Transparenz bei Börsengängen erhöht werden. Das Konzept, das heute in Frankfurt vorgestellt wurde, konzentriert sich insbesondere auf die Rolle des Emissionsprospektes als zentrales Informationsmedium im Rahmen eines Börsenganges. Rainer Riess, Head of Primary Market der Deutschen Börse, nennt als Ziel, dass der Emittent nach Einleitung des Börsenzulassungsverfahrens bis zum Ende der Stabilisierungsfrist nach Notierungsaufnahme keine Informationen über das Unternehmen in den Kapitalmarkt bringen darf, die nicht im Emissionsprospekt enthalten sind. Bei Verstößen gegen diese Regeln soll eine Verschiebung der Emission bis zur Einstellung eines neuen Prospektes möglich sein. Im Rahmen eines Börsenganges haften die beteiligten Konsortialbanken sowie das Unternehmen für den Inhalt des Emissionsprospektes. Anleger können sich vor Gericht auf den Inhalt berufen. Der Kodex soll als Teil des Regelwerks am Neuen Markt für die dort gelisteten Unternehmen verbindlich sein. Für Gesellschaften an anderen Segmenten kann der Kodex auf freiwilliger Basis gelten.

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